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Steckersolar wird global: Australien, USA und Malaysia treiben neue Regeln voran

Aktuelles/News
Veröffentlicht 15. September 2026
Zuletzt aktualisiert 16. September 2026
Steckersolar wird global: Australien, USA und Malaysia treiben neue Regeln voran

Steckersolar ist längst kein rein deutsches Thema mehr. Während Balkonkraftwerke hierzulande inzwischen einen festen rechtlichen und technischen Rahmen haben, beschäftigen sich immer mehr Länder mit der Frage, wie kleine steckerfertige Solaranlagen sicher in bestehende Stromnetze integriert werden können. In Australien, den USA und Malaysia hat die Debatte zuletzt deutlich an Fahrt aufgenommen. Gleichzeitig gewinnt das Thema auch bei internationalen Normungsorganisationen an Bedeutung.

Besonders spannend ist die Entwicklung in Australien. Denn dort gab es am 11. September 2026 einen entscheidenden Schritt nach vorn.

Australien: Energieminister geben erstmals grünes Licht für weitere Schritte

Bislang konnten Plug-in-Solargeräte in Australien zwar verkauft, aber nicht legal an eine Steckdose angeschlossen und betrieben werden. Organisationen wie Solar Citizens drängen deshalb seit Monaten darauf, einen rechtlichen Rahmen für die Systeme zu schaffen.


Am 11. September 2026 kam nun Bewegung in die Sache: Australiens Energieminister von Bund, Bundesstaaten und Territorien haben vereinbart, gemeinsam Wege für einen sicheren Einsatz von Plug-in-Solar und Plug-in-Batterien zu prüfen. Die zuständigen Stellen sollen klären, welche regulatorischen und technischen Änderungen dafür erforderlich sind. Bis Ende des Jahres sollen die nächsten Schritte konkretisiert werden.

Das ist wichtig einzuordnen: Steckersolar ist damit in Australien noch nicht legalisiert. Aber erstmals besteht auf politischer Ebene ein gemeinsamer Auftrag, genau diesen Weg vorzubereiten. Solar Citizens fordert nun einen verbindlichen Zeitplan bis zum nächsten Treffen der Energieminister im Dezember. Die Organisation setzt sich dafür ein, Plug-in-Solar und Plug-in-Batterien spätestens bis Juli 2027 landesweit zu ermöglichen.


Gerade für Australien ist das Thema interessant. Mehr als 30 % der Bevölkerung leben zur Miete. Klassische Dach-Photovoltaik ist für diese Haushalte häufig keine realistische Option. Kleine steckerfertige Systeme könnten deshalb eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, Solarstrom direkt am eigenen Wohnort zu erzeugen.

Craig Morris, Geschäftsführer des Bundesverbands Steckersolar sagte in einem Interview, Australien könne die von Deutschland entwickelten Sicherheitsstandards als Ausgangspunkt heranziehen. „Das Risiko, dass zu viele Unternehmen auf den Markt drängen und einige davon nicht seriös sind, ist gesunken. Wenn man nur fünf Jahre zurückblickt, gab es meiner Meinung nach eine Reihe von Unternehmen, über die man nicht wirklich viel wusste und die vielleicht nur auf schnellen Gewinn aus waren. Aber ich denke, inzwischen haben die großen Akteure die Marktführerschaft übernommen und einige der kleineren Firmen verdrängt.“

New Jersey erlaubt Steckersolar bis 1.200 Watt

Deutlich weiter ist der US-Bundesstaat New Jersey. Gouverneurin Mikie Sherrill hat am 1. September 2026 den sogenannten Garden State Balcony Solar Act unterzeichnet.


Das Gesetz definiert erstmals einen eigenen rechtlichen Rahmen für portable Plug-in-Solargeräte. Anlagen mit einer maximalen Ausgangsleistung von bis zu 1.200 Watt können unter bestimmten Voraussetzungen ohne das sonst übliche Netzanschlussverfahren betrieben werden.

