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Änderungen im August 2026: Das gilt jetzt für Solarstrom, KI und Verbraucher

Aktuelles/News
Veröffentlicht 28. Juli 2026
Änderungen im August 2026: Das gilt jetzt für Solarstrom, KI und Verbraucher - Kleines Kraftwerk

Im August 2026 treten mehrere Änderungen in Kraft, die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt betreffen. Für Eigentümer und Betreiber von Photovoltaikanlagen ist vor allem die nächste Absenkung der Einspeisevergütung wichtig. Daneben starten neue Transparenzpflichten für künstliche Intelligenz, Erstklässler erhalten einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Hersteller werden stärker zur Reparatur bestimmter Geräte verpflichtet.

Auch Bahnreisende, Auszubildende und Unternehmen müssen sich auf Neuerungen einstellen. Wir zeigen dir, was sich im August 2026 ändert, ab wann die neuen Regeln gelten und bei welchen Punkten du jetzt aktiv werden solltest.

Weniger Geld für Solarstrom ab dem 1. August

Die für Solaranlagen gezahlte EEG-Vergütung wird seit 2024 halbjährlich um jeweils ein Prozent abgesenkt. Die nächste Absenkung erfolgt zum 1. August 2026. Entscheidend ist das Datum, an dem eine Anlage in Betrieb genommen wird: Anlagen, die ab August neu ans Netz gehen, erhalten einen etwas niedrigeren Vergütungssatz als Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende Juli.

Für Gebäudeanlagen bis 10 Kilowatt Leistung liegt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung ab dem 1. August bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent. 
Wer bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, muss keine nachträgliche Kürzung befürchten. Der bei der Inbetriebnahme maßgebliche Vergütungssatz bleibt für den gesetzlichen Förderzeitraum erhalten. Die Änderung betrifft nur neu in Betrieb genommene Anlagen. Für die Wirtschaftlichkeit einer neuen PV-Anlage spielt die Einspeisevergütung heute ohnehin nur eine Rolle unter mehreren. 

Besonders bei Teileinspeisung ist selbst verbrauchter Solarstrom häufig wertvoller als die Vergütung für eine ins Netz abgegebene Kilowattstunde. Wer möglichst viel des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt nutzt, kann seinen Netzbezug senken. Ein passend dimensionierter Speicher und ein gutes Energiemanagement können dabei helfen, Solarstrom zeitlich versetzt bereitzustellen – etwa am Abend, wenn die Module kaum noch Leistung liefern.

Neue Transparenzpflichten für künstliche Intelligenz

Am 2. August 2026 treten weitere Vorgaben des europäischen AI Acts in Kraft. Artikel 50 verpflichtet Anbieter bestimmter KI-Systeme zu mehr Transparenz: Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI kommunizieren oder Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise verändert wurden. Deepfakes aus Bild, Ton und Video sind entsprechend zu kennzeichnen.


Eine generelle Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Text gibt es jedoch nicht. Wurde ein Text redaktionell geprüft und übernimmt eine Person oder ein Unternehmen die Verantwortung, kann eine Ausnahme gelten. Unternehmen sollten ihre Prüf- und Freigabeprozesse dennoch klar dokumentieren.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet

Ab dem 1. August 2026 beginnt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Zunächst gilt er für Kinder der ersten Klassenstufe. In den folgenden Schuljahren kommt jeweils eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch für die Klassen eins bis vier gelten.


Vorgesehen ist ein Betreuungsumfang von acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche, wobei die Unterrichtszeit eingerechnet wird. Der Anspruch bedeutet jedoch keine Ganztagspflicht. Eltern entscheiden weiterhin selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen möchten.

Recht auf Reparatur stärkt Verbraucher

Das Gesetz zur Umsetzung der EU‑Richtlinie „Recht auf Reparatur“ wurde am 22. Juli 2026 verkündet. Die meisten Regelungen gelten seit dem 23. Juli, zentrale Änderungen für neue Kaufverträge ab dem 31. Juli; im August greifen sie erstmals vollständig im Alltag.

