Die Energiekosten steigen, das Klima braucht Schutz – und immer mehr Menschen setzen auf Balkonkraftwerke. Diese kleinen Solaranlagen sind günstig, einfach zu installieren und können die Stromrechnung spürbar senken. Noch attraktiver wird es durch Förderprogramme, die es in vielen Bundesländern gibt.
Aktuell gibt es im bayrischen Würzburg wieder einen Fördertopf, der mit 200.000 Euro gefüllt ist. Die Stadt will dadurch ganz gezielt auch Maßnahmen fördern, die auch Mieter umsetzen können.
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Dazu Markus Struck, Geschäftsführer von Kleines Kraftwerk: „Balkonkraftwerke lohnen sich für alle Besitzer einer Eigentumswohnung oder für Verbraucher, die zur Miete wohnen. Sie amortisieren sich in der Regel bereits innerhalb weniger Jahre. Ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen, ist heute so unkompliziert, rentabel und einfach wie nie zuvor.“

Hier gibt es aktuell eine Förderung für Balkonkraftwerke
- In Augsburg gibt es Fördergelder in Höhe von 100 Euro.
- Berliner, die einen Förderantrag stellen wollen, sind hier an der richtigen Stelle. Balkonkraftwerke werden in Berlin mit 250 Euro gefördert.
- In Bonn werden bis zu 60 % der Anschaffungskosten gefördert. Wichtig: Die Förderung von Balkonkraftwerken richtet sich nach Wohnsituation und Anlagenleistung.
- In Böblingen werden Käufer von Balkonkraftwerken mit einer Fördersumme von bis zu 200 Euro unterstützt. Ein Hinweis: Ab 1. März 2024 gekaufte Anlagen können rückwirkend bezuschusst werden.
- In Braunschweig werden steckerfertige PV-Anlagen mit 350 bis 960 Watt-Peak (Wp) Solarleistung mit 200 Euro gefördert. Wer Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG bezieht, erhält zusätzlich einen Bonus von 150 Euro.
- In Coesfeld (NRW) fördert die Stadt ein Balkonkraftwerk pauschal mit 100 Euro. Personen mit geringem Einkommen bekommen 90 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber 540 Euro.
- Die Stadt Düsseldorf fördert in seinem Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ Balkonkraftwerke mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal bis zu einem Betrag von 600 Euro.
- In Essen können Mieter seit dem 1. April einen 150-Euro-Zuschuss für ihr Balkonkraftwerke beantragen. Einzige Voraussetzung: Die Solarmodule müssen in der Spitze mindestens 300 Watt-Peak leisten. Der Antrag muss übrigens auch hier vor dem Kauf erfolgen!
- In Frankfurt am Main geht die Balkonkraftwerk-Förderung auch in diesem Jahr weiter. Neubesitzer eines Balkonkraftwerks können bis zu 50 % des Kaufpreises erstattet bekommen. Wer Inhaber des sogenannten Frankfurt-Passes ist, erhält eine Förderung in Höhe von 75 %.
- In der Stadt Gelsenkirchen gibt es einen Zuschuss für Balkonkraftwerke in Höhe von 100 Euro. Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden.
- Göttinger erhalten von der Stadt einen Zuschuss in Höhe 180 Euro . Die Förderung muss auch hier vor dem Kauf des Balkonkraftwerks beantragt werden.
- In München gibt es einen Maximalförderbetrag von 320 Euro (zur Berechnung: Pro installiertem Watt Leistung gibt es 40 Cent). Zudem sind höchstens 50 % der Investitionskosten förderfähig. Der Antrag kann auf diesen Seiten gestellt werden.
- Stuttgart fördert Balkonkraftwerke mit einem pauschalen Zuschuss von 200 Euro. Inhaber der Bonuscard erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 300 Euro. Hier geht es direkt zum Fördermittelantrag.
- Würzburger, die einen Förderantrag stellen wollen, können dies an dieser Stelle tun. Für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks gibt es pauschal 200 Euro.
In diesen Städten und Bundesländern gibt es aktuell keine Fördermittel für Balkonkraftwerke
- In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keinen Fördertopf mehr.
- Das Förderprogramm der Stadt Darmstadt für Balkonkraftwerke wird im Laufe des Jahres 2025 voraussichtlich fortgeführt. Obwohl noch nicht beschlossen ist, wann die Fördermittel zur Verfügung stehen werden, können Verbraucher weiterhin einen Förderantrag stellen.
- Die Balkonkraftwerk-Förderung in Köln wird im Laufe des Jahres 2025 voraussichtlich weitergeführt. Aktuelle Informationen finden Interessierte auf dieser Seite.
- Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können Förderanträge aktuell in Leipzig nur vorläufig genehmigt werden, da die Fördermittel erst noch freigegeben werden müssen. Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Förderbetrags bei einem vorläufigen Zuwendungsbescheid. Wenn es wieder Fördermittel gibt, können Verbraucher ihren Antrag auf dieser Seite stellen.
Wir von Kleines Kraftwerk haben die Fördertöpfe der Städte und Gemeinden stets im Blick und werden diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, denn immer mehr Kommunen wollen Solarenergie fördern.
Bei Kleines Kraftwerk gibt es nicht nur Balkonkraftwerke für den Garten, sondern auch Gitterbalkone, Ziegeldächer & Co.