Bereits seit einigen Jahren wurde unter dem Dach des Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik VDE an einer neuen Fassung der Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 arbeitet. Das Ergebnis wurde in der Balkonkraftwerk-Community mit Spannung erwartet. Schließlich hatte genau diese Richtlinie bereits im Jahr 2018 den Weg für eine kleine Revolution geebnet: Balkonkraftwerke durften erstmals ohne Elektriker installiert und angemeldet werden.
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Diese Vereinfachung kam damals nicht von ungefähr. Sie war das Ergebnis hartnäckiger Verhandlungen. Doch seit damals hat sich der Markt rasant weiterentwickelt. Neue Gerätekategorien sind entstanden – insbesondere Steckerspeicher und AC-Batterien, die heute bei vielen kleinen Anlagen bereits zum Standard gehören.
Die entscheidende Frage lautete daher: Würde die neue Richtlinie diese Entwicklung berücksichtigen?
Zunächst sah es nicht gut aus. Die ersten Entwürfe aus dem Umfeld des FNN sorgten in der Community für erhebliche Unruhe.
Denn darin fehlten zwei zentrale Punkte:
- Steckerspeicher ohne PV-Module sollten zunächst nicht berücksichtigt werden.
- Auch der Anschluss über den klassischen Schutzkontaktstecker sollte nicht anerkannt werden.
Gerade der zweite Punkt wäre ein Rückschritt gewesen. Denn erst im Dezember hatte die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Steckersolargeräte über einen Schutzkontaktstecker betrieben werden dürfen – sofern sie der Norm entsprechen.
Ein Ausschluss dieser Anschlussform in der Netzrichtlinie hätte damit erneut Rechtsunsicherheit geschaffen.
Neue VDE-Richtlinie bringt Durchbruch: Die Community mischt sich ein
"Viele Balkonsolar-Freunde hatten sich daher aktiv in den Konsultationsprozess eingebracht und Einwände gegen die geplanten Regelungen eingereicht. Was folgte, übertraf selbst unsere Erwartungen:
Hunderte Menschen beteiligten sich mit Stellungnahmen und machten deutlich, dass die Energiewende längst nicht mehr nur auf politischer Ebene stattfindet – sondern auch in Garagen, auf Balkonen und in Wohnzimmern. Und offenbar blieb dieser Einsatz nicht ohne Wirkung", so Christian Ofenheusle, Senior Inhouse Consultant von Kleines Kraftwerk.
Die finale Richtlinie bringt mehrere Überraschungen
Die nun veröffentlichte endgültige Fassung der VDE-AR-N 4105 enthält gleich mehrere entscheidende Verbesserungen. Zum einen werden Steckerspeicher ohne Photovoltaik nun ausdrücklich berücksichtigt. Damit erkennt die Richtlinie eine Gerätekategorie an, die in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat.
Zum anderen wird auch der Schutzkontaktanschluss akzeptiert – sofern das Gerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht.
Damit wird eine wichtige Hürde für Verbraucher beseitigt und die Installation kleiner Anlagen deutlich vereinfacht.
Doch damit nicht genug.
Neues Anmeldeformular eröffnet völlig neue Möglichkeiten
Eine der größten Neuerungen der Richtlinie ist ein neues standardisiertes Anmeldeformular für kleine Erzeugungsanlagen. Dieses Formular gilt für alle Erzeugungsgeräte bis 800 VA Einspeiseleistung, die beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen.
Zunächst stellt das Formular klar, dass es nicht für klassische Steckersolargeräte nach EEG gilt. Diese müssen – solange sie maximal 2.000 Watt Modulleistung aufweisen – ohnehin nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern lediglich im Marktstammdatenregister (wie du deine Anlage anmeldest, erklären wir dir hier Schritt für Schritt).
Doch genau hier steckt die eigentliche Überraschung. Denn im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung: Über das neue Formular können Nutzer selbst Anlagen anmelden, deren Modulleistung über 2.000 Watt hinausgeht.
Theoretisch wären bis zu 7 Kilowatt möglich
Rein technisch könnte damit eine ganz neue Kategorie von Anlagen entstehen. Während klassische Balkonkraftwerke bislang typischerweise mit zwei bis vier Modulen betrieben werden, wären künftig deutlich größere Systeme denkbar.
Je nach Wechselrichterleistung könnten Anlagen mit bis zu rund 7 kW Modulleistung entstehen – vorausgesetzt, der Betreiber verfügt über ausreichend Platz und einen entsprechenden Strombedarf.
"Warum gerade 7 kW? Ganz einfach: Nach aktueller Gesetzeslage wird ab dieser Anlagengröße der Einbau eines Smart Meters verpflichtend, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Unter dieser Grenze jedoch eröffnet die neue Richtlinie aber nun tatsächlich erstmals einen rechtlichen Rahmen für deutlich größere DIY-Solaranlagen im Haushaltsbereich", so der Experte erneut.
Nicht nur Solar: Auch andere Technologien profitieren
Besonders bemerkenswert ist, dass die Vereinfachungen nicht ausschließlich für Solaranlagen gelten.
Im neuen Formular werden ausdrücklich auch andere Technologien genannt, darunter:
- KWK-Anlagen
- Brennstoffzellen
- kleine Windenergieanlagen
Solange ihre Einspeiseleistung 800 VA nicht überschreitet, können sie künftig ebenfalls von Laien angemeldet werden.
Die einzige Voraussetzung:
- Der Anschluss muss über eine sichere elektrische Verbindung erfolgen.
Als Referenz dient hier die Norm DIN VDE V 0100-551-1, die unter anderem eine spezielle Energiesteckdose vorsieht, auf der der maximal zulässige Einspeisestrom vermerkt ist. Damit wird sichergestellt, dass Nutzer kein Gerät anschließen können, das ihre Hausinstallation überlastet.
Ein weiterer Schritt Richtung Energieautonomie
"Mit der neuen VDE-AR-N 4105 wird deutlich: Die Energiewelt verändert sich. Immer mehr Haushalte produzieren ihren eigenen Strom, speichern Energie selbst und beteiligen sich aktiv an der Stabilisierung des Stromsystems. Die neue Richtlinie schafft dafür wichtige Grundlagen. Sie erleichtert nicht nur den Zugang zu kleinen Erzeugungsanlagen, sondern öffnet gleichzeitig die Tür für neue Formen der Eigenversorgung, bei denen Haushalte Solarstrom, Batteriespeicher, Mini-Windkraft oder andere Technologien kombinieren können. Für alle, die sich seit Jahren für eine bürgernahe Energiewende einsetzen, ist das ein wichtiger Schritt. Und vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass politischer Druck, technische Innovation und gesellschaftliches Engagement gemeinsam mehr bewegen können, als viele lange Zeit geglaubt haben", so Christian Ofenheusle abschließend.
Weitere Beiträge unseres Solarexperten Ofenheusle
Das war der Beitrag des Solarexperten Christian Ofenheusle zum Thema Neue VDE-Richtlinie bringt Durchbruch. Weitere Beiträge von ihm findest du an dieser Stelle. Hier nimmt er u. a. Stellung zum drohenden Norm-Verbot.
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