Änderungen im August 2026: Das gilt jetzt für Solarstrom, KI und Verbraucher
Im August 2026 treten mehrere Änderungen in Kraft, die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt betreffen. Für Eigentümer und Betreiber von Photovoltaikanlagen ist vor allem die nächste Absenkung der Einspeisevergütung wichtig. Daneben starten neue Transparenzpflichten für künstliche Intelligenz, Erstklässler erhalten einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Hersteller werden stärker zur Reparatur bestimmter Geräte verpflichtet.
Auch Bahnreisende, Auszubildende und Unternehmen müssen sich auf Neuerungen einstellen. Wir zeigen dir, was sich im August 2026 ändert, ab wann die neuen Regeln gelten und bei welchen Punkten du jetzt aktiv werden solltest.
Weniger Geld für Solarstrom ab dem 1. August
Neue Transparenzpflichten für künstliche Intelligenz
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet
Ab dem 1. August 2026 beginnt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Zunächst gilt er für Kinder der ersten Klassenstufe. In den folgenden Schuljahren kommt jeweils eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch für die Klassen eins bis vier gelten.
Vorgesehen ist ein Betreuungsumfang von acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche, wobei die Unterrichtszeit eingerechnet wird. Der Anspruch bedeutet jedoch keine Ganztagspflicht. Eltern entscheiden weiterhin selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen möchten.
Recht auf Reparatur stärkt Verbraucher
19 Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft werden modernisiert
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres treten am 1. August für 19 Berufe der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen in Kraft. Die Inhalte berücksichtigen stärker den Klimaschutz, die Energieeffizienz, das Bauen im Bestand und die Digitalisierung.
Bei Berufen wie Maurer, Zimmerer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Straßenbauer verändern sich unter anderem Ausbildungsinhalte und Prüfungsstrukturen. Auch digitale Planungs- und Dokumentationsprozesse gewinnen an Bedeutung.
"Das ist auch für die Energiewende relevant, denn effiziente Gebäude und erneuerbare Stromerzeugung müssen in der Praxis zusammengedacht werden."
BahnBonus: Freifahrten werden dynamisch bepreist
Flexible Freifahrt-Gutscheine ohne die entsprechende dynamische Zugbindung werden teurer. Für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse verlangt die Bahn künftig 2.500 Punkte, für Hin- und Rückfahrt 4.000 Punkte.
Unser Tipp: Wer BahnBonus-Punkte einsetzen möchte, sollte deshalb mehrere Verbindungen und Reisezeiten vergleichen. Frühes Buchen und Fahrten außerhalb stark nachgefragter Zeiten können sich auszahlen.
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung
Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen ab dem 12. August nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, wenn sie die in der Verordnung festgelegten PFAS-Grenzwerte erreichen oder überschreiten. PFAS werden wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in verschiedenen Materialien eingesetzt, sind in der Umwelt jedoch äußerst langlebig.
Die Regel richtet sich in erster Linie an Hersteller, Importeure und Händler. Verbraucher müssen vorhandene Verpackungen nicht selbst prüfen oder entsorgen. Mittel- und langfristig soll die Vorgabe dazu führen, dass problematische Stoffe in neuen Lebensmittelverpackungen reduziert werden.







