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Diese Angaben müssen im MaStR eingetragen werden

Diese Angaben müssen im MaStR eingetragen werden

Wenn du dir ein Balkonkraftwerk zulegst, solltest du wissen, dass du die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen lassen musst. Nicht mehr nötig hingegen ist seit dem Inkrafttreten des Solarpakets im Mai 2024 die Meldung beim Netzbetreiber. Kleines Kraftwerk klärt auf und sagt, welche Angaben bei der Anmeldung zu machen sind.

Das auszufüllende Online-Formular ist hier abrufbar. Nachdem du dich registriert hast, musst du nur noch wenige Angaben machen. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Standort der Anlage, zur Modul- und Wechselrichterleistung, zur Zählernummer sowie zum Inbetriebnahmedatum.

MaStR (Screenshot)
MaStR (Screenshot)

Bei Balkonkraftwerken ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in das Hausnetz einspeist.

Übrigens: Die Registrierung im MaStR kann auch von einer anderen Person übernommen werden, zum Beispiel durch deine Kinder oder den Installateur, der ggf. deine Anlage installiert hat.


Wer ein Balkonkraftwerk in Verbindung mit einem Speicher betreibt, kann den Speicher gemeinsam mit dem Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren.

Hinweis zur Angabe des Netzbetreibers im Marktstammdatenregister

Bei der Registrierung im MaStR unterstützt dich das Portal bei der Auswahl des Netzbetreibers – basierend auf Angaben wie dem Standort deiner Solaranlage. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, werden dir passende Netzbetreiber vorgeschlagen. Den Namen deines Netzbetreibers findest du auch im Netzanschlussprotokoll, auf der Abrechnung deiner Anlage oder auf der Stromrechnung.


Ganz wichtig: Dein Stromlieferant ist nicht dein Netzbetreiber!


Wer möchte, kann sich auf den Seiten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den richtigen Netzbetreiber heraussuchen  oder auch direkt hier.

War die Anmeldung im MaStR erfolgreich?

Falls du dir nicht sicher bist, ob deine Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR) erfolgreich gewesen ist, gehe wie folgt vor:


Melde dich mit deinem Benutzernamen und Passwort an. Nach der Anmeldung befindest du dich auf deiner persönlichen Startseite des MaStR. Hier befinden sich in der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ alle Einheiten, die von dir erfolgreich registriert wurden.


Über das zweite Symbol von links (Dokumentensymbol) kannst du die Registrierungsbestätigung für eine Einheit herunterladen. Wird dir in der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ keine Einheit angezeigt, war die Registrierung nicht erfolgreich. In diesem Fall musst du sie erneut durchführen.

Die Netzbetreiber überprüfen die Angaben deiner Registrierung

Die Daten deines Marktakteurs und deiner Anlage werden nach der Registrierung durch den Netzbetreiber überprüft. Falls hierbei eine Abweichung festgestellt wird, werden sie sich zu einer Korrektur der Daten auffordern.

Weitere wichtige Informationen

  • Im Marktstammdatenregister werden MaStR-Nummern als Identifikationsnummern vergeben (die Nummer besteht immer aus drei Buchstaben und zwölf Ziffern)

  • Eine Erfassung einzelner Module ist im MaStR nicht vorgesehen (alle Module, die von demselben Betreiber gleichzeitig am selben Standort in Betrieb genommen werden, werden in einem Schritt registriert).

  • Auch Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen sind im MaStR registrierungspflichtig. Wenn Einheiten in diesen Netzen angeschlossen sind, dann ist das geschlossene Verteilernetz als Anschlussnetzbetreiber anzugeben. Die Definition und Regulierung geschlossener Verteilernetze sind im § 110 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) geregelt.

Sollte es in der Zukunft weitere Änderungen im Marktstammdatenregister (MaStR) geben, werden wir auf diesen Seiten darüber berichten.

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Wenn du jetzt mit dem Gedanken spielst, deinen Teil zur Energiewende beizutragen und dir ein kleines Balkonkraftwerk zulegen möchtest, erhältst du hier alle aktuellen Informationen zu Fördergeldern, die beantragt werden können.

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