Was bedeutet das neue BNetzA-Vorhaben MiSpeL für Betreiber kleiner Solaranlagen und Speicher? Christian Ofenheusle, Inhouse Consultant bei Kleines Kraftwerk, hat sich den Entwurf genau angesehen – und ordnet ein, warum das Thema für viele Haushalte und Unternehmen relevanter ist, als es auf den ersten Blick scheint.
Denn kaum ist die Aufregung um mögliche Einschränkungen für Balkonkraftwerke abgeklungen, sorgt die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit einem neuen Papier für Gesprächsstoff. Der Name klingt harmlos: Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – kurz MiSpeL. Dahinter steckt ein ambitionierter Plan: Heimspeicher, bidirektionale Systeme und E-Auto-Akkus künftig direkt in den Strommarkt einzubinden.
Das Inhaltsverzeichnis
Und das Überraschende: Die BNetzA startet die Konsultation dazu bereits jetzt – obwohl sie laut § 19 Abs. 3b EEG erst bis spätestens Juni 2026 eine Festlegung beschließen müsste.
Zwei Wege zum Strommarkt: Abgrenzungs- oder Pauschaloption
Kern des Entwurfs sind zwei Varianten, wie Speicher künftig behandelt werden könnten. Beide leiten sich aus § 19 Abs. 3b und 3c EEG ab – einem Paragrafen, der ursprünglich unter der Vorgängerregierung geschaffen wurde.
1. Die Abgrenzungsoption
Hier wird’s technisch: Wer seinen Speicher sowohl aus dem Netz als auch aus eigener PV-Anlage laden will, soll künftig zwei intelligente Zähler betreiben – einen für den gesamten Haushaltsstrom und einen für Ein- und Ausspeicherung.
So lässt sich exakt ermitteln, welcher Teil des Stroms förderfähig ist und welcher nicht. Klingt nach Transparenz – ist aber aufwendig und teuer.
2. Die Pauschaloption
Einfacher, aber begrenzt: Mit nur einem intelligenten Zähler wird pauschal berechnet, wie viel Energie als förderfähig gilt – 500 kWh je kWp installierter Leistung pro Jahr und nur für Anlagen bis 30 kWp.
MiSpel: Was bedeutet das für Steckerspeicher?
Für den typischen Balkonkraftwerks-Betreiber mit einem steckerfertigen Speicher wie der Anker Solarbank 3 Pro, die auch bei Kleines Kraftwerk angeboten wird, ist allein die Pauschaloption relevant.
Hier gilt: Nur ein Teil der eingespeisten Energie wird für die Marktprämie (das ist der Förderbetrag, den man erhält, um die Lücke zwischen Handelsstrompreis und einem gesetzlich festgelegten Zielbetrag zu füllen) berücksichtigt – und nicht in Zeiten negativer Strompreise. Für die nicht vergütungsfähige Energie, entfällt zudem in selber Menge die Netzbezugsumlage.
Immerhin: Steckersolargeräte (mit maximal 2.000 Wp Modulleistung) zählen dabei nicht in die Obergrenze von 30 kWp. Wer also z. B. eine 30 kWp Dachanlage und 2.000 W Balkonkraftwerk betreibt und sich für die Marktintegration entscheidet, darf seine Anlage rein rechnerisch auf 32 kWp erweitern.
Das klingt kompliziert, ist aber im Kern ein Signal: Der kleine Speicher wird zum Teil des Systems.

Zwischen Innovation und Bürokratie
"Die Idee der Marktintegration ist grundsätzlich positiv. Speicher sollen helfen, das Netz zu stabilisieren, Lastspitzen zu glätten und die Nutzung erneuerbarer Energie effizienter zu machen. Doch die Umsetzung droht – wie so oft – in der bürokratischen Realität zu versanden", so Christian Ofenheusle von Kleines Kraftwerk.
Weiter sagt er: "Die Pauschaloption, die für Kleinanlagen attraktiv wäre, muss erst noch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Und das kann dauern: Das Solarpaket I von 2024 wartet auch ein Jahr später noch immer auf seine Brüsseler Freigabe."
"Wer also auf schnelle Entscheidungen hofft, braucht Geduld – und wahrscheinlich einige Tassen Tee."
Was passiert als Nächstes?
Die BNetzA holt aktuell Stellungnahmen zum MiSpeL-Verfahren ein. Einige davon werden darauf abzielen, die Interessen der Betreiber kleiner Kraftwerke und Speicher in den Prozess einzubringen – und sicherzustellen, dass auch Plug-and-Play-Lösungen künftig am Strommarkt teilnehmen können.
Sollte dabei die Pauschallösung als sinnvoll abzeichnen und in Gesetzesform gegossen werden, muss sie dann wie beschrieben noch auf EU-Ebene abgestimmt werden.
Fazit: Marktintegration – ja, aber bitte mit Augenmaß
MiSpeL zeigt, wohin die Reise geht: Weg vom rein geförderten Eigenverbrauch hin zu echter Marktteilnahme. Doch zwischen Vision und Wirklichkeit liegt noch ein weiter Weg – voller Messsysteme, Paragraphen und EU-Genehmigungen.
Für Betreiber kleiner Kraftwerke heißt das: Nichts ist entschieden, aber alles in Bewegung.
Weitere Beiträge unseres Experten
Christian Ofenheusle arbeitet als Senior Inhouse Consultant bei Kleines Kraftwerk und bringt tiefes Normierungswissen in seine Artikel ein. Er analysiert aktuelle Regulierungsentwürfe mit Blick auf deutsche und internationale Normen, etwa beim möglichen Verbot von Balkonkraftwerken.
In seinem Beitrag zum Thema Haushaltsstecker widerlegt er weit verbreitete Sicherheitsmythen mit Blick auf Normen und Marktpraxis.
Zusätzliche Informationen rund um das Thema Balkonkraftwerke
Unser Online-Magazin liefert fundierte Artikel rund um Balkonkraftwerke, Speicher, Wechselrichter und relevante Normen. Es behandelt weitere Themen wie die Anmeldung im Marktstammdatenregister, die Ertragsberechnung und rechtliche Rahmenbedingungen.