Direkt zum Inhalt
Kleines Kraftwerk
Zu Apple Wallet hinzufügen 04202 5079110 Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr
Jetzt Lesen:
Gericht stärkt Mieterrechte: Balkonkraftwerk muss erlaubt werden
Nächster Artikel

Gericht stärkt Mieterrechte: Balkonkraftwerk muss erlaubt werden

Ein aktuelles Urteil sendet ein deutliches Signal an Vermieter in Deutschland: Balkonkraftwerke lassen sich nicht mehr ohne Weiteres verbieten. In einem Streit zwischen einer Vermieterin und ihrem Mieter entschied das Landgericht Hamburg klar zugunsten des Mieters und stärkt damit den Ausbau der Bürgerenergie.

Der Beklagte, ein ausgebildeter Mechatroniker und Elektromeister, hatte an seinem Balkon zwei Photovoltaikmodule (je 395 W) samt Wechselrichter installiert. Es ist ein klassisches Balkonkraftwerk, normgerecht aufgebaut, rückstandslos rückbaubar, sauber dokumentiert und ordnungsgemäß bei Stromnetz Hamburg sowie im Marktstammdatenregister angemeldet.

Die Vermieterin verweigerte die Genehmigung. Ihre Argumentation: unklare Haftungsfragen, Sicherheitsrisiken, Gefahren durch Brand oder herabfallende Teile und zusätzliches Verwaltungspensum. Sie forderte den Rückbau des kleinen Kraftwerks und klagte, als der Mieter die Anlage erneut montierte.

Das Urteil: Klage abgewiesen, Widerklage stattgegeben

Das Gericht hat wenig Verständnis für die Blockadehaltung der Vermieterin und urteilte jetzt: Die Klage wird abgewiesen.


  • Der Vermieter muss der Installation der Mini-Solaranlage zustimmen.

  • Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Mit anderen Worten: Die Mini-Solaranlage bleibt. Legal, dauerhaft und vom Gericht ausdrücklich gedeckt.


"Es wird immer deutlicher, dass es keine Option mehr gibt, Mietern das Recht auf die eigene Energieerzeugung abzusprechen. Das ist ein gutes Zeichen für die Energiewende in Bürgerhand“, so Christian Ofenheusle, Vorsitzender des Bundesverbands Steckersolar und Berater bei Kleines Kraftwerk.

Christian Ofenheusle (Credit: KK Medien)
Christian Ofenheusle über das gefällte Urteil am Hamburger Landgericht

Warum die Einwände der Vermieterin ins Leere liefen

Das Gericht nahm die behaupteten Risiken gründlich unter die Lupe – und kam zu einem klaren Befund:


  • Die Solaranlage erfüllt sämtliche einschlägigen Sicherheitsstandards.


  • Der Mieter ist ausgebildeter Elektrofachmann – fachgerechte Montage also höchst plausibel.


  • Eine Haftpflichtversicherung fängt etwaige Schäden zuverlässig ab.


  • Vage Befürchtungen genügen nicht. Es braucht belastbare, konkrete Risiken.


Der entscheidende Punkt: Allgemeine Unbehagen, zusätzlicher Verwaltungsaufwand oder dramatisch ausgemalte Worst-Case-Szenarien entheben Vermieter nicht von der gesetzlich geforderten Prüfung des Einzelfalls. Und genau diese fiel hier eindeutig zugunsten des Mieters aus.

Gericht stärkt Mieterrechte: Neue VDE-Norm als Rückenwind

Ein weiterer entscheidender Punkt: Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die neue DIN VDE V 0126-95 für Steckersolargeräte. Sie erlaubt explizit den Anschluss über Schukostecker, was in der Vergangenheit ein häufiges Streitthema gewesen ist. Die Anlage des Beklagten erfüllt diese Anforderungen bereits jetzt. Damit fällt eines der letzten Argumente gegen solche Systeme endgültig.

Dieses Urteil dürfte viele Vermieter wachrütteln. Wer Balkonkraftwerke pauschal verbietet, riskiert künftig schlechte Karten vor Gericht. Für Mieter dagegen ist es ein Befreiungsschlag: Die Energiewende beginnt jetzt endgültig auch am eigenen Balkon.


Du willst dir offiziell die Erlaubnis deines Vermieters einholen? Dann drucke diesen kostenlosen Vordruck aus, den Kleines Kraftwerk an dieser Stelle zur Verfügung stellt.

Weitere Beiträge rund um das Thema Balkonkraftwerke und Co.

Das war unser Beitrag zum Thema Gericht stärkt Mieterrechte. Solltest du an weiteren Themen interessiert sein oder rechtliche Fragen haben, informiert dich unser Online-Magazin ausführlich.

Warenkorb

Schließen

Dein Warenkorb ist leer

Beginn mit dem Einkauf

Optionen wählen

Schließen