Keine Einspeisevergütung: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk trotzdem?
8. Juli 2026
Marion Helmes
Autor/in
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in großen Verlagshäusern und in der PR bringt Marion tiefes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von Kleines Kraftwerk. Seit 2025 berichtet sie dort über alle relevanten Themen rund um Erneuerbare Energie.
„Ich habe gehört, dass Balkonkraftwerke keineEinspeisevergütung bekommen. Lohnt sich das dann überhaupt noch?" Diese Frage erreicht uns bei kleines kraftwerk immer wieder mal. Für Balkonkraftwerke gilt die sogenannte unentgeltliche Abnahme, das bedeutet, dass es keine Vergütung für eingespeisten Strom gibt. Trotzdem lohnt sich ein Balkonkraftwerk, und zwar deutlich. Wer ausschließlich auf die Einspeisevergütung schaut, übersieht den eigentlichen Gewinn.
"Der echte Mehrwert liegt nicht darin, Strom ins Netz zu verkaufen, sondern darin, teuren Netzstrom gar nicht erst zu kaufen. Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber der entscheidende Unterschied", so Markus Struck von kleines kraftwerk.
Dieser Artikel klärt, was hinter der „unentgeltlichen Abnahme" steckt, wie die Wirtschaftlichkeitsrechnung wirklich aussieht und warum ein integrierter Speicher die Vergütungsfrage vollständig überflüssig macht.
Für Balkonkraftwerke gibt es keine Einspeisevergütung, was bedeutet das?
Steckersolargeräte fallen nach dem EEG standardmäßig unter die sogenannte „unentgeltliche Abnahme". Das bedeutet: Der Netzbetreiber nimmt überschüssigen Strom zwar ab und vermarktet ihn, zahlt dafür aber nichts. Die Vergütung für eingespeisten Strom beträgt somit 0 ct/kWh.
"Das klingt zunächst hart, hat aber einen pragmatischen Grund: Der bürokratische Aufwand einer vollständigen Abrechnung würde den möglichen Ertrag bei diesen kleinen Anlagen bei Weitem übersteigen", so Markus Struck erneut.
Was bleibt, ist eine einzige Pflicht: die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Diese Registrierung ist kostenlos und läuft komplett online, je nach Vorbereitung und vorhandenen Unterlagen ist sie schnell erledigt.
Wer sein Balkonkraftwerk in Betrieb nimmt, muss diese Meldung innerhalb eines Monats erledigen, denn ohne Eintrag drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (gemäß EEG und MaStR-Vorgaben der Bundesnetzagentur).
Wann wäre eine Vergütung technisch möglich, und was würde sie kosten?
Auch für ein Balkonkraftwerk lässt sich eine Einspeisevergütung beantragen. Für Anlagen bis 10 kWp, die noch bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, liegt der Vergütungssatz bei Teileinspeisung bei 7,78 ct/kWh (nach dem 1. August 2026 sinkt er im Rahmen der halbjährlichen EEG-Degression um etwa 1 Prozent weiter).
Voraussetzung ist ein Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst.
Den Zähler selbst kaufst du nicht, sondern mietest ihn vom Messstellenbetreiber. Für die digitale Variante gilt eine gesetzliche Preisobergrenze: Die Clearingstelle EEG/KWKG nennt hier 20 Euro pro Jahr, nach aktuellen Vorgaben sind bis zu 25 Euro zulässig. Einzelne Messstellenbetreiber berechnen in der Praxis auch mehr – ein Blick in die eigene Abrechnung lohnt sich.
Begriffserklärung
Ein Zweirichtungszähler ist ein spezieller Stromzähler, der den Stromfluss in beide Richtungen misst. Er erfasst sowohl die Energie, die man aus dem öffentlichen Netz beziehz (z. B. nachts), als auch die Menge, die man selbst produzierz und in das Netz einspeist.
Die Rechnung, die alles verändert: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung
Jede Kilowattstunde, die ein Balkonkraftwerk direkt im Haushalt deckt, ersetzt teuren Netzstrom. Der durchschnittliche deutsche Haushaltsstrompreis liegt Anfang 2026 laut BDEW bei rund 37,2 ct/kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist damit knapp fünfmal so viel wert wie eine vergütete, eingespeiste Kilowattstunde. Das ist der entscheidende Faktor der gesamten Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Mit einem Komplettset von kleines kraftwerk kann die eigene Stromrechnung deutlich gesenkt werden (Credit: kleines kraftwerk)
Ein konkretes Rechenbeispiel für einen Haushalt in 2026: Nimm an, ein 800-Watt-Balkonkraftwerk produziert an einem gut ausgerichteten Süd-Standort rund 900 kWh Solarstrom im Jahr. Das liegt am oberen Ende der realistischen Bandbreite von etwa 700 bis 900 kWh, die für 800-Watt-Anlagen in Deutschland üblich ist – bei Verschattung, Ost-/West-Ausrichtung oder Standorten im Norden fällt der Ertrag entsprechend niedriger aus.
Ohne Speicher liegt die typische Eigenverbrauchsquote je nach Studie und Nutzungsverhalten zwischen rund 30 und 60 %. Das ergibt 513 kWh Eigenverbrauch, multipliziert mit 37,2 Cent, ergibt dies rund 191 Euro Ersparnis im Jahr – und zwar unabhängig davon, ob du dich für eine Vergütung entscheidest oder nicht.
