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Darf man im Kleingarten ein Balkonkraftwerk nutzen?

Wer denkt, man könnte im Kleingarten mal eben eine Stromleitung legen, irrt. Der rechtliche Rahmen ist streng – geregelt im Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Aber wie können Kleingärtner dennoch an ihrem Strom für den Rasenmäher & Co. gelangen?


Darf man dafür einfach ein Balkonkraftwerk im Kleingarten installieren? Das Landgericht Dessau-Roßlau sagt Ja. Das Urteil ist aber bislang nicht rechtskräftig! Kleines Kraftwerk klärt zu diesem Thema auf und sagt, was Kleingartenpächter beachten sollten!

Die Urteilsbegründung

"Vereine dürfen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten. Das öffentliche Interesse an der Nutzung Erneuerbarer Energien wiegt schwerer als starre Vereinssatzungen.“

Ein Stromzähler – also nur ein Balkonkraftwerk?

Viele Kleingartenanlagen mit zentralem Stromanschluss lediglich über einen einzigen Stromzähler für mehrere Parzellen. Das sorgt für eine Besonderheit: Wer sich an die Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) hält, darf pro Stromzähler nur ein Balkonkraftwerk mit maximal 600 Watt Wechselstromleistung (AC) anschließen.


Der Hintergrund: Der Stromzähler dient zur Erfassung und Abrechnung des Gesamtverbrauchs – eine Mehrfach-Einspeisung über mehrere Balkonkraftwerke an einem gemeinsamen Zähler kann zu technischen Problemen oder sogar Sicherheitsrisiken führen. Zudem ist bei Einspeisung ins öffentliche Netz eine eindeutige Zuordnung der Anlage erforderlich.

Das solltest du beachten

Es ist grundsätzlich möglich, ein Balkonkraftwerk in seinem Kleingarten zu installieren – aber wie immer gibt es auch hier Einschränkungen, die beachtet werden sollten.


In fast allen Kleingartenanlagen gibt es Satzungen oder Gartenordnungen. Diese regeln, was erlaubt ist. Oft müssen bauliche Veränderungen oder technische Installationen vom Vorstand genehmigt werden – dazu zählt meist auch ein Balkonkraftwerk.


In vielen Parzellen gibt es keine reguläre Stromversorgung. Ein Balkonkraftwerk, das in ein vorhandenes Netz einspeist, macht dann technisch keinen Sinn. Stattdessen kann man die Module für eine Inselanlage nutzen – also zur direkten Versorgung einer Powerstation oder Batterie.


Das ist rechtlich einfacher und meist genehmigungsfrei – solange es optisch und baulich unauffällig bleibt.

Balkonkraftwerk Kleingarten: Das ist möglich!

  • Mobile Solarpanele mit einer Powerstation (sogenannte Inselanlage)


  • Keine dauerhafte Befestigung auf Dächern, wenn der Verein das untersagt

Was das mit Strom zu tun hat?

Eine feste Stromversorgung gilt oft als Merkmal für Wohnnutzung – und genau die ist im Kleingarten eben nicht erlaubt. Deshalb muss man bei Energieversorgung kreativ werden: Solarpanel, Powerstation, Inselanlage – es gibt Lösungen, aber eben nicht die klassische Steckdose aus dem Netz.

Eine feste Stromversorgung gilt oft als Merkmal für Wohnnutzung – und genau die ist im Kleingarten eben nicht erlaubt. Deshalb muss man bei Energieversorgung kreativ werden: Solarpanel, Powerstation, Inselanlage – es gibt Lösungen, aber eben nicht die klassische Steckdose aus dem Netz.

Balkonkraftwerk Kleingarten
Balkonkraftwerk in einem Kleingarten (Symbolbild, Credit: iStock)

Während in vielen westdeutschen Kleingartenanlagen feste Stromanschlüsse eher unüblich sind, sieht das in Teilen Ostdeutschlands und einigen Stadtstaaten anders aus.



In der ehemaligen DDR sowie in Berlin, Bremen und Hamburg wurden zahlreiche Kleingärten bereits bei ihrer Errichtung standardmäßig mit Strom versorgt – inklusive fest installierter Leitungen bis in die Laube.



Hier greift der sogenannte Bestandsschutz: Solange keine grundlegenden baulichen Veränderungen vorgenommen werden, dürfen diese Stromanschlüsse weiterhin genutzt werden – trotz der strengen Vorgaben im Bundeskleingartengesetz.


Wer also das Glück hat, einen solchen „Altgarten“ zu übernehmen, startet mit einem entscheidenden Vorteil: Eine bestehende Stromversorgung kann den Alltag im Garten erheblich erleichtern – sei es für das Licht in der Laube, für den Kühlschrank, den Rasenmäher oder die kleine Solarladestation für das Handy.

Aber Achtung

Neue Installationen oder Erweiterungen müssen in der Regel mit dem Verein abgestimmt und oft auch von Fachleuten abgenommen werden. Der Bestandsschutz ist kein Freifahrtschein für beliebige Nachrüstungen.

Fazit: Ein Balkonkraftwerk ist in einer Kleingartenanlage nicht grundsätzlich verboten, aber genehmigungspflichtig und an klare Bedingungen geknüpft. Wer sich an die Regeln hält und Rücksprache mit dem Verein hält, hat gute Chancen auf Zustimmung.

Gut zu wissen: Bei Kleines Kraftwerk gibt es nicht nur Balkonkraftwerke für den Garten, sondern auch Gitterbalkone, Ziegeldächer & Co.

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