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Balkonkraftwerk für Mieter: Hier gibt es eine kostenlose Vermieter-Vorlage

Beratung
Veröffentlicht 7. Mai 2026
Balkonkraftwerk für Mieter: Hier gibt es eine kostenlose Vermieter-Vorlage - Kleines Kraftwerk

Ein Balkonkraftwerk ist auch für Mieter möglich. Seit Oktober 2024 gehört die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zu den gesetzlich privilegierten Maßnahmen. Das stärkt den Anspruch auf eine Erlaubnis deutlich – die Zustimmung des Vermieters sollte trotzdem vor der Montage eingeholt werden.

Brauchen Mieter für ein Balkonkraftwerk eine Zustimmung?

Ja. Wird das Modul am Balkongeländer, an der Fassade oder an einem anderen Teil des Gebäudes befestigt, sollte der Vermieter vorab schriftlich zustimmen. Das gilt auch dann, wenn nicht gebohrt wird. Die Anlage kann die Außenansicht verändern und Fragen zur Befestigung, Verkehrssicherheit oder zum späteren Rückbau auslösen.

Die Zustimmungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass ein Vermieter frei und ohne Begründung ablehnen darf. Seit der gesetzlichen Privilegierung haben Mieter einen Anspruch darauf, dass eine angemessene Installation ermöglicht wird.

Erst fragen, dann montieren

Die Privilegierung ersetzt die Abstimmung nicht. Wer ohne Zustimmung montiert, riskiert unnötigen Streit und gegebenenfalls eine Rückbauforderung. Eine vollständige, sachliche Anfrage ist deshalb der schnellste Weg.

Was regelt § 554 BGB für Steckersolargeräte?

Nach § 554 Absatz 1 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Eine vertragliche Regelung, die diesen Anspruch zum Nachteil des Mieters ausschließt, ist unwirksam.

Damit hat sich die Ausgangslage deutlich verändert: Nicht mehr der Mieter muss erklären, warum ein Balkonkraftwerk ausnahmsweise erlaubt werden sollte. Vielmehr braucht eine Ablehnung tragfähige Gründe. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass eine unbegründete Ablehnung oder ein pauschaler Verweis auf die Optik nicht ausreicht.

„Für Millionen Mieter öffnet sich damit erstmals der reale Weg zu günstigem, selbst produziertem Strom direkt vom eigenen Balkon.“

Markus Struck, Geschäftsführer von kleines kraftwerk

Welche Vorgaben darf der Vermieter machen?

Der Vermieter darf berechtigte Interessen schützen und Informationen zur konkreten Ausführung verlangen. Sinnvoll sind beispielsweise Vorgaben zu einer sicheren Befestigung, zur Position der Module, zu Leitungswegen, zum Schutz der Fassade und zum Rückbau bei Auszug. Auch ein Nachweis über die private Haftpflichtversicherung kann Teil der Abstimmung sein.

Solche Anforderungen müssen verhältnismäßig bleiben. Sie dürfen die Installation nicht durch unnötige Kosten oder praktisch unerfüllbare Bedingungen vereiteln. Ob eine Vorgabe angemessen ist, hängt vom Gebäude und vom geplanten System ab. Bei Denkmalschutz, besonders exponierten Fassaden oder nachweisbaren Sicherheitsproblemen kann die Prüfung aufwendiger sein.

Nachvollziehbare Anforderungen

Sichere Halterung, Schutz der Bausubstanz, geordnete Kabelführung, Rückbau und technische Unterlagen.

Problematische Pauschalgründe

Ablehnung ohne Begründung, generelles Verbot im Mietvertrag oder allein ein unspezifischer Hinweis auf die Optik.

Was gilt, wenn die Wohnung zu einer WEG gehört?

Bei einer Eigentumswohnung kann neben der Zustimmung des Vermieters ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sein. Ansprechpartner des Mieters bleibt grundsätzlich der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung. Der Mieter stellt seinen Antrag nicht eigenmächtig bei der WEG.

Auch das Wohnungseigentumsgesetz privilegiert Steckersolargeräte. Nach § 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG kann ein Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte verlangen. Über die konkrete Durchführung wird im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen.

Kostenloses Vermieter-Anschreiben herunterladen

Eine gute Anfrage nennt nicht nur den Wunsch nach einem Balkonkraftwerk, sondern beschreibt das konkrete Vorhaben. Dazu gehören Montageort, Modulzahl, Halterung, Anschlussart und die Bereitschaft zum Rückbau. Je präziser die Angaben sind, desto weniger Rückfragen bleiben offen.

Vorlage für die schriftliche Zustimmung

Trage deine Daten ein und ergänze die technischen Angaben zu deinem gewählten System. Zusicherungen sollten nur übernommen werden, wenn du sie anhand der Montageplanung, Produktunterlagen oder Versicherung tatsächlich belegen kannst.

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Bitte um eine schriftliche Antwort innerhalb eines angemessenen Zeitraums, beispielsweise zwei bis drei Wochen. Eine besondere gesetzliche Antwortfrist für solche Anträge nennt § 554 BGB nicht.

