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Balkonkraftwerke jetzt auch in Großbritannien erlaubt: Was Deutschland voraus hat

Aktuelles/News
Veröffentlicht 27. August 2026
Balkonkraftwerke jetzt auch in Großbritannien erlaubt: Was Deutschland voraus hat - Kleines Kraftwerk
Was in Deutschland längst zum Alltag gehört, ist in Großbritannien seit heute erstmals offiziell erlaubt: Solarmodule, die ihren Strom über einen Stecker direkt in den Stromkreis eines Haushalts einspeisen. Die britische Regierung spricht von „Plug-in Solar“. Dahinter steckt im Grunde das Prinzip, das hierzulande als Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät bekannt ist.
Die neue Regel gilt zunächst für England, Schottland und Wales. Nordirland ist noch nicht dabei. Dort müssen die entsprechenden Vorschriften erst angepasst werden. Zugelassene Geräte dürfen in Großbritannien bis zu 800 VA in den Stromkreis einspeisen. Die britische Regierung rechnet damit, dass ein solches System bis zu 20 % des Stromverbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts abdecken und die Stromrechnung um bis zu 110 Pfund im Jahr senken kann. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt natürlich von Ertrag, Stromverbrauch und Strompreis ab.

Warum waren Balkonkraftwerke in Großbritannien bisher nicht erlaubt?

Technisch waren kleine Plug-in-Solaranlagen auch in Großbritannien schon länger möglich. Das Problem waren die Vorschriften.


Der britische Standard BS 1363 für die dort üblichen Stecker und Steckdosen war nicht für Geräte vorgesehen, die Strom in einen Stromkreis einspeisen. Gleichzeitig passten Steckersolargeräte nicht ohne Weiteres zu den bisherigen Vorgaben für elektrische Installationen und den Netzanschluss.

Die Regierung ließ deshalb verschiedene Systeme unter britischen Bedingungen untersuchen. Das Ergebnis der im Juni 2026 veröffentlichten Sicherheitsstudie: Geeignete Steckersolargeräte können auch an britischen Hausinstallationen sicher betrieben werden, wenn bestimmte technische Bedingungen eingehalten werden. 


Geprüft wurden unter anderem Schutzmechanismen, Erwärmung, Fehlerfälle und das Verhalten beim Trennen vom Stromnetz.

Daraufhin wurden die Vorschriften angepasst und eine eigene Übergangs-Produktvorgabe eingeführt.

Die deutsche Norm dient Großbritannien als Vorlage

Ein interessantes Detail zeigt, wie weit die Entwicklung in Deutschland bereits ist: Die neue britische „Plug-in Solar Device Interim Product Specification“ nennt die deutsche DIN VDE V 0126-95 ausdrücklich als wichtigste technische und sicherheitstechnische Grundlage.
Die britische Vorgabe übernimmt große Teile der deutschen Produktnorm und passt sie an das britische Stromnetz, die dort üblichen BS-1363-Stecker und weitere nationale Vorschriften an. Das britische Energieministerium bezeichnet die eigene Sicherheitsregelung zwar als teilweise strenger als die deutsche. Gleichzeitig hält die technische Spezifikation ausdrücklich fest, dass beide Regelwerke in den meisten technischen Bereichen vergleichbar sind.
„Deutschland hat damit nicht nur einige Jahre Markterfahrung voraus. Die hier entwickelte Produktnorm liefert inzwischen sogar eine Grundlage für die Einführung von Steckersolar in einem anderen großen europäischen Markt", sagt Christian Ofenheusle, Senior Inhouse Consultant bei kleines kraftwerk.

Bis zu 800 VA und maximal 2.000 Watt Modulleistung

Bei den Leistungsgrenzen ähneln sich beide Länder auf den ersten Blick stark.


In Großbritannien darf ein zugelassenes Plug-in-Solargerät maximal 800 VA in die Hausinstallation abgeben. Die angeschlossenen Solarmodule dürfen zusammen bis zu 2.000 Watt Nennleistung erreichen. Bei mehr als 960 Watt Modulleistung sollen Hersteller Verbrauchern jedoch empfehlen, die bestehende Elektroinstallation vorab von einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. Aktuell ist außerdem nur ein Plug-in-Solargerät pro Haushalt erlaubt.

„In Deutschland gelten nach dem EEG ebenfalls maximal 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung für die vereinfachten Regeln eines Steckersolargeräts. Beim Anschluss gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied: Nach der seit Dezember 2025 geltenden DIN VDE V 0126-95 dürfen über einen geeigneten Haushaltsstecker maximal 960 Wp Modulleistung betrieben werden. Bis 2.000 Wp ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung vorgesehen", so Experte Ofenheusle.

Großbritannien geht an diesem Punkt sogar einen anderen Weg

Die britische Spezifikation lässt bei einem entsprechend zugelassenen Komplettgerät bis zu 2.000 Watt Modulleistung am normalen britischen Stecker zu, empfiehlt oberhalb von 960 Watt aber eine fachliche Prüfung der vorhandenen Installation.

