Kann ein Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk erkennen?
Frage des Tages
Die kurze Antwort
Warum ist das so?
Ein Balkonkraftwerk speist den erzeugten Solarstrom zunächst in deinen Haus- oder Wohnungsstromkreis ein. Deine laufenden Elektrogeräte verbrauchen diesen Strom direkt.
Nur wenn die Anlage mehr erzeugt, als gerade benötigt wird, fließt der Überschuss über den Stromzähler in das öffentliche Netz.
Wird der gesamte Solarstrom im Haushalt genutzt, registriert der Zähler lediglich einen geringeren Netzbezug. Daraus kann der Netzbetreiber nicht zweifelsfrei schließen, ob ein Balkonkraftwerk, ein sparsameres Gerät oder ein verändertes Verbrauchsverhalten dahintersteckt.
Eindeutig wird es über die Registrierung: Ein Steckersolargerät muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt bei Anlagen innerhalb der gesetzlichen Sonderregeln. Der Netzbetreiber erhält Standort, technische Daten und Angaben zum Betreiber anschließend automatisiert aus dem Register. Das bestätigt auch die Bundesnetzagentur.
Auch der Stromzähler kann eine Einspeisung sichtbar machen. Ein Zweirichtungszähler erfasst Netzbezug und eingespeisten Strom getrennt. Ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre kann sich bei einem Überschuss vorübergehend rückwärts drehen. Ein ungeeigneter Zähler wird nach der Registrierung automatisch durch den Messstellenbetreiber ausgetauscht, wie der VDE erläutert.
Das solltest du beachten
Nicht jeder digitale Stromzähler übermittelt seine Messwerte automatisch. Eine moderne Messeinrichtung speichert die Daten zwar digital, ist aber nicht zwingend mit einem Kommunikationsnetz verbunden.
Erst ein intelligentes Messsystem kann Messwerte elektronisch übertragen. Der Netzbetreiber hat deshalb nicht automatisch einen permanenten Live-Einblick in jeden Haushalt.
Verlasse dich trotzdem nicht darauf, dass ein nicht registriertes Balkonkraftwerk unbemerkt bleibt. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert nur wenige Minuten. Bewahre die Registrierungsbestätigung am besten zusammen mit der Rechnung und den technischen Unterlagen deiner Anlage auf.
Wichtig ist außerdem diese Unterscheidung: Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromanbieter können unterschiedliche Unternehmen sein. Für den Einbau und Betrieb des Stromzählers ist grundsätzlich der Messstellenbetreiber zuständig.