Das Ziel ist, Produkte länger nutzbar zu machen. Hersteller bestimmter Geräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones) müssen während der üblichen Lebensdauer Reparaturen anbieten – kostenlos oder zu angemessenen Preisen.

Innerhalb der Gewährleistung verlängert sich diese bei Reparatur einmalig um zwölf Monate. Außerhalb besteht kein Anspruch auf kostenlose Reparatur, aber auf ein faires Angebot. Für Käufer werden damit Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Hersteller-Support zu wichtigen Entscheidungskriterien neben Preis und Energieverbrauch.

19 Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft werden modernisiert

Zum Start des neuen Ausbildungsjahres treten am 1. August für 19 Berufe der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen in Kraft.  Die Inhalte berücksichtigen stärker den Klimaschutz, die Energieeffizienz, das Bauen im Bestand und die Digitalisierung.


Bei Berufen wie Maurer, Zimmerer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Straßenbauer verändern sich unter anderem Ausbildungsinhalte und Prüfungsstrukturen. Auch digitale Planungs- und Dokumentationsprozesse gewinnen an Bedeutung.

Für angehende Fachkräfte ist das mehr als eine formale Änderung. Die energetische Sanierung von Gebäuden, moderne Dämmkonzepte und digitale Bauplanung werden zu festen Bestandteilen der beruflichen Qualifikation. 

Christian Ofenheusle

Senior Inhouse Consultant bei kleines kraftwerk

"Das ist auch für die Energiewende relevant, denn effiziente Gebäude und erneuerbare Stromerzeugung müssen in der Praxis zusammengedacht werden."

BahnBonus: Freifahrten werden dynamisch bepreist

Die Deutsche Bahn ändert die Bedingungen für BahnBonus-Freifahrten. Statt eines weitgehend festen Punktwerts hängt die benötigte Zahl der Prämienpunkte künftig unter anderem von Verbindung, Buchungszeitpunkt und Nachfrage ab.

Was das bedeutet: Eine einfache Freifahrt in der 2. Klasse ist dann ab 750 Punkten erhältlich, in der 1. Klasse ab 1.250 Punkten. Das klingt zunächst günstiger, gilt aber nicht für jede Verbindung. Für nationale Freifahrten reichen die neuen Stufen in der 2. Klasse von 750 bis 2.000 Punkten und in der 1. Klasse von 1.250 bis 2.500 Punkten.

Flexible Freifahrt-Gutscheine ohne die entsprechende dynamische Zugbindung werden teurer. Für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse verlangt die Bahn künftig 2.500 Punkte, für Hin- und Rückfahrt 4.000 Punkte.


Unser Tipp: Wer BahnBonus-Punkte einsetzen möchte, sollte deshalb mehrere Verbindungen und Reisezeiten vergleichen. Frühes Buchen und Fahrten außerhalb stark nachgefragter Zeiten können sich auszahlen.

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung

Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen ab dem 12. August nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, wenn sie die in der Verordnung festgelegten PFAS-Grenzwerte erreichen oder überschreiten. PFAS werden wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in verschiedenen Materialien eingesetzt, sind in der Umwelt jedoch äußerst langlebig.


Die Regel richtet sich in erster Linie an Hersteller, Importeure und Händler. Verbraucher müssen vorhandene Verpackungen nicht selbst prüfen oder entsorgen. Mittel- und langfristig soll die Vorgabe dazu führen, dass problematische Stoffe in neuen Lebensmittelverpackungen reduziert werden.

Marion Helmes

Marion Helmes

Autor/in

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in renommierten Verlagshäusern und der Unternehmenskommunikation bringt Marion umfassendes Kommunikations-Know-how in die Redaktion von kleines kraftwerk ein. Seit 2025 schreibt sie über erneuerbare Energien und begleitet die Energiewende mit fundierten Ratgebern und praxisnahen Beiträgen.

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