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Was sich für Haushalte bei Stromzählern ändern soll

Aktuelles/News
Veröffentlicht 1. September 2026
Was sich für Haushalte bei Stromzählern ändern soll - Kleines Kraftwerk
Deutschland hat beim Einbau intelligenter Stromzähler weiterhin Nachholbedarf. Ende 2025 waren laut einem gemeinsamen Positionspapier mehrerer Energieunternehmen und Verbände erst 5,5 % der Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Rund zwei Drittel der Haushalte sollen nach heutigem Stand auf absehbare Zeit kein solches System erhalten.
kleines kraftwerk unterstützt deshalb gemeinsam mit dem Bundesverband Steckersolar e.V. (BVSS), LichtBlick, Octopus Energy, Ostrom, Rabot Energy und Tibber die Einführung eines sogenannten Smart Meter Light.

Was ist heute überhaupt erlaubt?

Für Verbraucher ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Stromzählern entscheidend. Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der bereits in mehr als der Hälfte der deutschen Haushalte eingebaut ist. Er misst den Verbrauch digital, kann die Daten aber nicht automatisch an den Messstellenbetreiber übertragen. Die Werte müssen weiterhin vor Ort ausgelesen werden.
Daneben gibt es das intelligente Messsystem, kurz iMSys. Es besteht aus einem digitalen Zähler und einem zertifizierten Smart Meter Gateway. Dadurch kann es Messwerte übertragen und außerdem Wärmepumpen, Wallboxen oder Solaranlagen in bestimmte Steuerungsprozesse einbinden.
Ein solches intelligentes Messsystem ist nach der im Positionspapier beschriebenen aktuellen Rechtslage insbesondere für bestimmte sogenannte Pflichteinbaufälle vorgesehen. Dazu zählen Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sowie unter bestimmten Voraussetzungen Haushalte mit größeren Solaranlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Wallboxen.
Das vorgeschlagene Smart Meter Light ist dagegen derzeit in Deutschland noch nicht für die Stromabrechnung zugelassen. Nach § 19 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes dürfen seine Daten aktuell nicht wie die Daten eines intelligenten Messsystems für die Abrechnung verwendet werden. Genau das soll sich mit der für 2026 angekündigten Änderung des Gesetzes ändern.

Was soll das Smart Meter Light können?

Das Prinzip ist vergleichsweise einfach: Der Zähler soll den Stromverbrauch in kurzen Zeitabständen erfassen und die Daten sicher übertragen. Er soll aber keine Wärmepumpe, Wallbox oder Solaranlage steuern. Für Verbraucher könnte das trotzdem entscheidend sein. Sie könnten ihren Stromverbrauch genauer nachvollziehen und Tarife nutzen, bei denen sich der Strompreis im Laufe des Tages verändert. Wer beispielsweise Waschmaschine, Speicher oder E-Auto gezielt dann nutzt, wenn Strom günstig ist, könnte seinen Verbrauch stärker an die Strompreise anpassen.

Christian Ofenheusle

Senior Inhouse Consultant bei kleines kraftwerk und Smart-Meter-Light-Petent vor dem Bundestag

„„Viele Haushalte brauchen nicht sofort ein technisch komplexes System, das Geräte steuern kann. Sie brauchen zunächst einen Zähler, der ihren Verbrauch zuverlässig erfasst und die Daten überträgt. Genau diese Lücke könnte das Smart Meter Light schließen.“

Das Positionspapier schlägt für ein Smart Meter Light jährliche Gesamtkosten von höchstens 40 Euro als Zielgröße vor. Zudem soll das System später aufgerüstet werden können. Wird beispielsweise eine steuerbare Wärmepumpe installiert und dadurch ein vollständiges intelligentes Messsystem notwendig, müsste nicht zwangsläufig die gesamte Messstelle neu aufgebaut werden.

Dafür muss sich das Gesetz ändern

Die Bundesregierung hat bereits am 2. Juli 2026 beschlossen (wir berichteten), ein kostengünstigeres Smart Meter Light für Haushalte außerhalb des Pflichtrollouts zu ermöglichen. Der Beschluss allein reicht jedoch nicht. Das Messstellenbetriebsgesetz muss dafür angepasst werden.
Das Positionspapier fordert deshalb unter anderem eine gesetzliche Definition des Smart Meter Light, klare Regeln für die Übertragung und Abrechnung der Messwerte sowie Vorgaben für Datenschutz, Datensicherheit und eine eichrechtskonforme Zeitmessung.
 „Es geht nicht darum, die bestehenden intelligenten Messsysteme zu ersetzen. Für Millionen Haushalte fehlt heute schlicht eine einfachere Zwischenlösung. Wenn wir Verbrauchern dynamische Stromtarife und mehr Einblick in ihren Verbrauch ermöglichen wollen, müssen wir diese Lösung jetzt rechtlich möglich machen“, so Experte Ofenheusle erneut.
Wichtig für Verbraucher: Noch ist das Smart Meter Light ein Vorschlag und keine nutzbare Alternative zum bestehenden Smart Meter. Erst wenn der Gesetzgeber die entsprechenden Regeln ändert, könnte es regulär für die Stromabrechnung eingesetzt werden.
Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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