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Änderungen im Dezember: Wir wissen, was neu ist!
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Änderungen im Dezember: Wir wissen, was neu ist!

Der Dezember bringt traditionsgemäß nicht nur Adventsduft und Endjahresstress, sondern auch ein ganzes Paket an Neuerungen, die viele Bürger betreffen. Dieses Mal trifft es vor allem Rentner – aber auch gesetzlich Versicherte und Steuerzahler sollten nichts auf den letzten Metern verpassen. Hier kommt der Überblick, der euch sicher durch den Dezember lotst.

Rentenzahlungen: Schecks sind Geschichte

Wer seine Rente bisher per Scheck in der Postbank-Filiale abgeholt hat, erlebt ab Dezember eine unschöne Überraschung: Dieser Auszahlungsweg wird endgültig eingestellt.


Wichtig zu wissen:


  • Ohne hinterlegte Kontoverbindung stoppt die Rentenauszahlung komplett.

  • Das Geld ist aber nicht verloren. Die Rentenversicherung zahlt rückwirkend nach, sobald ein Konto angegeben wurde.


Unser Tipp: Jetzt sofort die eigene IBAN melden. Das geht schnell, unkompliziert und erspart eine Menge Stress im neuen Jahr.


Bereits ab Dezember 2025 wird es Anpassungen beim Rentenzuschlag geben. Wer langfristig plant, sollte das im Hinterkopf behalten. Details folgen im Laufe des kommenden Jahres, aber fest steht: Das Thema wird relevant werden.

Der Rentenzuschlag wird neu berechnet

Ab Dezember 2025 gilt für bestimmte Erwerbsminderungsrenten eine neue Logik: Der Zuschlag wird nicht länger aus dem Rentenbetrag berechnet, sondern aus den persönlichen Entgeltpunkten, auf denen die Rente basiert. Dadurch ergeben sich neue Werte.


Als Referenz dient der Zuschlag, der seit Juli 2024 gezahlt wird. Liegt die Rente inklusive Zuschlag im Dezember 2025 über dem Betrag vom November 2025, wird die Differenz mit dem Faktor 17 multipliziert und rückwirkend ausgezahlt.


Große Sprünge sind zwar nicht zu erwarten – aber für Betroffene kann dennoch eine Nachzahlung in 17-facher Höhe zusammenkommen.


Damit werden die 17 Monate zwischen Juli 2024 und November 2025 abgedeckt. Wird durch die Neuberechnung hingegen ein niedrigerer Zuschlag ermittelt, müssen Rentner*innen nichts zurückzahlen.

Krankenversicherung: Wichtige Entscheidungen stehen an

Gesetzlich Versicherte sollten in den nächsten Wochen aufmerksam bleiben. Im Dezember laufen einige Fristen aus, und bestimmte Beschlüsse fallen an, die im kommenden Jahr Auswirkungen haben können.


Wer über einen Wechsel oder Tarifoptionen nachdenkt, sollte das nicht bis hinter die Feiertage schieben.

Änderungen im Dezember: Bahnfahren wird teurer

Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember zieht die Deutsche Bahn einige Preise an:


  • Flexpreise: +5,9 %

  • BahnCard 100: +6,6 %


Stabil bleiben hingegen:


  • BahnCard 25

  • BahnCard 50

  • Super Sparpreis (17,99 Euro)

  • Sparpreis (21,99 Euro)


Goldener Tipp der BahnWer bis 14. Dezember bucht, fährt noch zum alten Preis. Das ist die Art Deadline, die sich lohnt.

Letzte Chance für die Steuererklärung

Wer nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf sie auch noch Jahre später einreichen, aber auch diese Frist gilt nicht ewig.


Bis zum 31. Dezember 2025 muss die Steuererklärung 2021 abgegeben werden. Für die Steuererklärungen 2022 und 2023 bleibt jeweils noch ein weiteres Jahr länger Zeit.

Weitere Ratgeberbeiträge gibt es in unserem Online-Magazin

Das war unser Ratgeberbeitrag zum Thema Änderungen im Dezember. Solltest du weitere Fragen haben, die dir noch niemand verständlich erklären konnte, dann bist du in unserem Online-Magazin an der richtigen Stelle.


Hier erfährst du beispielsweise, wie viel Ertrag ein kleines Kraftwerk wirklich bringt (auch in den dunklen Monaten) und welche Angaben du im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kurz MaStR) eingeben musst, um dein Balkonkraftwerk korrekt registrieren zu lassen.

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