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Dürfen Kleingärtner selbst Strom erzeugen? Bundesrat trifft überraschende Entscheidung!
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Dürfen Kleingärtner selbst Strom erzeugen? Bundesrat trifft überraschende Entscheidung!

Jetzt wird’s offiziell: Der Bundesrat will Schluss machen mit der Unsicherheit im Schrebergarten. Mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause startete eine Gesetzesinitiative. Konkret soll § 3 des Bundeskleingartengesetzes ergänzt werden: Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig.

Damit soll klar festgeschrieben werden, was bislang rechtlich unklar war – nämlich, ob kleine Solaranlagen auf Lauben eher als moderne Ausstattung oder als unerwünschter Wohnkomfort gelten.

Bereits 2023 war ein ähnlicher Versuch gescheitert, da die damalige Bundesregierung argumentierte, die Versorgung über Photovoltaik (etwa für Arbeitsstrom) sei bereits erlaubt – eine Gesetzesänderung daher nicht notwendig.

Balkonkraftwerk im Kleingarten (Credit: Pexels, Timon Reinhard)
Hunderttausende Kleingärtner hierzulande wollen nicht länger warten, um ihre Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen (Credit: Pexels, Timon Reinhard)

Balkonkraftwerk im Kleingarten: Verschiedene Gerichtshöfe liefern Referenzenn

Die Gerichte sind sich diesbezüglich jedoch noch nicht einig. Ein entscheidendes Urteil zur Sache kam am 30. April 2025 vom Landgericht Dessau-Roßlau (Az.2O459/24): Dort wurde klargestellt, dass Kleingartenvereine Balkonkraftwerke nicht pauschal verbieten dürfen – das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien wiege schwerer als starre Vereinssatzungen (unser Artikel darüber ist hier nachzulesen). Dieses Urteil wurde breit gefeiert – etwa von der Deutschen Umwelthilfe als „starkes Signal für die Energiewende von unten“.


Im Gegensatz dazu steht allerdings ein weiteres Verfahren vor dem Amtsgericht Magdeburg (104C 1841/24 (104)), das ein Balkonkraftwerk im Kleingarten offenbar ablehnte. Dieses Urteil befindet sich derzeit noch in der Berufung am Landgericht Magdeburg und bleibt damit noch offen – ein Hinweis auf die uneinheitliche rechtliche Landschaft.

Das Land Berlin als Vorreiter – Förderung trotzt Rechtsunsicherheit

Parallel zur politischen Initiative spricht das Land Berlin eine klare Sprache – und fördert mit dem Programm SolarPLUS den Einbau von Steckersolargeräten im Kleingarten. Zwar wurde der Zuschuss im März 2025 von 500 Euro auf 250 Euro gekürzt, doch die Unterstützung zeigt: Es geht vorwärts – auch ohne bundesweite Rechtsänderung. Voraussetzung ist lediglich die Zustimmung des Grundstückseigentümers.

"Es wird höchste Zeit, dass hier rechtlich Klarheit geschaffen ist. Die vorherige Bundesregierung unter Kanzler Scholz hat sich noch davor gedrückt. Es ist zu hoffen, dass die aktuelle Regierung unter Kanzler Merz nun ihrer Verantwortung gerecht wird", so Christian Ofenheusle, Vorsitzender beim Bundesverband Steckersolar e.V. und Inhouse Consultant von Kleines Kraftwerk.

Balkonkraftwerk im Kleingarten
Christian Ofenheusle von Kleines Kraftwerk (Credit: KK Medien) 

Das fordert der Experte

Warum das Thema so brisant bleibt


  • Rechtssicherheit fehlt weiterhin: Ohne eine klare gesetzliche Vorgabe können lokale Vereine und Gerichte weiterhin uneinheitlich entscheiden –mal im Sinne der Energiewende, mal gegen sie.

  • Signale gegen die Energiewende: Die Ablehnung seitens der alten Bundesregierung erschwert den Ausbau dezentraler Energieprojekte.

  • Symbolkraft mit Potenzial: Balkonkraftwerke sind einfache, kostengünstige Einstiegslösungen – gerade für Kleingärtner, die sich aktiv am Klimaschutz beteiligen wollen.

Das Fazit unseres Experten Ofenheusle: "Das ist noch kein Solar-Finale, aber ein vielversprechender Anpfiff. Der erneute Vorstoß des Bundesrats im September 2025 markiert einen wichtigen Fortschritt. Das jüngste Urteil aus Dessau-Roßlau verschiebt die Waage Richtung legale PV-Möglichkeiten in Kleingärten – während das Verfahren in Magdeburg zeigt: Die Rechtslage ist noch keineswegs eindeutig."

Das sind die beliebtesten Balkonkraftwerke

Wer aktiv zur Energiewende beitragen und gleichzeitig seine Stromkosten spürbar senken möchte, sollte ein Balkonkraftwerk in Betracht ziehen. Die besten Komplett-Sets – wahlweise mit oder ohne Speicher – finden Sie beim Testsieger Kleines Kraftwerk.


Das Single-Set ist mit einem 450-Wp- oder 500-Wp-Modul erhältlich und kann bis zu 500 kWh Strom pro Jahr liefern. Wer mehr Leistung wünscht, greift zum Duo-Set (900 oder 1000 Wp), das entsprechend mehr Energie erzeugt.


Für alle mit ausreichend Platz bietet sich das XL-Set an: vier Module mit jeweils 500 Wp sorgen für maximale Stromausbeute.

In unserem Magazin berichten wir täglich über kleine Kraftwerke

Weißt du, welche Daten du im Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen musst, wenn du ein kleines Kraftwerk installierst? Oder mit wie viel Ertrag du mit einer 2000 Wp-Anlage rechnen kannst? Informiere dich darüber in unserem Online-Magazin.

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