Keine fünf Monate ist es her, dass unser Mitarbeiter Christian Ofenheusle gemeinsam mit dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für die Entbürokratisierung von Kleinspeichern geworben hat. Im Rhythmus der Gesetzgebung ist ein Zeitraum von wenigen Monaten kaum mehr als ein Wimpernschlag. Entsprechend niedrig waren die Erwartungen, dass die Argumente so schnell Wirkung entfalten könnten. Lange schien es, als würden die Vorschläge im politischen Betrieb einfach verhallen.
Inhaltsverzeichnis
Nun deutet einiges darauf hin, dass die Diskussion doch Spuren hinterlassen hat. Denn ausgerechnet in einem viel kritisierten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der vor wenigen Tagen in einer frühen Rohfassung an die Öffentlichkeit gelangte (wir berichteten), findet sich eine bemerkenswerte Passage. Während der Entwurf an anderer Stelle deutliche Einschnitte für größere private Photovoltaikanlagen vorsieht, enthält er zugleich eine Regelung, die für Steckerspeicher erhebliches Potenzial birgt – und zwar im positiven Sinne.
Speicher erstmals Teil der Definition von Steckersolargeräten
Konkret sieht der Entwurf vor, kleine Stromspeicher ausdrücklich in die Definition von Steckersolargeräten aufzunehmen. Damit würden Geräte, die heute bereits häufig gemeinsam mit Balkonkraftwerken eingesetzt werden, künftig formal denselben Status erhalten wie die Steckersolargeräte selbst.
"Die Konsequenz wäre weitreichend: Die Speicher würden automatisch von den bereits etablierten Vereinfachungen profitieren. Besonders relevant ist dabei die Frage der Anmeldung. Während bislang häufig unklar war, ob zusätzliche Meldepflichten gelten, würde künftig eine reduzierte Registrierung ausreichen. Konkret würde die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Stattdessen wäre – wie bei vielen Balkonkraftwerken bereits heute – lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich. Für Betreiber kleiner Systeme wäre das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie", so unser Experte Christian Ofenheusle weiter.
Kommen endlich Erleichterungen für Steckerspeicher? Der entscheidende Passus im Entwurf
Der Referentenentwurf formuliert die neue Definition derzeit wie folgt:
"Steckersolargerät: ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht; ein Stromspeicher ist miterfasst, wenn er hinter denselben Wechselrichter betrieben wird.“
Auf den ersten Blick scheint damit eine langjährige Forderung der Community erfüllt zu werden. Speicher würden endlich klar in das System der Steckersolargeräte integriert.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch ein entscheidender Haken.
Eine Produktkategorie bleibt außen vor
Die vorgeschlagene Formulierung erfasst ausschließlich Speicher, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden und hinter demselben Wechselrichter angeschlossen sind.
Damit fällt eine zunehmend relevante Gerätekategorie durch das Raster: Steckerbatterien ohne PV-Komponente, häufig auch als AC-Speicher bezeichnet. Diese Geräte sind bereits heute am Markt verfügbar und werden zunehmend als eigenständige Flexibilitätslösung diskutiert.
Ihr Funktionsprinzip ist einfach: Sie können bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs genau dann Strom aus dem Netz laden, wenn die Preise dort besonders niedrig sind – beispielsweise dann, wenn viel Solarstrom eingespeist wird und ein Überangebot besteht. In Zeiten knapper Stromproduktion und entsprechend höherer Preise können sie die gespeicherte Energie wieder abgeben. Damit leisten sie gleich in mehrfacher Hinsicht einen Beitrag zur Energiewende.
Flexibilität für Strommarkt und Verbraucher
"Solche Kleinspeicher ermöglichen eine marktdienliche Steuerung des Stromverbrauchs auf Haushaltsebene. Wenn viele dieser Geräte gleichzeitig günstige Stromüberschüsse aufnehmen, werden Netze und Strommärkte entlastet. In Zeiten hoher Nachfrage können sie wiederum Energie bereitstellen und so Lastspitzen abfedern. Neben diesem systemischen Effekt profitieren auch Verbraucher direkt: Wer dynamische Stromtarife nutzt, kann gezielt günstige Stromphasen ausnutzen und seinen Stromverbrauch optimieren.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Zugänglichkeit. Während klassische Balkonkraftwerke eine geeignete Dach-, Balkon- oder Fassadenfläche benötigen, können Steckerspeicher praktisch in jedem Haushalt eingesetzt werden. Sie eröffnen damit auch jenen Menschen eine Beteiligung an der Energiewende, die keine geeigneten Flächen für Photovoltaikmodule besitzen", so Christian Ofenheusle erneut.
Gefahr eines unbeabsichtigten Ausschlusses
"Bleibt die aktuelle Formulierung im Gesetzesentwurf bestehen, könnten diese Geräte jedoch dauerhaft außerhalb der vorgesehenen Vereinfachungen bleiben. Das hätte zur Folge, dass ein Teil der Haushalte von der Teilnahme an dezentralen Flexibilitätslösungen ausgeschlossen würde – obwohl gerade diese Geräte einen Beitrag zur Netzstabilität und zur Integration erneuerbarer Energien leisten können.
Aus Sicht vieler Akteure wäre das eine verpasste Chance", so Ofenheusle abschließend.
Weitere Beiträge unseres Experten Ofenheusle
Das war der Beitrag des Solarexperten Christian Ofenheusle zum Thema Kommen endlich Erleichterungen für Steckerspeicher? Weitere Beiträge von ihm findest du an dieser Stelle. Hier nimmt er u. a. Stellung zum drohenden Norm-Verbot.
Sollten dich weitere Themen rund um Balkonkraftwerke, Speicher, Halterungen und Co. interessieren, bist du in unserem Online-Magazin an der richtigen Stelle.