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Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: DUH klagt gegen Vonovia

Aktuelles/News
Veröffentlicht 18. September 2026
Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: DUH klagt gegen Vonovia - Kleines Kraftwerk
Seit Oktober 2024 sind Steckersolargeräte im Mietrecht privilegiert. Für Mieter und Wohnungseigentümer gelten bei einem Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus allerdings einige Besonderheiten. Mieter können damit grundsätzlich verlangen, dass ihr Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks gestattet. In der Praxis bleibt jedoch umstritten, welche zusätzlichen Bedingungen Vermieter stellen dürfen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will diese Frage nun gerichtlich klären lassen. Sie hat beim Oberlandesgericht Hamm eine Unterlassungsklage gegen Deutschlands größten Wohnungskonzern Vonovia eingereicht. Das Verfahren könnte weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für Mieter haben. Christian Ofenheulse, Senior Inhouse Consultant bei kleines kraftwerk, beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Was verlangt Vonovia von seinen Mietern?

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine sogenannte Gestattungsvereinbarung. Mieter, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten, sollen diese Vereinbarung unterschreiben und damit verschiedene Vorgaben akzeptieren. Nach Angaben der DUH und entsprechend der Klageschrift gehören dazu unter anderem Vorgaben zur Farbe der Solarmodule, technische Anforderungen sowie Kontrollrechte des Vermieters. In einer der angegriffenen Fassungen ist sogar vorgesehen, dass der Vermieter die Anlage jederzeit überprüfen darf.

Christian Ofenheusle

Senior Inhouse Consultant

„Ob solche Anforderungen zulässig sind, ist bislang nicht abschließend geklärt. Zwar dürfen Vermieter weiterhin Vorgaben machen, wenn diese dem Schutz des Gebäudes oder der Sicherheit dienen. Sie dürfen die Installation eines Steckersolargeräts jedoch nicht durch pauschale oder unverhältnismäßige Anforderungen faktisch verhindern. Genau hier setzt die Klage der DUH an: Das Gericht soll klären, welche Bedingungen noch berechtigt sind und wann sie zu einer unzulässigen Hürde für Mieter werden."

Warum die gesetzliche Privilegierung allein nicht ausreicht

Die DUH hat bereits mehrere Mieter bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um Balkonkraftwerke unterstützt. Die Fälle zeigen: Der gesetzliche Anspruch auf Gestattung bedeutet nicht automatisch, dass Mieter ihr Steckersolargerät ohne langwierigen Streit installieren können. Wer ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung installieren möchte, kann für die Abstimmung mit dem Vermieter unseren kostenlosen Vordruck nutzen.

Der Grund dafür liegt auch in der noch jungen Rechtslage. Seit der Privilegierung dürfen Vermieter die Installation nicht mehr ohne Weiteres ablehnen. Welche konkreten Anforderungen sie weiterhin stellen dürfen, wurde bislang aber nur in wenigen Fällen gerichtlich entschieden. 

In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht Hamburg bereits die Rechte eines Mieters bei der Installation eines Balkonkraftwerks gestärkt.
Bereits 2024 wurde das Bundesjustizministerium von Christian Ofenheusle und weiteren Petenten darauf hingewiesen, dass die Gesetzesänderung durch konkrete Anwendungshinweise begleitet werden sollte. Ohne solche Klarstellungen war absehbar, dass viele Einzelfragen erst vor Gericht entschieden werden müssten.

Diese Hinweise wurden damals nicht aufgegriffen. Das Verfahren gegen Vonovia könnte nun dazu beitragen, die Grenzen zulässiger Vermieterforderungen genauer zu bestimmen.

Zwei Jahre Streit um ein Balkonkraftwerk

Wie relevant diese Frage ist, zeigt der Fall eines Vonovia-Mieters aus Aachen. Er wollte ein Balkonkraftwerk installieren, war aber nicht bereit, die von Vonovia vorgelegte Gestattungsvereinbarung zu unterschreiben. Der Streit landete schließlich vor Gericht und zog sich nach Angaben des Westdeutschen Rundfunks (WDR) über rund zwei Jahre hin.
Erst als das Amtsgericht erkennen ließ, dass es dem Mieter voraussichtlich recht geben würde, erkannte Vonovia dessen Anspruch an. Dadurch musste das Gericht nicht mehr inhaltlich über die strittigen Bedingungen entscheiden. 
Für andere Mieter entstand daraus jedoch kaum zusätzliche Rechtssicherheit. Ein Anerkenntnisurteil beendet den konkreten Rechtsstreit, enthält aber in der Regel keine ausführliche gerichtliche Begründung, an der sich andere Gerichte und Mietparteien orientieren könnten.

Vonovia verteidigt seine Gestattungsvereinbarung

Im aktuellen Verfahren könnte es nun erstmals zu einer umfassenderen gerichtlichen Prüfung kommen. Vonovia verteidigt seine Gestattungsvereinbarung bislang offenbar. Gegenüber dem WDR erklärte das Unternehmen, Balkonkraftwerke grundsätzlich zu begrüßen. Zugleich müsse Vonovia seinen Pflichten als Vermieter nachkommen
Weil die gesetzlichen Regelungen noch jung seien und bislang nur wenig Rechtsprechung vorliege, habe das Unternehmen die Vereinbarung entwickelt, um einen entsprechenden Rahmen für die Installation zu schaffen. Ob alle darin enthaltenen Vorgaben tatsächlich dem Schutz berechtigter Vermieterinteressen dienen oder Mieter unzulässig bei der Nutzung ihres gesetzlichen Anspruchs behindern, muss nun das Oberlandesgericht Hamm beurteilen.

Was bedeutet das Verfahren für Mieter?

„Auch seit der gesetzlichen Privilegierung dürfen sie ein Balkonkraftwerk nicht ohne Abstimmung mit dem Vermieter an der Fassade oder am Balkon befestigen. Der Vermieter muss die Installation aber grundsätzlich gestatten und darf sie nur bei entgegenstehenden berechtigten Interessen ablehnen oder von angemessenen Bedingungen abhängig machen. Welche Bedingungen angemessen sind, hängt weiterhin vom Einzelfall ab."
 

„Welche Bedingungen der Vermieter stellen darf, ist ebenfalls nicht abschließend geklärt. Anforderungen an eine sichere Befestigung oder zum Schutz des Gebäudes können berechtigt sein. Pauschale oder unverhältnismäßige Vorgaben können dagegen rechtlich angreifbar sein", so Experte Ofenheusle abschließend.
Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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