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Gibt es eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?

Gibt es eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?

Immer mehr Menschen setzen auf sogenannte Balkonkraftwerke. Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Für Balkonkraftwerke (Stecker-Solargeräte) gibt es in der Regel keine Einspeisevergütung. Der finanzielle Vorteil liegt im Eigenverbrauch: Denn jede selbst verbrauchte Kilowattstunde reduziert die eigene Stromrechnung.

Bei einem Strompreis von etwa 35 Cent pro Kilowattstunde ergibt sich – je nach Anlagengröße und Sonnenertrag – schnell eine jährliche Ersparnis von mehreren hundert Euro. Und das bereits mit einem kleinen Set wie beispielsweise dem XL Duo Flachdach-Komplettpaket von Kleines Kraftwerk.

Eine Besonderheit dieses Sets sind die Solarmodule: Die Module haben eine Leistung von jeweils 500 - 625 Watt Peak. Ihre Rückseiten bestehen aus einem hochwertigen Solarglas und zusammen mit der TopCon-Technologie, die vom Fraunhofer-Institut entwickelt wurden, erzielt jedes Solarmodul 38 % höhere Energieerträge.


In Kombination mit steigenden Strompreisen und sinkenden Anschaffungskosten sind Balkonkraftwerke auch ohne Förderung oder Vergütung eine clevere und nachhaltige Investition.

Darum gibt es keine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke

Für typische Balkonkraftwerke – selbst bei 2000 Wp Modulleistung wie dem XL 2000Wp Quattro – erhältst du keine Einspeisevergütung, da sie nicht als „vollwertige“ PV-Anlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) gelten. Ein weiterer Grund ist, dass die Einspeisung technisch nicht erfasst wird.

Wie sieht es bei größeren Anlagen aus? Gibt es dort eine Einspeisevergütung?

Anders sieht es bei größeren Photovoltaikanlagen aus. Diese müssen bei der  Bundesnetzagentur  angemeldet werden und erhalten je nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. In diesen Fällen kann sich neben dem Eigenverbrauch auch die Einspeisung lohnen.


Die EEG-Förderung der Einspeisevergütung kann für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW in Anspruch genommen werden.


Folgende Fördersätze gelten seit dem 1. Februar 2025. Für Anlagen bis bis 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 7,94 Cent pro kWh. Ab dem 1.8.2025 reduziert sie sich auf 7,87 Cent pro kWh. Die nächste Reduzierung erfolgt 6 Monate später, am 1. Februar 2026 um 1 %.


Weitere Fördersätze zur Einspeisevergütung sind hier nachlesbar.

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Du hast weitere Fragen rund um das Thema Balkonkraftwerke & Co.? Dann bist du hier richtig, denn Kleines Kraftwerk beantwortet alle wichtigen Fragen. Darunter u. a. ob sich ein Balkonkraftwerk auf einem Nordbalkon lohnt, welche Bundesländer aktuell derartige Anlage fördern und vieles mehr.

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