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Smart Meter ab 2 kW? Darum wird über neue Regeln für kleine PV-Anlagen gestritten

Aktuelles/News
Veröffentlicht 5. Oktober 2026
Smart Meter ab 2 kW? Darum wird über neue Regeln für kleine PV-Anlagen gestritten - Kleines Kraftwerk
Smart Meter schon ab mehr als 2 kW, eine neue 50-Prozent-Grenze für die Einspeisung und mehr Direktvermarktung: Der Entwurf für das EEG 2027 könnte auch Betreiber kleiner PV-Anlagen treffen. Doch Bundesrat und Bundesregierung sind sich bei wichtigen Punkten nicht einig. Für Balkonkraftwerke soll vieles dagegen so einfach bleiben wie bisher.

Für Betreiber kleiner Solaranlagen sind vor allem drei Punkte interessant: Smart Meter ab mehr als 2 kW, eine Begrenzung der Netzeinspeisung auf 50 Prozent und neue Regeln für die Direktvermarktung. Wichtig vorweg: Noch ist das alles nicht beschlossen. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf.

Smart Meter künftig schon ab mehr als 2 kW?

Nach geltendem Messstellenbetriebsgesetz liegt eine wichtige Grenze derzeit bei mehr als 7 kW installierter Leistung. Anlagen oberhalb dieser Grenze gehören grundsätzlich zum verpflichtenden Smart-Meter-Rollout. Die Bundesregierung möchte diese Schwelle deutlich senken. Künftig sollen bereits PV-Anlagen mit mehr als 2 kW erfasst werden. Das würde einen Bereich betreffen, den viele bisher kaum mit aufwendiger Mess- und Steuertechnik verbinden: kleine Solaranlagen mit drei, vier oder fünf Kilowatt Leistung.
Hintergrund ist unter anderem die geplante stärkere Direktvermarktung von Solarstrom. Wenn mehr Anlagen ihren Strom marktlich vermarkten sollen, braucht es nach Ansicht der Bundesregierung entsprechende Messdaten und technische Voraussetzungen. Der Bundesrat sieht die geplante Absenkung kritisch und fordert, die Änderung bei der Smart-Meter-Grenze zu streichen. Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung dagegen an der neuen Schwelle fest.

Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

VDE: Smart Meter und Steuerbarkeit sind nicht dasselbe

Auch aus technischer Sicht lohnt sich ein genauer Blick. Der VDE unterstützt grundsätzlich einen schnelleren Smart-Meter-Rollout. Eine pauschale Pflicht zur Steuerbarkeit für PV-Anlagen zwischen 2 und 7 kW hält der Verband derzeit jedoch nicht für notwendig. Das ist ein wichtiger Unterschied. Ein intelligentes Messsystem misst und übermittelt Daten. Eine Anlage aktiv steuern zu können, geht einen Schritt weiter. In der Diskussion werden beide Dinge häufig in einen Topf geworfen. Technisch und regulatorisch sind sie aber nicht identisch.

Ein weiterer Punkt des Entwurfs betrifft die Einspeisung. Neue PV-Dachanlagen unter 100 kW sollen ihre Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt künftig dauerhaft auf 50 % der installierten Leistung begrenzen. Das heißt allerdings nicht, dass eine 10-kWp-Anlage nur noch 5 kW produzieren dürfte.

Entscheidend ist die Einspeisung ins öffentliche Netz. Solarstrom, der direkt im Haushalt verbraucht oder in einem Speicher zwischengespeichert wird, wäre davon nicht automatisch betroffen.


Die Bundesregierung sieht darin unter anderem einen Anreiz, Solarstrom stärker selbst zu verbrauchen oder zu speichern und die Stromnetze in Zeiten hoher Erzeugung zu entlasten. Der Bundesrat möchte auch diese Regel streichen. Die Bundesregierung hält bislang daran fest.

Was ist mit Balkonkraftwerken?

Für klassische Balkonkraftwerke sieht der Entwurf eine wichtige Ausnahme vor. Steckersolargeräte mit bis zu 2.000 Wp Modulleistung und maximal 800 VA Wechselrichterleistung sollen von der geplanten 50-Prozent-Regel ausgenommen bleiben.

An den bekannten gesetzlichen Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke würde sich damit zunächst nichts ändern. Allerdings muss man weiterhin zwischen EEG und technischer Produktnorm unterscheiden.

Das EEG erlaubt für die vereinfachten Regeln eines Steckersolargeräts bis zu 2.000 W installierte Modulleistung und insgesamt 800 VA Wechselrichterleistung.

