Balkonkraftwerke jetzt auch in Großbritannien erlaubt: Was Deutschland voraus hat
Warum waren Balkonkraftwerke in Großbritannien bisher nicht erlaubt?
Technisch waren kleine Plug-in-Solaranlagen auch in Großbritannien schon länger möglich. Das Problem waren die Vorschriften.
Der britische Standard BS 1363 für die dort üblichen Stecker und Steckdosen war nicht für Geräte vorgesehen, die Strom in einen Stromkreis einspeisen. Gleichzeitig passten Steckersolargeräte nicht ohne Weiteres zu den bisherigen Vorgaben für elektrische Installationen und den Netzanschluss.
Die Regierung ließ deshalb verschiedene Systeme unter britischen Bedingungen untersuchen. Das Ergebnis der im Juni 2026 veröffentlichten Sicherheitsstudie: Geeignete Steckersolargeräte können auch an britischen Hausinstallationen sicher betrieben werden, wenn bestimmte technische Bedingungen eingehalten werden.
Geprüft wurden unter anderem Schutzmechanismen, Erwärmung, Fehlerfälle und das Verhalten beim Trennen vom Stromnetz.
Daraufhin wurden die Vorschriften angepasst und eine eigene Übergangs-Produktvorgabe eingeführt.
Die deutsche Norm dient Großbritannien als Vorlage
Bis zu 800 VA und maximal 2.000 Watt Modulleistung
Bei den Leistungsgrenzen ähneln sich beide Länder auf den ersten Blick stark.
In Großbritannien darf ein zugelassenes Plug-in-Solargerät maximal 800 VA in die Hausinstallation abgeben. Die angeschlossenen Solarmodule dürfen zusammen bis zu 2.000 Watt Nennleistung erreichen. Bei mehr als 960 Watt Modulleistung sollen Hersteller Verbrauchern jedoch empfehlen, die bestehende Elektroinstallation vorab von einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. Aktuell ist außerdem nur ein Plug-in-Solargerät pro Haushalt erlaubt.
Großbritannien geht an diesem Punkt sogar einen anderen Weg
Die britische Spezifikation lässt bei einem entsprechend zugelassenen Komplettgerät bis zu 2.000 Watt Modulleistung am normalen britischen Stecker zu, empfiehlt oberhalb von 960 Watt aber eine fachliche Prüfung der vorhandenen Installation.
In Deutschland ist die Anmeldung inzwischen einfacher
Deutschland hat inzwischen einen echten Massenmarkt
Für Mieter ist Deutschland rechtlich weiter
Gerade Balkonkraftwerke sollen Menschen erreichen, die keine eigene Dachfläche besitzen. Dazu gehören vor allem Mieter und Bewohner von Eigentumswohnungen.
In Großbritannien können dafür weiterhin verschiedene Genehmigungen notwendig sein. Je nach Wohnsituation müssen Vermieter, Gebäudeeigentümer oder Gebäudeverwalter zustimmen. Hinzu können örtliche Bauvorschriften oder besondere Regeln für denkmalgeschützte Gebäude kommen. Die britische Verbraucherinformation rät deshalb ausdrücklich dazu, die nötigen Genehmigungen vor dem Kauf zu klären.
„Deutschland hat hier einen rechtlichen Schritt mehr gemacht. Seit Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft ist bei einer Montage an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen zwar weiterhin erforderlich. Sie darf aber nicht mehr ohne Weiteres verweigert werden. Eine Ablehnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Installation unzumutbar wäre. Das beseitigt nicht jeden Streit über Farbe, Befestigung oder Montageort. Es verbessert die Ausgangslage von Mietern und Wohnungseigentümern aber deutlich."
Großbritannien startet vorsichtiger als Deutschland
Fazit: Großbritannien folgt einem Weg, den Deutschland längst eingeschlagen hat
Mit dem heutigen Tag erreicht das Balkonkraftwerk einen weiteren großen europäischen Markt. Einwohner von England, Schottland und Wales können nun erstmals zugelassene Solaranlagen kaufen, selbst montieren und über einen normalen britischen Stecker mit dem Hausnetz verbinden. Nordirland soll möglicherweise später folgen.
Deutschland ist dabei in mehreren Punkten voraus: Der Markt ist um Jahre weiter entwickelt, die Anmeldung wurde bereits stark vereinfacht, Mieter und Wohnungseigentümer haben eine bessere rechtliche Position und ein breites Angebot an Balkonkraftwerken und Speichern ist längst verfügbar.
„Dass die britische Produktspezifikation ausgerechnet die deutsche DIN VDE V 0126-95 als zentrale technische Grundlage verwendet, ist dabei mehr als eine Randnotiz. Steckersolar ist von einer deutschen Nischenlösung zu einer Technik geworden, an der sich inzwischen andere Länder orientieren. Der britische Start zeigt aber auch, dass es nicht das eine europäische Modell gibt. Großbritannien übernimmt die Grundidee, setzt bei Anschluss, Registrierung und Sicherheit aber eigene Regeln. Für Verbraucher bleibt deshalb entscheidend, welche Vorschriften im jeweiligen Land tatsächlich gelten", so Experte Ofenheusle abschließend.







