Kann ich ein Balkonkraftwerk und eine Photovoltaikanlage parallel betreiben?
Frage des Tages
Die kurze Antwort
Warum ist das so?
DAS SOLLTEST DU BEACHTEN
Balkonkraftwerk separat registrieren
Auch wenn deine größere Photovoltaikanlage bereits angemeldet ist, musst du das Balkonkraftwerk zusätzlich im Marktstammdatenregister erfassen. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen von insgesamt 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung gilt für das Steckersolargerät grundsätzlich die vereinfachte Registrierung.
Einspeisevergütung klären
Nutzt du für das Balkonkraftwerk die unentgeltliche Abnahme, erhältst du für dessen eingespeisten Strom keine Vergütung. Bei einer gemeinsamen Messung kann dies den rechnerischen Mischvergütungssatz reduzieren. Alternativ kann das Balkonkraftwerk wie eine gewöhnliche Solaranlage behandelt und in die Einspeisevergütung einbezogen werden. Das solltest du vorab mit deinem Netzbetreiber abstimmen.
Elektrischen Anschluss prüfen lassen
Hier steht noch eine ZusatzinfoEine bestehende Dachanlage und ein zusätzliches Balkonkraftwerk speisen in dieselbe Hausinstallation ein. Deshalb sollten Leitungsführung, Stromkreis, Absicherung und Zählerkonzept fachlich geprüft werden. Für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gelten die Anforderungen der VDE-AR-N 4105
Das Fazit
Ein Balkonkraftwerk und eine größere Photovoltaikanlage lassen sich grundsätzlich parallel betreiben. Das kann sinnvoll sein, wenn du zusätzliche Flächen nutzen, deine Stromerzeugung über den Tag verteilen oder deinen Eigenverbrauch erhöhen möchtest. Wichtig sind die separate Registrierung, ein passendes Mess- und Vergütungskonzept sowie ein sicherer elektrischer Anschluss. Kläre insbesondere die Abrechnung der eingespeisten Energie vor der Inbetriebnahme mit deinem Netzbetreiber.
Weitere Fragen rund um Balkonkraftwerke, Speicher und Solartechnik beantworten wir ausführlich in unserem Online-Magazin.




