Ein Balkonkraftwerk musst du nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Für Steckersolargeräte mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung und maximal 800 VA-Wechselrichterleistung ist im üblichen Fall ohne Einspeisevergütung keine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber nötig. Dieser erhält die erforderlichen Informationen über das Marktstammdatenregister. Wir zeigen dir, welche Angaben du für die Registrierung brauchst und wo du sie findest.
Das Inhaltsverzeichnis
Welche Angaben sind nötig?
Das Online-Formular findest du direkt auf marktstammdatenregister.de. Nach deiner Registrierung erhält der zuständige Netzbetreiber die relevanten Informationen über das Marktstammdatenregister. Bei Balkonkraftwerken ist die Netzbetreiberprüfung im MaStR inzwischen auf die Zuständigkeit des Netzbetreibers beschränkt.

Bei Balkonkraftwerken gilt als erstmalige Inbetriebnahme der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in dein Hausnetz einspeist.
Übrigens: Die Registrierung im MaStR kann auch eine andere Person für dich übernehmen, zum Beispiel deine Kinder oder der Installateur, der deine Anlage aufgebaut hat. Betreibst du zusammen mit deinem Balkonkraftwerk einen netzgekoppelten Batteriespeicher, muss auch dieser im MaStR registriert werden. Solaranlage und Speicher können im selben Registrierungsvorgang erfasst werden, gelten im Register aber als zwei Einheiten.
Du möchtest die Anmeldung direkt durchführen? In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir dir mit Screenshots, wie du dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrierst.
MaStR: Leistungsgrenzen und Frist im Überblick
Als Balkonkraftwerk beziehungsweise steckerfertige Solaranlage gelten im Marktstammdatenregister Anlagen mit einer installierten Modulleistung von höchstens 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von höchstens 800 VA. Für diese Anlagen gelten die vereinfachten Regelungen für Steckersolargeräte.
Dein Balkonkraftwerk musst du innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren. Als Inbetriebnahme gilt bei einem Balkonkraftwerk der Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals Wechselstrom in dein Hausnetz einspeist.
MaStR-Anmeldung auf einen Blick:
Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Halte Inbetriebnahmedatum, Anzahl und Leistung der Module, Wechselrichterleistung, Zählernummer und Standort bereit. Bei einem Speicher werden zusätzliche Angaben benötigt.
Hinweis zur Angabe des Netzbetreibers im Marktstammdatenregister
Bei der Registrierung im MaStR unterstützt dich das Portal bei der Auswahl des Netzbetreibers – basierend auf Angaben wie dem Standort deiner Solaranlage. Ist keine eindeutige Zuordnung möglich, schlägt dir das System passende Netzbetreiber vor. Den Namen deines Netzbetreibers findest du auch im Netzanschlussprotokoll, auf der Abrechnung deiner Anlage oder auf deiner Stromrechnung.
Ganz wichtig: Dein Stromlieferant ist nicht dein Netzbetreiber!
Wer möchte, kann den richtigen Netzbetreiber auch direkt über vnbdigital.de heraussuchen.
War die Anmeldung im MaStR erfolgreich?
Falls du dir nicht sicher bist, ob deine Anmeldung erfolgreich war, gehe wie folgt vor:
Melde dich mit deinem Benutzernamen und Passwort an. Auf deiner persönlichen Startseite findest du in der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers" alle Einheiten, die du erfolgreich registriert hast.
Über das Dokumentensymbol kannst du die Registrierungsbestätigung für eine Einheit herunterladen. Erscheint in der Liste keine Einheit, war die Registrierung nicht erfolgreich – dann musst du sie erneut durchführen.
Die Netzbetreiber prüfen die Angaben deiner Registrierung
Nach der Registrierung prüft der Netzbetreiber die Daten deines Marktakteurs und deiner Anlage. Stellt er eine Abweichung fest, fordert er dich zur Korrektur der Daten auf.
Weitere wichtige Informationen
- Im Marktstammdatenregister werden MaStR-Nummern als Identifikationsnummern vergeben (drei Buchstaben, gefolgt von zwölf Ziffern).
- Eine Erfassung einzelner Module ist im MaStR nicht vorgesehen: Alle Module, die vom selben Betreiber gleichzeitig am selben Standort in Betrieb genommen werden, registrierst du in einem Schritt.
Sollte es künftig weitere Änderungen im Marktstammdatenregister geben, berichten wir darüber in unserem Magazin.
FAQ
Muss jedes Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister?
- Ja. Netzgekoppelte Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine Mindestleistung, unterhalb derer die Registrierung entfällt, gibt es nicht.
Wie lange habe ich Zeit für die MaStR-Registrierung?
- Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Was gilt als Inbetriebnahmedatum?
- Bei einem Balkonkraftwerk ist das der Zeitpunkt, zu dem die Anlage erstmals Wechselstrom in das Hausnetz einspeist.
Muss ich meinen Speicher ebenfalls registrieren?
- Ja, sofern der Speicher unmittelbar oder mittelbar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. PV-Anlage und Speicher werden dabei als zwei Einheiten registriert.
Muss ich mein Balkonkraftwerk zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden?
- Bei einem Steckersolargerät innerhalb der gesetzlichen Sonderregelung bis 2.000 W installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung ist bei unentgeltlicher Abnahme keine zusätzliche Meldung erforderlich. Der Netzbetreiber erhält die Informationen über das MaStR.
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