Die seit Dezember 2025 geltende DIN VDE V 0126-95 unterscheidet zusätzlich nach der Art des Anschlusses:

  • Bei einem normgerechten Schutzkontaktstecker sind maximal 960 Wp Modulleistung und 800 VA vorgesehen.
  • Mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung sind bis zu 2.000 Wp möglich.

Diese technischen Vorgaben werden durch die geplante EEG-Novelle nicht aufgehoben.

Mehr als 2.000 Wp sind kein Balkonkraftwerk mehr

Gerade durch die neue Diskussion um die 2-kW-Grenze wird eine Unterscheidung noch wichtiger. Eine Anlage mit 3.000, 4.000 oder 6.000 Wp wird nicht dadurch zum Balkonkraftwerk, dass der Wechselrichter auf 800 VA begrenzt wird.

„Nach der aktuellen VDE-AR-N 4105:2026-03 gelten für Anlagen oberhalb von 2 kWp andere Anforderungen. Eine solche Anlage darf nicht allein deshalb ohne Elektrofachbetrieb in Betrieb genommen werden, weil ihre Ausgangsleistung auf 800 VA begrenzt ist", sagt Markus Struck, Geschäftsführer von kleines kraftwerk.

Sollte zusätzlich die geplante Smart-Meter-Grenze kommen, würde die Schwelle von 2 kW künftig noch mehr Gewicht bekommen. Bis 2.000 Wp und 800 VA könnten weiterhin die vereinfachten Steckersolar-Regeln greifen. Bereits knapp darüber könnte eine Anlage künftig in einen deutlich stärker regulierten Bereich fallen.

Speicher sollen ausdrücklich zum Steckersolargerät gehören können

Für Balkonkraftwerke mit Speicher enthält der Entwurf noch eine interessante Änderung. Künftig soll ein Stromspeicher ausdrücklich Bestandteil eines Steckersolargeräts sein können, wenn er hinter demselben Wechselrichter wie die Solarmodule betrieben wird.
Zugleich soll klargestellt werden, dass sich die Grenzen von 2.000 W und 800 VA nicht auf die Speicherkapazität beziehen. Gerade angesichts der zunehmenden Zahl an Balkonkraftwerken mit Speicher würde das mehr Klarheit schaffen.

Auch hier gilt aber: Noch ist diese Änderung nicht beschlossen.

Warum spielt die Direktvermarktung eine so große Rolle?

Hinter vielen der geplanten Änderungen steckt ein grundsätzliches Ziel: Solarstrom soll künftig stärker auf Marktpreise und die Situation im Stromnetz reagieren. Dafür möchte die Bundesregierung die Direktvermarktung schrittweise auf kleinere Anlagen ausweiten.

Der Bundesrat stellt dagegen die Frage, ob Aufwand, Kosten und technische Voraussetzungen bei sehr kleinen Anlagen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Genau darum dreht sich letztlich der politische Streit: Wie viel Messung, Steuerung und Marktintegration brauchen kleine PV-Anlagen tatsächlich?

Zur Erinnerung: Das gilt heute

Solange die EEG-Novelle nicht beschlossen und in Kraft getreten ist, bleibt die bestehende Rechtslage maßgeblich.

Aktuell gilt unter anderem

Die Pflichtgrenze für den Smart-Meter-Rollout liegt grundsätzlich bei mehr als 7 kW installierter Leistung.

Für Steckersolargeräte gelten nach EEG weiterhin bis zu 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung.

Für den Anschluss über einen Schutzkontaktstecker sieht die DIN VDE V 0126-95 maximal 960 Wp vor.

Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister registriert werden.

Anlagen oberhalb der Steckersolar-Grenzen müssen nach den Regeln für reguläre PV-Anlagen geplant und angeschlossen werden.

Fazit: 2 kW könnten zur entscheidenden Grenze werden

Die geplante EEG-Novelle zeigt ziemlich deutlich, wohin die Reise gehen könnte: Mehr Solaranlagen sollen messbar, steuerbar und stärker in den Strommarkt eingebunden werden. Wie weit diese Anforderungen auch für kleine Anlagen gelten sollen, darüber wird gerade gestritten.

Für Balkonkraftwerke soll es dagegen bei den bisherigen Vereinfachungen bleiben. Genau deshalb könnte die Grenze von 2.000 Wp künftig noch wichtiger werden. Unterhalb davon bleibt Steckersolar vergleichsweise einfach. Direkt darüber könnten neue Anforderungen an Messung und Steuerung hinzukommen.

„Bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, sollte deshalb bei Aussagen zu Smart Metern ab 2 kW oder zur neuen 50-Prozent-Grenze immer ein Wort dabeistehen: geplant", so Markus Struck abschließendöl
Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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