Wichtig für die folgende Rechnung: Eine Kilowattstunde kann entweder im Haushalt verbraucht oder ins Netz eingespeist werden – nicht beides gleichzeitig. Nur der tatsächliche Überschuss kann also überhaupt vergütet werden:
Eigenverbrauch (in beiden Szenarien gleich): 513 kWh × 37,2 Cent = 191 Euro
Überschuss, der eingespeist werden kann: 900 kWh − 513 kWh = 387 kWh
Vergütung für diesen Überschuss: 387 kWh × 7,78 Cent = 30 Euro
Zusammen (Eigenverbrauch + Vergütung): rund 221 Euro brutto pro Jahr
Abzüglich 20 bis 25 Euro Messstellenentgelt: rund 196 bis 201 Euro netto
Der Unterschied zur einfachen unentgeltlichen Abnahme (191 Euro) liegt damit bei nur etwa 5 bis 10 Euro im Jahr.
Für diesen kleinen Betrag nimmst du einen Zweirichtungszähler, die jährliche Abrechnung mit dem Netzbetreiber und zusätzlichen Papierkram in Kauf.
Der Nettogewinn aus der Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke bewegt sich meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich – in manchen Konstellationen kann er durch die Zählerkosten sogar ins Minus rutschen.
Markus Struck
Geschäftsführer
"Für Balkonkraftwerke gibt es keine Einspeisevergütung, die spürbar ins Gewicht fällt – und das ist rechnerisch kein Verlust, sondern schlicht nebensächlich", so Markus Struck.
Warum der Verzicht auf Vergütung kein Nachteil ist, sondern eine Vereinfachung
Das Steckersolargerät-Modell ohne Vergütung ist bewusst einfach gehalten: eine einmalige Anmeldung im Marktstammdatenregister, in vielen Fällen kein Elektriker nötig (lokale Netzbetreiber-Vorgaben und Sicherheitsanforderungen solltest du trotzdem prüfen), kein Zweirichtungszähler und keine jährliche Abrechnung. Wer stattdessen eine Einspeisevergütung anstrebt, gibt genau diese Vereinfachungen auf – für einen rechnerisch sehr kleinen Mehrwert von wenigen Euro pro Jahr. Die eigentliche Logik des Balkonkraftwerks ist Eigenverbrauch, und dafür ist es gebaut.
Sobald ein Haushalt seinen Verbrauch bewusster steuert – etwa Waschmaschine oder Spülmaschine tagsüber laufen lässt, wenn die Sonne scheint –, steigt die Eigenverbrauchsquote ohne jede zusätzliche Investition spürbar. Was nicht eingespeist wird, muss auch nicht vergütet werden: Die Frage löst sich dann von selbst.
Mit einem Balkonkraftwerk-Speicher die Eigenverbrauchsrate maximieren
Ohne Speicher wird Strom nur dann genutzt, wenn gerade die Sonne scheint und gleichzeitig Geräte laufen. Die Eigenverbrauchsquote liegt dann, wie oben beschrieben, meist zwischen 30 und 60 %. Mit einem integrierten Speicher (ab etwa 2 kWh Kapazität wie der Anker SOLIX 3 Pro) wird tagsüber erzeugter Strom gepuffert und abends oder nachts genutzt: Dann sind Eigenverbrauchsquoten von bis zu 85 bis 90 % realistisch.
Angenommen, die Eigenverbrauchsquote steigt in unserem Rechenbeispiel von 57 auf 90 %: Statt 513 kWh würden dann rund 810 kWh der 900 kWh Jahresproduktion selbst genutzt. Bei 37,2 ct/kWh entspricht das einer Ersparnis von rund 301 Euro pro Jahr – gut 57 % mehr als ohne Speicher.
Wie schnell sich ein Speichersystem rechnet, hängt stark vom tatsächlichen Anschaffungspreis des jeweiligen Systems ab; als grobe Orientierung dienen Amortisationszeiten von etwa 4 bis 6 Jahren.
Die Balkonkraftwerke von kleines kraftwerk mit integriertem Speicher
Die Systeme von kleines kraftwerk sind gezielt für genau dieses Szenario entwickelt worden: Balkonkraftwerke mit integriertem Stromspeicher, mit bifazialen Modulen bis 2.000 Wp in Duo- und Quattro-Konfigurationen (und vielen mehr), samt App-basierter Echtzeitüberwachung, die zeigt, wann gespeichert, wann verbraucht und wann eingespeist wird.
Das Ergebnis: Die Einspeisevergütung wird nicht nur rechnerisch nebensächlich, sie spielt im Alltag schlicht keine Rolle mehr, weil kaum noch Strom ins Netz geht. Die genauen Produktdetails zu Garantiebedingungen, Halterungen und Lieferkonditionen findest du direkt auf den Produktseiten von Kleines Kraftwerk.
Fazit: Kaum spürbare Einspeisevergütungen für kleine Kraftwerke, und das ist kein Nachteil
"Für Balkonkraftwerke gibt es in der Standardvariante keine Einspeisevergütung, und selbst wer sich die Mühe eines Zweirichtungszählers macht, gewinnt dadurch nur wenige Euro im Jahr. Der eigentliche Gewinn liegt im Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist knapp fünfmal so viel wert wie eine vergütete Kilowattstunde. Wer das einmal in Zahlen gesehen hat, stellt die Frage nach der Vergütung nicht mehr", so Markus Struck abschließend.
Wer zusätzlich auf ein System mit integriertem Speicher setzt, hebt die Eigenverbrauchsquote auf bis zu 90 % und maximiert die Ersparnis konsequent. Die Frage nach der Vergütung stellt sich dann praktisch gar nicht mehr, weil kaum noch etwas übrig bleibt, das eingespeist werden könnte. Wer konkret wissen will, welches System zum eigenen Haushalt passt und wie viel sich tatsächlich einsparen lässt, findet bei kleines kraftwerk die passenden Systeme mit und ohne Speicher.