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Bundesregierung beschließt EnWG-Novelle 2025: Was sich für Balkonkraftwerke ändern könnte

Bundesregierung beschließt EnWG-Novelle 2025: Was sich für Balkonkraftwerke ändern könnte

Vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung sich im Rahmen eines Kabinettsbeschlusses auf neue gesetzliche Regelungen geeinigt. Einige Passagen haben es in sich, besonders für Besitzer von Balkonkraftwerken. Ein Beitrag von Christian Ofenheusle, Vorsitzender beim Bundesverband Steckersolar.

Bislang war im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) klar geregelt: Balkonkraftwerke sind von der Pflicht zum Einbau von Smart-Metern und Steuerboxen ausgenommen. Diese Ausnahme soll nun entfallen.

EnWG-Novelle 2025: Smart-Meter-Ausnahme für Balkonkraftwerke gestrichen

Warum das problematisch sein kann?


  • Der Einbau und vor allem die laufenden Betriebskosten solcher Geräte können Balkonkraftwerke unrentabel machen.


  • Zwar betrifft die Pflicht aktuell nur Haushalte mit PV-Anlagen über 7 kWh oder steuerbaren Verbrauchern (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ein Entgelt nach §14a EnWG erhalten – also nicht Balkonkraftwerke.


  • Aber: Ohne die explizite Ausnahme muss künftig bei jeder Änderung der "Pflichteinbaufälle" genau hingeschaut werden, ob nicht doch plötzlich auch Steckersolargeräte erfasst werden.



Kurz gesagt: Hier könnte sich eine "Unrentabilität durch die Hintertür" ergeben.

EnWG-Novelle 2025: Neue Zuständigkeit bei internetfähigen Geräten

Neu ist auch: Die Bundesnetzagentur soll künftig Vorgaben für Steckersolargeräte (und ggf. Stecker-Speicher) mit Internet- oder Cloud-Anbindung festlegen dürfen – und die Netzbetreiber müssen diese dann umsetzen.

Das könnte bedeuten:


  • Neue Nachweispflichten


  • Anpassungen beim Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister


  • Eventuell strengere Anforderungen an die Kommunikation von Erzeugungsdaten und Steuerbefehlen

Bisher lag diese Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Warum der Wechsel und warum nun explizit Steckersolargeräte genannt werden, ist unklar.


Risiko: Wenn die Bundesnetzagentur sehr hohe technische Hürden setzt, könnten viele aktuell erhältliche Balkonkraftwerk-Modelle nicht mehr zulässig sein.

Ein Erfolg für die Praxis

Es gibt aber auch Positives: Die von einigen Beobachtern wie dem Bundesverband Steckersolar e.V. (BVSSeingebrachte Forderung, klarzustellen, dass das Einstecken eines Balkonkraftwerks keine Arbeit an elektrischen Anlagen ist und daher keine Elektrofachkraft erfordert, wurde in die Gesetzesbegründung aufgenommen.

Das mag selbstverständlich klingen, wurde von der neuen Bundesregierung bisher jedoch nicht so deutlich bestätigt.


Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt, um unnötige Hürden für Verbraucher zu vermeiden.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Gesetz geht nun in den Bundestag und kann dort noch verändert werden. Wir werden den Prozess genau verfolgen – und berichten, falls Anpassungen drohen, die Balkonkraftwerke weniger einfach oder rentabel machen könnten.

Für Balkonkraftwerk-Besitzer heißt es jetzt: aufmerksam bleiben.

Einige Regelungen klingen harmlos, können aber in Zukunft große Auswirkungen haben. Gleichzeitig ist es ein Erfolg, dass der Gesetzgeber den unkomplizierten Anschluss bestätigt hat – ein wichtiger Punkt für die weitere Verbreitung von Steckersolargeräten in Deutschland.

EnWG-Novelle 2025
Christian Ofenheusle

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Erfahre u. a., welche Daten du im Marktstammdatenregister eintragen musst und was nicht.

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