Die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ist kinderleicht und auch die Anmeldung geht im Handumdrehen. Doch obwohl diese seit 2024 gesetzlich vorgeschrieben ist, scheint sie längst nicht jeder Besitzer eines Balkonkraftwerks durchzuführen. Aber wer kontrolliert eigentlich, ob die kleinen Kraftwerke ordnungsgemäß angemeldet sind? Interessiert sich eigentlich auch das Finanzamt dafür? Kleines Kraftwerk klärt in diesem Ratgeber auf und beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema!
Die Rolle der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist verpflichtend. Es handelt sich dabei um ein zentrales Register, in dem alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden müssen, um Transparenz zu gewährleisten.
Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme muss das Balkonkraftwerk angemeldet sein.
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
- Manche Energieversorger verlangen eine zusätzliche Meldung, obwohl die Anmeldung beim Netzbetreiber ausreicht.
Die Bundesnetzagentur verwaltet dieses Register, und es dient als Grundlage für die Energiewende und die Strommarktsteuerung. Hier geht es direkt zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks.
Wer hätte das gedacht? In manchen Regionen (z. B. in Nordrhein-Westfalen) müssen Schornsteinfeger bei ihrer Kehrprüfung auch überprüfen, ob die Mini-PV-Anlagen ordnungsgemäß gemeldet sind.
Und was ist mit dem Finanzamt?
Das Finanzamt interessiert sich in der Regel erst dann wirklich für dein Balkonkraftwerk, wenn du mit der Stromerzeugung Einnahmen erzielst, etwa durch die Einspeisung von Strom ins Netz.
In diesem Fall musst du möglicherweise auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, vor allem wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst.
Was viele Verbraucher nicht wissen, ist, dass auch manche Versicherungen, wie beispielsweise Gebäudeversicherungen, ebenfalls den Betrieb eines Balkonkraftwerks in ihren Policen abfragen könnten. Das gilt besonders, wenn es um den Schutz der Anlage und potenzielle Schadensfälle geht.
Das passiert, wenn man das Balkonkraftwerk nicht anmeldet
Theoretisch könnte den Nutzern von Balkonkraftwerken ein Bußgeld drohen. Um hier keine Angst zu schüren, muss erwähnt werden, dass dies (meistens) nur bei groben Verstößen oder Störungen des Netzes gefordert wird. Dennoch ist die Anmeldung verpflichtend!
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