Das Marktstammdatenregister (MaStR) - alle wichtigen Informationen zur Registrierung eines Balkonkraftwerks

Wer ein Balkonkraftwerk (mit oder ohne Speicher) installieren will, muss wissen, dass die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden muss. Die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber für steckerfertige Solaranlagen, die die üblichen Leistungswerte (Bruttoleistung 2.000 W, zugeordnete Wechselrichterleistung 800 W) nicht überschreiten und für die auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird, ist seit Inkrafttreten des Solarpakets im Mai 2024 hingegen nicht mehr nötig.

Kleines Kraftwerk klärt auf und sagt, welche Angaben im Marktstammdatenregister (MaStR) zu machen sind.

Das Online-Formular ist unter www.marktstammdatenregister.de abrufbar. Nach der Registrierung müssen nur noch wenige Angaben gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Angaben zum Standort der Anlage, zur Modul- und Wechselrichterleistung, zur Zählernummer sowie zum Inbetriebnahmedatum.

 

Dies gilt es zu beachten

  1. Im Fall von Balkonkraftwerken ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in das Hausnetz einspeist.
  2. Die Registrierung kann auch von einer anderen Person übernommen werden, zum Beispiel durch deine Kinder oder den Installateur, der ggf. deine Anlage installiert hat.
  3. Wer ein Balkonkraftwerk in Verbindung mit einem Speicher betreibt, kann den Speicher gemeinsam mit dem Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrieren.
  4. Der Stromlieferant ist nicht der Netzbetreiber (auf den Seiten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) können Verbraucher den richtigen Netzbetreiber heraussuchen oder auch direkt hier.

 

Hinweis zur Angabe des Netzbetreibers im Marktstammdatenregister

Bei der Registrierung unterstützt das Portal bei der Auswahl des Netzbetreibers – basierend auf Angaben wie dem Standort der Solaranlage. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, werden passende Netzbetreiber vorgeschlagen. Den Namen des Netzbetreibers finden Nutzer im Netzanschlussprotokoll, auf der Abrechnung der Anlage oder auf der Stromrechnung.

Diese Funktion vereinfacht den Registrierungsprozess und stellt sicher, dass die Solaranlage korrekt beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet wird. Sollte keine automatische Erkennung möglich sein, können Nutzer aus einer Liste möglicher Betreiber wählen oder die benötigten Informationen ihren Unterlagen entnehmen. Dies gewährleistet eine reibungslose Inbetriebnahme der Mini-Solaranlage.

 

War die Eingabe im Marktstammdatenregister (MaStr) erfolgreich?

Falls Unsicherheit darüber besteht, ob die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) erfolgreich war, kann dies wie folgt überprüft werden:

  • Anmeldung im Portal: Zunächst erfolgt die Anmeldung mit dem Benutzernamen und Passwort. Nach erfolgreichem Login erscheint die persönliche Startseite.
  • Prüfung der registrierten Einheiten: In der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ werden alle erfolgreich registrierten Anlagen aufgeführt. Ist eine Anlage nicht enthalten, war die Registrierung nicht erfolgreich und muss wiederholt werden.
  • Herunterladen der Registrierungsbestätigung: Über das Dokumentensymbol (zweites Symbol von links) kann die Registrierungsbestätigung für die jeweilige Einheit heruntergeladen werden.

 

Weitere wichtige Zusatzinformationen zum Marktstammdatenregister

  • Im Marktstammdatenregister werden MaStR-Nummern als Identifikationsnummern vergeben (die Nummer besteht immer aus drei Buchstaben und zwölf Ziffern)
  • Eine Erfassung einzelner Module ist im MaStR nicht vorgesehen (alle Module, die von demselben Betreiber gleichzeitig am selben Standort in Betrieb genommen werden, werden in einem Schritt registriert)
  • Auch Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen sind im MaStR registrierungspflichtig. Wenn Einheiten in diesen Netzen angeschlossen sind, dann ist das geschlossene Verteilernetz als Anschlussnetzbetreiber anzugeben. Die Definition und Regulierung geschlossener Verteilernetze ist im § 110 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) geregelt

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: 

Öffne zunächst die Webseite des Marktstammdatenregisters unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/. Dort hast du die Wahl zwischen vier Optionen. Wähle die Option “Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs” aus.

 

Im Anschluss klickst du auf “Registrierung einer Solaranlage”. 

 

Nun kannst du auswählen, um welche Art von Solaranlage es sich handelt. Hast du ein Balkonkraftwerk von Kleines Kraftwerk gekauft, handelt es sich um eine “Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)”.



Schritt 2: Benutzerkonto anlegen


Bevor du dein Balkonkraftwerk final anmelden kannst, brauchst du ein Benutzerkonto. Sofern du noch keines hast, klicke bei der Frage “Sind Sie bereits im Marktstammdatenregister registriert?” auf “Nein”.


Wähle nun aus, dass du deine eigene Solaranlage registrieren und privat betreiben möchtest.


Gib bitte zuletzt an, ob du die Anlage schon in Betrieb genommen hast oder sie sich noch in der Planung befindet. Wichtig: Steckerfertige Solaranlagen müssen erst nach Inbetriebnahme registriert werden!


Nun kannst du dein Benutzerkonto anlegen.


Im Anschluss erhältst du eine E-Mail an die von dir angegebene E-Mail-Adresse, mit der du dein Benutzerkonto bestätigen musst. Nun kannst du dich im Marktstammdatenregister anmelden. Bevor du dein Balkonkraftwerk anmelden kannst, musst du dich noch als Anlagenbetreiber registrieren.


Zuletzt musst du nur noch die Registrierung als Marktakteur bestätigen.


Schritt 3: Balkonkraftwerk registrieren

Nun kannst du in wenigen Schritten dein Balkonkraftwerk registrieren. Vor dem Inkrafttreten des Solarpaket I im Jahr 2024 waren 20 Angaben für die Anmeldung nötig. Mittlerweile sind es nur noch vier:

  • Datum der Inbetriebnahme: der Zeitpunkt, wann das Balkonkraftwerk zum ersten Mal Strom ins Hausnetz einspeist

  • Gesamtleistung der Module in Watt: darf aktuell nicht 2000 Watt überschreiten

  • Wechselrichterleistung: darf aktuell nur 800 Watt betragen

  • Zählernummer: zu finden auf der Stromrechnung

 

Sofern du dein Balkonkraftwerk mit einem Speicher betreibst, musst du dies ebenfalls im Marktstammdatenregister angeben und die technischen Daten angeben. Die technischen Daten deiner Geräte findest du unter: https://kleineskraftwerk.de/pages/dokumente 


Herzlichen Glückwunsch! Nun ist dein Balkonkraftwerk registriert. Die Bestätigung kannst du dir in deinem Konto anzeigen lassen und jederzeit herunterladen.