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MiSpeL – wie die Bundesnetzagentur Stromspeicher ins Marktgetriebe bringen will

Aktuelles/News
Veröffentlicht 6. Oktober 2025
MiSpeL – wie die Bundesnetzagentur Stromspeicher ins Marktgetriebe bringen will - Kleines Kraftwerk

Stromspeicher können Solarstrom aufnehmen, Netzstrom bei niedrigen Preisen laden und Energie später wieder abgeben. Regulatorisch wird es kompliziert, sobald in einem Speicher grüner Strom und Netzstrom zusammenkommen. Mit MiSpeL will die Bundesnetzagentur festlegen, wie diese Mengen künftig getrennt, gefördert und vermarktet werden können.

Welches Problem soll MiSpeL lösen?

MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“. Hintergrund sind neue Regelungen im EEG und im Energiefinanzierungsgesetz. Sie sollen es erleichtern, Batteriespeicher und bidirektionale Elektroautos gleichzeitig mit erneuerbarer Energie und mit Strom aus dem Netz zu betreiben.

Bislang ist die förderfähige Einspeisung besonders einfach, wenn ein Speicher ausschließlich Strom aus der angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlage lädt. Sobald auch Netzstrom in dieselbe Batterie fließt, muss rechtssicher geklärt werden, welcher später eingespeiste Anteil noch als erneuerbar gilt und für welche Mengen Förder- oder Umlageregeln greifen.

Das Kernproblem: Elektronen tragen kein Herkunftsetikett. Die Abgrenzung muss deshalb über Messwerte, Rechenregeln oder gesetzliche Pauschalen erfolgen.

Zwei Wege: Abgrenzungsoption und Pauschaloption

Abgrenzungsoption

Viertelstündlich erfasste Strommengen werden nach festgelegten Formeln verrechnet und anteilig zugeordnet. Das soll eine genaue und rechtssichere Trennung ermöglichen. Der Preis dafür ist ein höherer Mess-, Daten- und Abrechnungsaufwand.

Pauschaloption

Für bestimmte Konstellationen mit Solaranlagen bis höchstens 30 kWp werden Strommengen anhand gesetzlicher Annahmen und Grenzen vereinfacht zugeordnet. Dadurch soll ein minimaler Messaufwand genügen.

Die Optionen sind keine zwei Tarife für Endkunden, sondern regulatorische Methoden. Welche davon später praktisch attraktiv ist, hängt von finalen Vorgaben, Messkonzepten, Vermarktungsangeboten und den Kosten der Umsetzung ab.

„Die Idee der Marktintegration ist grundsätzlich positiv. Speicher sollen helfen, das Netz zu stabilisieren, Lastspitzen zu glätten und die Nutzung erneuerbarer Energie effizienter zu machen. Doch die Umsetzung droht – wie so oft – in der bürokratischen Realität zu versanden.“Christian Ofenheusle, Senior Inhouse Consultant bei kleines kraftwerk

Was bedeutet MiSpeL für ein normales Balkonkraftwerk?

Für die meisten Haushalte mit Steckersolargerät und einem Speicher, der lediglich den Eigenverbrauch erhöht, entsteht nicht sofort ein neuer Handlungsbedarf. MiSpeL richtet sich vor allem auf die aktive Marktteilnahme: Netzstrom günstig laden, später einspeisen oder vermarkten und dabei die förderfähigen Solarstrommengen korrekt behandeln.

Ein typischer Balkonakku, der Solarüberschuss aufnimmt und abends ins eigene Hausnetz abgibt, wird nicht automatisch zum Handelsinstrument. Relevant wird die Festlegung, wenn Anbieter daraus flexible Tarife, Direktvermarktung, netzdienliche Steuerung oder bidirektionales Laden als marktfähiges Paket entwickeln.

Die bekannten Grenzen für das vereinfachte Steckersolargerät – 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung – werden durch MiSpeL nicht ersetzt. Ebenso bleibt die Produktnorm für Anschluss und Produktsicherheit ein separates Regelwerk.

Welche Chancen entstehen?

Ein Speicher kann Nachfrage und Angebot zeitlich entkoppeln. Bei viel Wind- und Solarstrom nimmt er Energie auf; in knappen Stunden kann er Verbrauch vermeiden oder Strom abgeben. Im großen Maßstab hilft diese Flexibilität, Erzeugungsspitzen besser zu nutzen und den Bedarf an anderen Ausgleichsoptionen zu reduzieren.

- Dynamische Tarife könnten günstige Ladezeiten stärker mit Speichern verbinden.

- Direktvermarkter könnten kleinere Flexibilitäten bündeln.

- Bidirektionale Elektroautos könnten als mobile Speicher teilnehmen.

- Solarstrom behält anteilig seine förderrechtliche Zuordnung, obwohl auch Netzstrom gespeichert wird.

Für Privathaushalte zählt am Ende aber der Nettoeffekt. Zusätzliche Messkosten, Vermarktungsentgelte, Ladeverluste, Batterieverscheiß und Steuern müssen kleiner sein als der erzielte Mehrwert. Ein technisch möglicher Arbitragehandel ist nicht automatisch ein gutes Endkundenprodukt.

Aktueller Stand: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen

Die Bundesnetzagentur eröffnete das Festlegungsverfahren am 31. Juli 2025. Die Eckpunkte wurden vom 18. September bis 24. Oktober 2025 konsultiert; zahlreiche Unternehmen, Verbände und Institutionen reichten Stellungnahmen ein. Auf der offiziellen Verfahrensseite ist noch keine abschließende Festlegung veröffentlicht.

Damit sind Abgrenzungs- und Pauschaloption noch kein Produkt, das Haushalte heute einfach auswählen können. Die Bundesnetzagentur weist in ihren Speicherinformationen darauf hin, dass die Optionen erst nach Erlass der Festlegung genutzt werden können. Für die Pauschaloption ist zusätzlich eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich.

Interessierte Betreiber sollten deshalb konkrete Angebote erst bewerten, wenn Messkonzept, Vertragsbedingungen, Vergütung und Datenzugriff feststehen. Ankündigungen über künftige Erlöse ersetzen keine veröffentlichte Festlegung.

Fazit: MiSpeL ist Infrastruktur für den nächsten Schritt

MiSpeL soll kein neues Balkonkraftwerk-Gesetz werden, sondern die energiewirtschaftliche Buchhaltung flexibler Speicher lösen. Gelingt eine praktikable Umsetzung, können Solarstrom, Netzstrom und mobile Speicher besser am Markt zusammenspielen. Bis zur finalen Festlegung bleibt das Vorhaben jedoch ein laufender Regulierungsprozess – und für normale Eigenverbrauchsanlagen zunächst Beobachtungsthema.

Häufige Fragen

Muss ich wegen MiSpeL meinen Balkonkraftwerk-Speicher umrüsten?

Nein. Für einen gewöhnlichen Eigenverbrauchsspeicher entsteht aus dem laufenden Verfahren kein unmittelbarer Umrüstungszwang.

Kann ich die Pauschaloption schon nutzen?

Nein. Die Optionen werden erst mit der finalen Festlegung nutzbar; für die Pauschaloption ist darüber hinaus eine beihilferechtliche Genehmigung vorgesehen.

Geht es bei MiSpeL nur um große Speicher?

Nein. Die Regelung betrifft auch kleinere Solaranlagen und Ladepunkte, wenn sie aktiv am Markt teilnehmen. Der praktische Nutzen hängt jedoch von späteren Endkundenangeboten ab.

 

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Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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