Kann ich ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen? Diese Frage stellen sich viele Verbraucher, die sich für eine Mini-Solaranlage interessieren. Kleines Kraftwerk klärt auf und sagt, wer ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen kann.
Verbraucher, die dein Balkonkraftwerk durch einen Fachhandwerker installieren lassen, können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG von der Steuer absetzen.
Die Voraussetzung dafür wäre, dass es sich um eine handwerkliche Tätigkeit handelt (z. B. Montage, Elektroanschluss), die für einen privaten Haushalt erbracht wird.
Das gilt es bei der Steuer zu beachten
Die Kosten können bis zu 20 % der Aufwendungen (maximal 1.200 € pro Jahr) als Steuerermäßigung geltend gemacht werden.
Ganz wichtig: Der Handwerker muss ein zertifiziertes Gewerbe betreiben, und die Rechnung muss alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten (u. a. Umsatzsteuer, Firmendaten).
Die Materialkosten für das Balkonkraftwerk selbst sind nicht absetzbar – nur der Arbeitslohn.
Auch Mieter können ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen
Auch Mieter einer Mietwohnung können diese steuerlichen Vorteile nutzen. Zwar lassen sich auch hierbei die Anschaffungskosten des Balkonkraftwerks nicht absetzen, doch die Installationskosten kann auch in einer Mietwohnung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
Ein Beispiel dafür: Ein Elektriker schließt die Einspeisesteckdose an oder befestigt das Modul sicher an der Brüstung des Balkons (die besten Gitterbalkone findet ihr übrigens hier).
Balkonkraftwerke sind steuerlich attraktiver als je zuvor
Seit 2023 sind Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit – das macht ihre Anschaffung bis zu 19 % günstiger.
Unter die Mehrwertsteuerbefreiung fallen auch Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, Kabel und Halterungen (all dies erhältst du übrigens auch in unserem Shop).
So wird ein Balkonkraftwerk bei der Steuererklärung angegeben
Wenn ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen möchtet, kann die Installationskosten in der Steuererklärung unter dem Punkt "haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend machen (wie eingangs erwähnt).
Für kleinere Anlagen bis 30 kWp ist keine separate Anlage zur Erfassung von Einspeise-Einnahmen mehr erforderlich – diese sind gemäß § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei.
Wichtig: Wer seinen Handwerker bar bezahlt, kann diese Kosten nicht beim Finanzamt einreichen!
Ein Balkonkraftwerk kann nicht als energetische Maßnahme abgesetzt werden
Aus diesen drei Gründen kann ein Balkonkraftwerk nicht als energetische Maßnahme abgesetzt werden:
Grund 1: Balkonkraftwerke (Stecker-Solargeräte) sind in der Regel mobil und nicht dauerhaft am Gebäude installiert. Der Paragraf 35c EStG setzt aber voraus, dass es sich um eine bauliche Maßnahme an einem selbst genutzten Gebäude handelt.
Grund 2: Eine Mini-Solaranlage stellt keine Maßnahme an der Gebäudehülle oder zur Wärmeerzeugung dar. Wie beispielsweise eine Wärmedämmung von Wänden.
Grund 3: Die Förderung eines Balkonkraftwerks erfolgte bereits über andere Regelungen.
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