Diese Unterlagen machen die Anfrage überzeugender

  1. Kurze MontagebeschreibungZeige, wo die Module sitzen, wie sie befestigt werden und ob Bohrungen oder andere Eingriffe vorgesehen sind.
  2. Produkt- und DatenblätterFüge Angaben zu Modulen, Wechselrichter, Anschlusskabel und Halterung bei.
  3. Foto oder SkizzeEine einfache Ansicht des Balkons mit markierter Position macht die optische Wirkung verständlich.
  4. SicherheitsnachweiseVerweise auf die bestimmungsgemäße Montage, die Herstelleranleitung und vorhandene technische Nachweise.
  5. Rückbau und HaftungBiete einen fachgerechten Rückbau bei Auszug an und prüfe den Schutz über deine private Haftpflichtversicherung.
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Das System kombiniert zwei bifaziale 480-Wp-Module mit einem 800-Watt-Wechselrichter. Halterung und Anschlusskabel lassen sich passend zum geplanten Montageort wählen.

- 960 Wp installierte Modulleistung

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Technik, Montage und Anmeldung: Darauf kommt es an

Die gesetzliche Definition eines Steckersolargeräts erlaubt bis zu 2.000 Wp installierte Modulleistung und insgesamt 800 VA Wechselrichterleistung. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 unterscheidet zusätzlich nach der Anschlussart: Am Haushaltsstecker sind bis zu 960 Wp vorgesehen, mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung bis zu 2.000 Wp.

"Für Mieter ist ein System bis 960 Wp häufig besonders unkompliziert, weil es bei normgerechter Ausführung über einen Haushaltsstecker angeschlossen werden kann. Die vorhandene Elektroinstallation und Steckdose müssen geeignet sein. Mehrfachsteckdosen, improvisierte Kabel oder selbst gebaute Befestigungen gehören nicht in ein sicheres Konzept", so Markus Struck erneut.

Die Module müssen für Windlasten ausgelegt und so montiert sein, dass weder Bewohner noch Passanten gefährdet werden. Vorgaben des Halterungsherstellers, Tragfähigkeit des Geländers und örtliche Bedingungen sind verbindlich zu beachten.

Nach der Inbetriebnahme muss das Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registriert werden. Bei privilegierten Steckersolargeräten ist keine separate Anmeldung durch den Betreiber beim Netzbetreiber erforderlich; die Bundesnetzagentur übermittelt die Daten.

Diese Fehler verzögern die Zustimmung

- Die Anlage wird gekauft oder montiert, bevor die Zustimmung vorliegt.

- Das Anschreiben enthält keine konkrete Halterung und keinen Montageort.

- Absolute Aussagen zu Haftung oder Gebäudesicherheit werden ohne Nachweis versprochen.

- Produktdaten, Fotos oder eine Skizze fehlen vollständig.

- Auf berechtigte Rückfragen wird nur mit einem pauschalen Hinweis auf die Privilegierung reagiert.

- Denkmalschutz, Hausordnung oder Besonderheiten der Fassade werden ignoriert.

Bei einer unbegründeten Ablehnung

Bitte zunächst schriftlich um die konkreten Gründe und biete eine angepasste Ausführung an. Bleibt die Ablehnung bestehen, können Mieterverein oder anwaltliche Beratung den Einzelfall prüfen. Der Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Fazit: Gute Vorbereitung macht die Zustimmung leichter

Mieter haben heute eine starke Rechtsposition. Ein Balkonkraftwerk ist privilegiert und darf nicht mehr ohne tragfähige Begründung abgelehnt werden. Trotzdem bleibt die vorherige Zustimmung wichtig, weil Montage, Erscheinungsbild und Sicherheit am konkreten Gebäude abgestimmt werden müssen.

Ein präzises Anschreiben mit Produktdaten, Montagebeschreibung, Foto und Rückbauzusage schafft Vertrauen. Die kostenlose Vorlage liefert dafür den Ausgangspunkt – entscheidend ist, dass alle Angaben zum tatsächlich geplanten System passen.

Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk in der Mietwohnung

Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk pauschal verbieten?

Nein. § 554 BGB gibt Mietern einen Anspruch auf Erlaubnis. Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn die konkrete Veränderung dem Vermieter unter Abwägung beider Interessen nicht zugemutet werden kann.

Reicht eine mündliche Zustimmung?

Eine schriftliche Zustimmung ist deutlich besser. Darin lassen sich Montageort, Befestigung, Rückbau und weitere Absprachen eindeutig festhalten.

Darf ich ohne Bohrungen einfach montieren?

Auch eine geklemmte oder eingehängte Anlage kann die Außenansicht verändern und Sicherheitsfragen betreffen. Hole deshalb unabhängig von Bohrungen vorher die Zustimmung ein.

Wer bezahlt das Balkonkraftwerk und den Rückbau?

Üblicherweise trägt der Mieter Anschaffung, Montage, Betrieb und späteren Rückbau. Abweichende Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden.

Muss der Vermieter innerhalb einer bestimmten Frist antworten?

§ 554 BGB nennt keine feste Antwortfrist. Im Anschreiben kann eine angemessene Frist von beispielsweise zwei bis drei Wochen vorgeschlagen werden.

Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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