Du bist Wohnungseigentümer und möchtest deine Stromkosten mit einem eigenen Balkonkraftwerk senken? Das ist ein gutes Vorhaben, aber bevor du loslegst, steht oft eine entscheidende Frage im Raum: Was sagt die Eigentümergemeinschaft (WEG) dazu?
Ein generelles oder individuelles Totalverbot ("keine Balkonkraftwerke im Haus") ist rechtlich nicht mehr zulässig. Kleines Kraftwerk klärt in diesem Artikel zum Thema auf und sagt dir, was du beachten musst.
Photovoltaikanlagen gelten grundsätzlich als privilegierte bauliche Veränderungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
Wann ist ein Balkonkraftwerk eine privilegierte Maßnahme?
Dies umfasst insbesondere sogenannte Steckersolargeräte, also kleine PV-Anlagen, die beispielsweise an einer Balkonbrüstung, Außenwand oder auf dem Dach montiert werden können.
Gemäß § 20 Abs. 2 WEG dürfen Wohnungseigentümer oder Mieter den Einbau solcher Anlagen somit nicht mehr ohne sachlichen Grund untersagt bekommen, sofern die Installation fachgerecht und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten erfolgt.
"Leichte Beeinträchtigungen, wie sichtbare Solarmodule auf der Balkonrüstung, reichen nun nicht mehr aus, um eine Genehmigung zu verweigern", so Markus Struck, Geschäftsführer von Kleines Kraftwerk.
Dies sind zulässige Ablehnungsgründe
- Ein Ablehnungsgrund ist beispielsweise, wenn es erhebliche Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums gibt, z. B. Gefährdung der Statik des Geländers oder mangelhafte Befestigung mit Absturzgefahr.
- Ebenso können denkmalrechtliche Vorgaben oder besonders strenge Gestaltungssatzungen eine fachgerecht geplante Anlage im Einzelfall verhindern oder stark einschränken.
Falls es zu Auseinandersetzungen kommt
"Zeige dich kompromissbereit. Beispielsweise bei der Wahl des von dir gewünschten Montageorts, der geplanten Kabelführung oder der Farbgebung. Strebe eine Lösung an, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. So erhöhst du die Akzeptanz deines Projekts und stellst damit sicher, dass dein kleines Kraftwerk langfristig ohne Konflikte betrieben werden kann", so Markus Struck erneut.
Sollte es innerhalb deiner Eigentümergemeinschaft zu Unklarheiten oder Bedenken bezüglich der Installation deines Balkonkraftwerks kommen, empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit den Miteigentümern zu suchen. Bereite dich gut vor, indem du detaillierte Unterlagen zu deinem geplanten Vorhaben präsentierst. Das können etwa Montagepläne, technische Datenblätter und Sicherheitsnachweise der Anlage sein.
Ein sachlicher und transparenter Austausch kann viele Missverständnisse vermeiden.
Gehe auf mögliche Sorgen deiner Eigentümergemeinschaft aktiv ein, beispielsweise hinsichtlich der optischen Wirkung an der Fassade, der Statik oder elektrischer Sicherheit.
Erläutere, dass aktuelle Mini-PV-Anlagen rechtlich klarer geregelt und in der Regel genehmigungsfrei sind, sofern sie fachgerecht montiert werden und innerhalb der zulässigen Leistungswerte bleiben.
Mehr Beiträge zum Thema findest du hier
Das war unser Beitrag zum Thema Darf eine Eigentümergemeinschaft Balkonkraftwerke verbieten? Wenn du Lust hast, noch tiefer in die Welt der Mini-Solaranlagen einzutauchen, dann lohnt sich ein Blick in die weiteren Beiträge unseres Online-Magazins.
Wir beleuchten dort nicht nur technische Grundlagen, sondern zeigen dir praxisnah, wie du das Maximum aus deinem Balkonkraftwerk herausholst – von der optimalen Ausrichtung über Erfahrungsberichte bis hin zu Kostenvergleichen und Fördermöglichkeiten.