Solarmodule in einem Garten installiert
Balkonkraftwerke können nicht nur an einem Balkon installiert werden (Credit: kleines kraftwerk)

Vorgesehen ist der Anschluss an das amerikanische 120-Volt-Hausnetz. Außerdem müssen die Geräte festgelegte Sicherheitsanforderungen erfüllen und verhindern, dass sie während eines Stromausfalls weiter Energie in das öffentliche Netz einspeisen.


Bemerkenswert ist auch der Umgang mit bürokratischen Hürden: Kommunen dürfen für diese Geräte grundsätzlich keine zusätzliche Genehmigung, Lizenz oder Gebühr verlangen. Auch Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und vergleichbare Organisationen dürfen Plug-in-Solar nicht pauschal verbieten. Sicherheits- und Haftungsvorgaben bleiben allerdings möglich.

Das Gesetz tritt sechs Monate nach seiner Unterzeichnung in Kraft, also am 1. März 2027.

USA entwickeln mit UL 3700 eigenen technischen Rahmen

Parallel zur Gesetzgebung entsteht in den USA eine technische Grundlage für Plug-in-Solar.

Im Dezember 2025 wurde UL 3700, der „Outline of Investigation for Interactive Plug-In PV Equipment and Systems“, veröffentlicht.


Das Dokument beschreibt unter anderem Anforderungen an Plug-in-Photovoltaiksysteme, elektrische Anschlüsse, Schutzfunktionen und mechanische Sicherheit. Anfang 2026 startete UL Solutions darauf aufbauend bereits ein eigenes Prüf- und Zertifizierungsprogramm.


Wichtig ist die genaue Bezeichnung: UL 3700 ist derzeit ein Outline of Investigation und damit nicht unmittelbar mit einer fertig entwickelten nationalen Produktnorm wie der deutschen DIN VDE V 0126-95 gleichzusetzen.

Dass der technische Rahmen dennoch bereits eine erhebliche Bedeutung hat, zeigt New Jersey: Im dortigen Gesetz wird UL 3700 ausdrücklich genannt. Alternativ dürfen vergleichbare Sicherheitsstandards verwendet werden. Technische Standardisierung und Gesetzgebung greifen damit unmittelbar ineinander.


Nach Angaben des Bundesverbands Steckersolar hat der Verband zudem beantragt, sich an der weiteren Normungsarbeit in den USA zu beteiligen und Erfahrungen aus Deutschland einzubringen.

Malaysia entdeckt Steckersolar für Wohnungen und Mietwohnungen

Auch in Malaysia erreicht das Thema inzwischen die politische und öffentliche Diskussion.

Die Consumers’ Association of Penang (CAP) forderte die Regierung im August auf, die Einführung eines regulierten Programms für Balkonsolaranlagen zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen vor allem Menschen, die bislang kaum von klassischer Dach-Photovoltaik profitieren können: Bewohner von Hochhäusern, Mieter sowie Haushalte ohne Zugriff auf eine geeignete Dachfläche.


CAP fordert dabei ausdrücklich keinen ungeregelten Markt. Eine Machbarkeitsstudie soll unter anderem Sicherheitsstandards, Produktzertifizierung, Vorgaben für Hochhäuser, Rechte von Vermietern und Eigentümergemeinschaften, Netzintegration sowie den Umgang mit überschüssigem Strom untersuchen.

Das sagt Mohideen Abdul Kader, Präsident des Verbraucherverbands von Penang

Der Erfolg von Balkon-Solaranlagen in Deutschland zeigt, dass die Energiewende inklusiver gestaltet werden kann, indem die Erzeugung erneuerbarer Energien auch für normale Verbraucher zugänglich gemacht wird. Malaysia sollte diese Möglichkeit prüfen, damit Bewohner von Wohnanlagen, Mieter und Haushalte, die keinen Zugang zu einem Dach haben, bei der Umstellung auf eine sauberere und erschwinglichere Energiezukunft nicht zurückbleiben.

