Wer kontrolliert eigentlich eine Balkonkraftwerk-Anmeldung?

Geschrieben von: Marion Helmes

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Lesezeit 2 min

Die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ist kinderleicht – auch die Anmeldung geht im Handumdrehen. Doch obwohl diese Anmeldung seit 2024 gesetzlich vorgeschrieben ist, scheint sie längst nicht jeder Besitzer einer Mini-Solaranlage durchzuführen. Aber wer kontrolliert eigentlich, ob die kleinen Kraftwerke ordnungsgemäß angemeldet sind? Interessiert sich eigentlich auch das Finanzamt dafür? Kleines Kraftwerk klärt auf und beantwortet die häufigsten Fragen zu diesem Thema!

Es gibt mehrere Stellen, die im Rahmen dieser Registrierung eine Rolle spielen. Wenn du ein Balkonkraftwerk (also eine steckerfertige PV-Anlage) installierst, musst du es bei deinem zuständigen Netzbetreiber anmelden. Ein Hinweis: Wer nicht weiß, welcher dies in seinem Ort ist, kann den örtlichen Netzbetreiber diesbezüglich anfragen. Der Netzbetreiber überprüft, ob deine Anlage sicher an das Stromnetz angeschlossen werden kann und ob du den erzeugten Strom ins Netz einspeisen darfst. Diese Anmeldung erfolgt in der Regel über ein Online-Formular.

Balkonkraftwerk Anmeldung: Die Rolle der Bundesnetzagentur


Die Balkonkraftwerk Anmeldung im Marktstammdatenregister (MSR) ist verpflichtend. Es handelt sich dabei um ein zentrales Register, in dem alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden müssen, um Transparenz zu gewährleisten.

  • Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme muss das Balkonkraftwerk angemeldet sein
  • Die Anmeldung ist gebührenfrei.
  • Manche Energieversorger verlangen eine zusätzliche Meldung, obwohl die Anmeldung beim Netzbetreiber ausreicht.

Die Bundesnetzagentur verwaltet dieses Register, und es dient als Grundlage für die Energiewende und die Strommarktsteuerung. Hier geht es direkt zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks.


Wer hätte das gedacht? In manchen Regionen (z. B. in Nordrhein-Westfalen) müssen Schornsteinfeger bei ihrer Kehrprüfung auch überprüfen, ob die Mini-PV-Anlagen ordnungsgemäß gemeldet sind.

Balkonkraftwerk Anmeldung: Gebäudeversicherung

Und was ist mit dem Finanzamt?


Das Finanzamt interessiert sich in der Regel erst dann wirklich für dein Balkonkraftwerk, wenn du mit der Stromerzeugung Einnahmen erzielst, etwa durch die Einspeisung von Strom ins Netz. In diesem Fall musst du möglicherweise auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, vor allem wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst.

Was viele Verbraucher nicht wissen, ist, dass auch manche Versicherungen, wie beispielsweise Gebäudeversicherungen, ebenfalls den Betrieb eines Balkonkraftwerks in ihren Policen abfragen könnten. Das gilt besonders, wenn es um den Schutz der Anlage und potenzielle Schadensfälle geht.

Das passiert, wenn man das Balkonkraftwerk nicht anmeldet


Theoretisch könnte den Nutzern von Balkonkraftwerken ein Bußgeld drohen. Um hier keine Angst zu schüren, muss erwähnt werden, dass dies (meistens) nur bei groben Verstößen oder Störungen des Netzes gefordert wird. Dennoch ist die Anmeldung verpflichtend!

 

Gute Gründe für ein Balkonkraftwerk!


Du hast noch kein eigenes Balkonkraftwerk? Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand:

Du erzeugst nicht nur deinen eigenen (und vor allem sauberen) Solarstrom, den du direkt verbrauchen kannst, sondern senkst zudem deine Stromrechnung. Ein Balkonkraftwerk ist somit ideal für Mieter und Eigenheimbesitzer!


Gut zu wissen:  Bei Kleines Kraftwerk gibt es nicht nur Gitterbalkone, sondern auch Module für Flach- und Ziegeldächer & Co.