Direkt zum Inhalt
Kleines Kraftwerk
Zu Apple Wallet hinzufügen 04202 5079110 Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr
Vorheriger Artikel
Jetzt Lesen:
Endlich da: Die Produktnorm für Balkonkraftwerke!
Nächster Artikel

Endlich da: Die Produktnorm für Balkonkraftwerke!

Nach unzähligen Sitzungen, zwei Entwurfsfassungen mit über 1.200 Kommentaren und einem Schlichtungsverfahren steht sie nun endlich:
die Produktnorm für Steckersolargeräte (DIN VDE V 0126-95).

Was trocken klingt, ist in Wahrheit ein Meilenstein. Denn diese Norm ist die dritte und letzte zentrale Säule der deutschen Balkonkraftwerks-Normung – neben der Anschlussnorm (DIN VDE V 0100-551-1) und der Anmeldenorm (VDE AR N 4105). Zum ersten Mal werden damit verbindliche technische Kriterien festgelegt, die für sichere Geräte sorgen und Verbrauchern wie Herstellern endlich klare Orientierung bieten.

Mehr Leistung, klare Regeln

Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Norm schreibt die Erhöhung der Wechselrichter-Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt nun offiziell fest. Bisher war diese Grenze nur politisch im EEG verankert – jetzt ist sie auch technisch abgesichert.

Gleichzeitig berücksichtigt die Norm auch die Ergebnisse neutraler Studien, die in Einzelfällen eine mögliche Überlastung von Leitungen durch gleichzeitigen Netzbezug und Einspeisung aufgezeigt hatten.


Deshalb wurde die PV-Modulleistung begrenzt, sodass eine Überlastung selbst in Extremfällen ausgeschlossen bleibt:


  • bis 960 Wp (zwei Hochleistungsmodule) uneingeschränkt nutzbar
  • zwischen 960 und 2.000 Wp mit spezieller Steckverbindung und fachlicher Prüfung
  • Geräte mit Leistungen über 2.000 Wp sind keine Steckersolargeräte im Sinne der Norm.

Der Stecker: endlich offiziell geregelt.

Bisher war der Schutzkontakt-(=Haushalts-) Stecker zwar gängiger Standard, aber nie offiziell Teil der Normung.


Das ändert sich jetzt. Die Produktnorm erlaubt den Schutzkontakt-Anschluss unter bestimmten Sicherheitsbedingungen:


  • mit nicht manuell verschiebbaren Berührungsschutz-Abdeckungen,
  • oder mit mechanischer bzw. elektromechanischer Abschaltung im Stecker selbst
  • oder – bei besonders sicheren Wechselrichtern – auch ohne zusätzliche Maßnahmen, sofern diese extrem kurze Abschalt- und Entladezeiten nachweisen.

Damit ist der Schuko-Stecker endlich normativ abgesichert. Auch der Wieland-Stecker bleibt zulässig, allerdings nur, wenn keine anderen Steckverbindungen am Gerät versehentlich damit gekoppelt werden können.

Auf der Gleichstromseite wird es ebenfalls sicherer

Stecker und Buchse dürfen künftig nur vom selben Hersteller und aus derselben Produktlinie stammen, um Fehlverbindungen und Brandrisiken auszuschließen – ein Problem, das bisher vor allem bei Dachanlagen auftrat.

Sicher befestigt, klar gekennzeichnet, besser informiert

Zum ersten Mal werden auch Montagesysteme normativ erfasst. Für jedes System, das inklusive Montagelösung verkauft wird, muss künftig ein statischer Nachweis für den vorgesehenen Einsatz vorliegen – egal ob an der Fassade, auf dem Dach oder am Balkon. Damit ist endlich klar definiert, welche Systeme wo sicher verwendet werden dürfen.

Auch die Kennzeichnungspflichten werden verschärft

Alle Systeme müssen eindeutige Herstellerangaben, Kontaktdaten und Leistungsdaten tragen. Ein Hinweis am Stecker muss darauf hinweisen, dass keine Mehrfachsteckdosen oder ungeeignete Verlängerungen verwendet werden dürfen. Die Bedienungsanleitung muss Aufbau, Nutzung, Entsorgung, Sicherheitsabstände und Hinweise zu Fluchtwegen klar enthalten


Für die Prüfung schreibt die Norm nun einheitliche Verfahren vor. Hersteller können selbst Konformitätserklärungen abgeben oder eine Zertifizierung durch unabhängige Prüfinstitute wählen.

Produktnorm für Balkonkraftwerke: Was bedeutet das jetzt für Nutzer?

Die Einhaltung der Norm ist nicht verpflichtend, aber sie wird künftig zur Orientierung für viele Institutionen dienen. Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen könnten sich künftig auf eine Normkonformität berufen, wenn sie Genehmigungen oder Förderungen prüfen. 


Für Nutzer bedeutet das: mehr Rechtssicherheit und Vertrauen.


Noch nicht abgedeckt sind Geräte mit integriertem Speicher oder separate Steckerspeicher – hier wird bereits an einer Folgenorm gearbeitet. Diese soll sicherstellen, dass auch Speichergeräte künftig mit offiziellen Konformitätsnachweisen ausgestattet werden können.

Produktnorm für Balkonkraftwerke
Christian Ofenheusle über die Produktnorm für Balkonkraftwerke

Ein Schritt für die Sicherheit – kein Rückschritt für die Bürgerenergie

"Die neue Produktnorm schafft endlich einen klaren, praxisnahen Rahmen: für sichere, einfach nutzbare und technisch geprüfte Balkonkraftwerke. Sie stärkt den Verbraucherschutz – ohne den Markt zu behindern", so Christian Ofenheusle, Inhouse Consultant bei Kleines Kraftwerk und Vorsitzender beim Bundesverband Steckersolar e.v.


"Auch wir arbeiten übrigens bei der Normung im Steckersolarbereich mit, damit Normen auch künftig Innovation ermöglichen statt einschränken", so der Experte weiter.

Weitere Beiträge unseres Experten Ofenheusle

Das war der Beitrag zum Thema Produktnorm für Balkonkraftwerke. Weitere Beiträge unseres Experten Ofenheusle kannst du in unserem Magazin lesen. 

Warenkorb

Schließen

Dein Warenkorb ist leer

Beginn mit dem Einkauf

Optionen wählen

Schließen