Bundesweite Solarpflicht: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz jetzt ändert
Was ist das GModG?
Was gilt ab 2027?
„Für ein neu gebautes Einfamilienhaus greift die Installationspflicht zu diesem frühen Zeitpunkt dagegen noch nicht. Trotzdem ist auch bei Wohngebäuden die Planung wichtig: Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass die spätere Nutzung von Solarenergie nicht unnötig erschwert oder verteuert wird."
Der Zeitplan im Überblick
- Die bundesweite Solarpflicht wird nicht für alle Gebäude gleichzeitig eingeführt. Sie tritt abhängig vom Gebäudetyp, von der Nutzung und von der Nutzfläche schrittweise in Kraft.
- Den Anfang machen ab dem 1. Januar 2027 neue öffentliche Nichtwohngebäude. Ebenfalls betroffen sind neue Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern.
- Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht außerdem für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche, sofern eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. Auch öffentliche Bestandsgebäude mit mehr als 2.000 Quadratmetern Nutzfläche fallen ab diesem Zeitpunkt unter die Regelung.
- Zum 1. Januar 2029 wird der Anwendungsbereich auf weitere bestehende öffentliche Nichtwohngebäude ausgeweitet. Betroffen sind dann Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 750 Quadratmetern.
- Für private Bauherren ist vor allem der 1. Januar 2030 relevant. Ab diesem Datum gilt die Solarpflicht auch für neue Wohngebäude. Zusätzlich werden neue überdachte Parkplätze erfasst, wenn sie physisch unmittelbar an ein Gebäude angrenzen.
- Ab dem 1. Januar 2031 gilt die Vorgabe schließlich auch für öffentliche Bestandsgebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern.
Was gilt ab 2030 für Wohnhäuser?
- neu gebaute Einfamilienhäuser,
- Doppel- und Reihenhäuser,
- Mehrfamilienhäuser,
- Wohngebäude mit gemischten Nutzungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist zudem wichtig
§ 106 GModG schreibt keine bestimmte PV-Leistung vor. Gefordert ist allgemein eine Solarenergieanlage – je nach Situation auch Solarthermie. Welche Lösung und Größe nötig sind, hängt vom Gebäude und den geltenden Ausnahmen ab.
Pflicht heißt nicht maximale Anlagengröße
Eine gesetzliche Solarpflicht und eine wirtschaftlich optimale PV-Anlage sind nicht automatisch dasselbe. Das Gesetz schafft einen Mindeststandard. Für die konkrete Planung sollte aber zusätzlich betrachtet werden, wie viel Strom im Gebäude tatsächlich gebraucht wird und zu welchen Zeiten dieser Bedarf anfällt.
Bei einem klassischen Einfamilienhaus kann eine Anlage auf dem Dach den Haushaltsstrombedarf deutlich reduzieren. Wird zusätzlich eine Wärmepumpe betrieben oder ein Elektroauto geladen, steigt der Stromverbrauch. Gleichzeitig fällt ein großer Teil der Solarproduktion im Sommer an, während die Wärmepumpe im Winter besonders viel Energie benötigt.
Ein Batteriespeicher wie die Anker SOLIX 4 Pro kann helfen, Solarstrom vom Tag in die Abend- und Nachtstunden zu verschieben. Er löst jedoch nicht das saisonale Ungleichgewicht zwischen Sommer und Winter. Auch ein Gebäude mit großer PV-Anlage bleibt deshalb in vielen Fällen an das Stromnetz angeschlossen. Das ist kein Widerspruch zur Eigenversorgung, sondern ein normaler Bestandteil moderner Energiesysteme.
Wenn du dich für die Grundlagen von Speichern interessierst, findest du in unserem Beitrag „So kombinierst du Solarmodule und Solarbank richtig“ weitere Informationen.
Für kleinere Anlagen erklären wir außerdem im Artikel „Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk mit Speicher?“, wie erzeugter Strom auch nach Sonnenuntergang genutzt werden kann.
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Was bedeutet das für Balkonkraftwerke?
Die neue bundesweite Solarpflicht richtet sich vor allem an die Errichtung und Modernisierung bestimmter Gebäude. Ein Balkonkraftwerk ist damit nicht automatisch die gesetzlich geforderte Lösung für ein neues Wohnhaus.
Ein Balkonkraftwerk ist eine steckerfertige Solaranlage, die typischerweise aus Modulen, einem Wechselrichter und gegebenenfalls einem Speicher besteht. Sie kann am Balkon, auf einer Terrasse, an einer Fassade, im Garten oder auf einem geeigneten Flachdach eingesetzt werden. Mehr über Aufbau und Einsatzmöglichkeiten liest du in unserem Balkonkraftwerke-Guide 2026.
Was Bauherren jetzt beachten sollten
Auch wenn die Pflicht für neue Wohngebäude erst 2030 greift, solltest du bei einem Neubau nicht bis zum letzten Moment warten. Die Solarplanung beeinflusst unter anderem die Dachform, die Ausrichtung, die Statik, die Elektroinstallation und den Platz für Wechselrichter und Speicher.
Sinnvoll ist es, bereits in der frühen Entwurfsphase folgende Punkte zu klären:
Welche Dach- und Fassadenflächen sind für Solarenergie geeignet?
Gibt es Verschattungen oder Einschränkungen durch Denkmalschutz?
Ist die Dachkonstruktion für die geplante Anlage ausgelegt?
Wo verlaufen die Leitungswege zwischen Dach, Technikraum und Zählerschrank?
Soll die PV-Anlage mit Wärmepumpe, Speicher oder Wallbox kombiniert werden?
Wie wird der erzeugte Strom im Gebäude verteilt?
Welche landesrechtlichen Vorgaben gelten zusätzlich?
Welche Ausnahmen kommen im Einzelfall infrage?
Auch die Wirtschaftlichkeit sollte nicht isoliert betrachtet werden. Eine kleinere Anlage kann zwar die Investitionskosten begrenzen, nutzt eine geeignete Dachfläche aber möglicherweise nicht vollständig. Eine größere Anlage erzeugt mehr Strom, kann jedoch höhere Kosten für Wechselrichter, Montage, Netzanschluss oder Speicher verursachen.