Deutsche Produktnorm wird zunehmend zum internationalen Referenzpunkt

Eine Schlüsselrolle in der internationalen Entwicklung könnte die deutsche DIN VDE V 0126-95 spielen. Sie wurde Ende 2025 veröffentlicht und beschreibt erstmals ein Steckersolargerät als vollständiges System. Dazu gehören nicht nur Solarmodule und Wechselrichter, sondern auch Anschlussleitung, Steckvorrichtung und Montagesystem.


Wie groß das internationale Interesse daran ist, zeigt Großbritannien. Die dort 2026 eingeführte „Plug-in Solar Device Interim Product Specification“ nennt die deutsche DIN VDE V 0126-95 ausdrücklich als primäre technische und sicherheitstechnische Referenz

Die britischen Vorgaben übernehmen große Teile davon und passen sie an das britische Stromnetz und die dortigen Stecksysteme an.
Christian Ofenheusle, Vorsitzender des Bundesverbands Steckersolar und Senior Inhouse Consultant bei kleines kraftwerk, hatte diese Entwicklung bereits so eingeordnet:
„Die hier entwickelte Produktnorm liefert inzwischen sogar eine Grundlage für die Einführung von Steckersolar in einem anderen großen europäischen Markt.“

Auch die IEC beschäftigt sich mit internationalen Lösungen

Der nächste Schritt führt auf die internationale Ebene. Bereits bei der Entwicklung der deutschen Produktnorm war vorgesehen, die Erfahrungen anschließend in die Arbeit des IEC Technical Committee 82 für Photovoltaiksysteme einzubringen. Die DKE bestätigte später auch das internationale Interesse an der deutschen Lösung.

Dabei geht es nicht darum, dass Australien, Deutschland, Großbritannien oder die USA künftig exakt dasselbe Balkonkraftwerk verwenden. Dafür unterscheiden sich Netzspannungen, Stecksysteme, Gebäudeinstallationen und nationale Netzanschlussregeln zu stark.


Sinnvoll sind vielmehr gemeinsame Grundanforderungen an Produkte und Sicherheit, auf denen nationale Regeln aufbauen können. Gerade dieser Unterschied zwischen Produktnormen und den jeweiligen nationalen Installations- und Netzanschlussregeln ist entscheidend.


Der Bundesverband Steckersolar beteiligt sich nach eigenen Angaben auch an diesen internationalen Prozessen. Das ist nicht nur für den deutschen Markt relevant. Erfahrungen aus mehreren Jahren Steckersolar-Praxis können damit in Regeln einfließen, die möglicherweise in vielen weiteren Ländern zur Grundlage für die Einführung kleiner steckerfertiger Solarsysteme werden.

Steckersolar entwickelt sich zu einer internationalen Produktkategorie

Australien prüft die landesweite Freigabe, New Jersey hat bereits ein eigenes Gesetz beschlossen, Malaysia diskutiert einen regulatorischen Rahmen und in den USA sowie auf IEC-Ebene entstehen technische Grundlagen.


Noch gelten überall unterschiedliche Regeln. Von einem weltweit einheitlichen Standard kann deshalb keine Rede sein.


Der Trend ist dennoch deutlich: Steckersolar wird zunehmend als eigenständige Produktkategorie wahrgenommen. Nicht als verkleinerte klassische Dach-PV-Anlage, sondern als System, das von Privatpersonen genutzt werden kann und dafür eigene technische und regulatorische Regeln benötigt.


Deutschland gehört bei dieser Entwicklung zu den Ländern mit der größten praktischen und normativen Erfahrung. Dass die DIN VDE V 0126-95 inzwischen in Großbritannien als technische Referenz dient und auch international Interesse hervorruft, zeigt: Die Regeln, die hier in jahrelanger Arbeit entwickelt wurden, könnten weit über den deutschen Markt hinaus Bedeutung bekommen.

Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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