In Deutschland ist die Anmeldung inzwischen einfacher

Auch in Großbritannien dürfen Käufer das Gerät nicht einfach anschließen und anschließend vergessen. Die Anlage muss nach der Installation registriert werden. Dafür wurde ein eigenes Plug-in-Solar-Registrierungsportal geschaffen. Die Registrierung ist verpflichtend und liefert dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die notwendigen Angaben.
Deutschland hat die Bürokratie bereits 2024 deutlich reduziert. Bei einem Steckersolargerät innerhalb der gesetzlichen Grenzen und ohne Anspruch auf Einspeisevergütung entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Anlage muss nur noch innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Angaben werden anschließend automatisch an den Netzbetreiber übermittelt.

Deutschland hat inzwischen einen echten Massenmarkt

Der größte Unterschied liegt derzeit aber nicht in einzelnen Wattgrenzen, sondern im Markt. Während Großbritannien praktisch bei null startet, wurden in Deutschland bereits mehr als 1,6 Millionen Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister erfasst (Tendenz stark steigend). Die Bundesnetzagentur geht zudem davon aus, dass die tatsächliche Zahl höher liegt, weil nicht jedes Gerät ordnungsgemäß registriert wird.
Dadurch ist in Deutschland ein Markt entstanden, in dem Verbraucher zwischen verschiedenen Modulleistungen, Wechselrichtern, Halterungen, Ausrichtungen und mittlerweile zahlreichen Speicherlösungen wählen können.

Für Großbritannien beginnt diese Entwicklung gerade erst. Händler wie Amazon, Argos, Currys und Wickes haben laut dem Newsportal LBC bereits angekündigt, entsprechende Systeme ins Sortiment aufzunehmen.

Für Mieter ist Deutschland rechtlich weiter

Gerade Balkonkraftwerke sollen Menschen erreichen, die keine eigene Dachfläche besitzen. Dazu gehören vor allem Mieter und Bewohner von Eigentumswohnungen.


In Großbritannien können dafür weiterhin verschiedene Genehmigungen notwendig sein. Je nach Wohnsituation müssen Vermieter, Gebäudeeigentümer oder Gebäudeverwalter zustimmen. Hinzu können örtliche Bauvorschriften oder besondere Regeln für denkmalgeschützte Gebäude kommen. Die britische Verbraucherinformation rät deshalb ausdrücklich dazu, die nötigen Genehmigungen vor dem Kauf zu klären.

Christian Ofenheusle

Senior Inhouse Consultant

„Deutschland hat hier einen rechtlichen Schritt mehr gemacht. Seit Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft ist bei einer Montage an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen zwar weiterhin erforderlich. Sie darf aber nicht mehr ohne Weiteres verweigert werden. Eine Ablehnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Installation unzumutbar wäre. Das beseitigt nicht jeden Streit über Farbe, Befestigung oder Montageort. Es verbessert die Ausgangslage von Mietern und Wohnungseigentümern aber deutlich."

Großbritannien startet vorsichtiger als Deutschland

Die britischen Vorgaben zeigen auch, dass die Regierung bewusst vorsichtig startet. Nur Geräte, die die nationale Produktspezifikation erfüllen und entsprechend registriert sind, dürfen verkauft werden. Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen sind nicht erlaubt.  Das hat einen nachvollziehbaren Grund. Anders als Deutschland verfügt Großbritannien noch nicht über jahrelange Erfahrungen mit hunderttausenden Anlagen in ganz unterschiedlichen Gebäuden. Bemerkenswert ist allerdings, dass genau diese deutschen Erfahrungen bei der Einführung eine Rolle gespielt haben. Die britische Sicherheitsstudie untersuchte ausdrücklich Geräte, die bereits nach deutschen Standards eingesetzt werden. Die Ergebnisse waren eine wichtige Grundlage für die Freigabe.

Fazit: Großbritannien folgt einem Weg, den Deutschland längst eingeschlagen hat

Mit dem heutigen Tag erreicht das Balkonkraftwerk einen weiteren großen europäischen Markt. Einwohner von England, Schottland und Wales können nun erstmals zugelassene Solaranlagen kaufen, selbst montieren und über einen normalen britischen Stecker mit dem Hausnetz verbinden. Nordirland soll möglicherweise später folgen.


Deutschland ist dabei in mehreren Punkten voraus: Der Markt ist um Jahre weiter entwickelt, die Anmeldung wurde bereits stark vereinfacht, Mieter und Wohnungseigentümer haben eine bessere rechtliche Position und ein breites Angebot an Balkonkraftwerken und Speichern ist längst verfügbar.


Dass die britische Produktspezifikation ausgerechnet die deutsche DIN VDE V 0126-95 als zentrale technische Grundlage verwendet, ist dabei mehr als eine Randnotiz. Steckersolar ist von einer deutschen Nischenlösung zu einer Technik geworden, an der sich inzwischen andere Länder orientieren. Der britische Start zeigt aber auch, dass es nicht das eine europäische Modell gibt. Großbritannien übernimmt die Grundidee, setzt bei Anschluss, Registrierung und Sicherheit aber eigene Regeln. Für Verbraucher bleibt deshalb entscheidend, welche Vorschriften im jeweiligen Land tatsächlich gelten", so Experte Ofenheusle abschließend.

Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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