Auf Bundesebene gibt es keine staatliche Hilfe für Verbraucher, die sich ein Balkonkraftwerk – auch Stecker-Solargeräte genannt - anschaffen wollen. Aber wie sieht es in den einzelnen Bundesländern aus? Gute Nachricht für alle Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns, denn hier können Mieter eine Förderung von maximal 500 Euro für Balkonkraftwerke beantragen. Aller Voraussicht nach gilt dies noch bis zum 31. Dezember 2025. Übrigens: Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind bereits vollständig ausgeschöpft.
Zuwendungsfähig ist je Wohneinheit nur ein Anschaffungsvorhaben, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen und ihrer Beziehungen zueinander. Es darf also nur ein Antrag für ein Vorhaben je Wohneinheit gestellt werden.
Die Zuwendung wird vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommerns mit Sitz in Schwerin bewilligt. Sie wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Das gilt es in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Antrag für Balkonkraftwerke zu beachten
- Die Anträge sind erst nach dem Kauf und der Installation der Anlage zu stellen
- Zuwendungsfähig sind steckerfertige PV-Anlagen mit einer Mindestleistung von 200 W und einer Höchstleistung von 600 W (Anschlussleistung), die nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden.
- In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nur Zuwendungen für Neuanschaffungen (der Erwerb von gebrauchten Anlagen oder reparierten Geräten sind nicht zuwendungsfähig).
- Die Seriennummer des Wechselrichters ist die aussagefähigste Seriennummer und muss daher im Antragsformular angegeben werden
- Es werden nur Anlagen berücksichtigt, die nach (!) 7. November 2022 gekauft wurden
- Elektronisch (per E-Mail) übermittelte Anträge sind nicht rechtswirksam.
- Das Balkonkraftwerk muss mindestens zwei Jahre im Eigentum der antragstellenden Person verbleiben.
Mieter, die diesen Antrag ausfüllen, müssen zudem folgende Unterlagen hinzufügen, um ihr Fördergeld zu erhalten:
- Eine Kopie der Rechnung über den Kauf des Balkonkraftwerks
- Ein Foto der installierten Anlage
- Eine Kopie des Personalausweises zur Authentifizierung
- Zudem ist die Kopie der EC-Karte wichtig, um die angegebene IBAN-Nummer des Geldinstituts zu bestätigen
In dieser Reihenfolge werden die Förderanträge bearbeitet
Die Vergabe der Förderung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Windhundprinzip – das heißt: Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Mieter, die zuerst ihre Gelder beantragen, haben die besten Chancen auf eine Förderung. Denn sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.
Laut dem Landesförderinstitut wird das Antragsverfahren so unkompliziert wie möglich gestaltet. Eine konkrete Bearbeitungszeit kann jedoch nicht angegeben werden.
Das könnte dich auch interessieren
Wenn du mehr über Balkonkraftwerke, Wechselrichter, Speicher oder dem passenden Zubehör erfahren möchtest, bist du in unserem Magazin an der richtigen Stelle.