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Diese Änderungen betreffen viele Verbraucher

Diese Änderungen betreffen viele Verbraucher

Wie jeden Monat gibt es auch im Juni 2025 Änderungen, die viele Verbraucher betreffen. Eine Neuerung ist beispielsweise, dass die technischen Wechsel des Stromanbieters  werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen müssen. Mehr zum Thema und weitere Änderungen kennt Kleines Kraftwerk.

Laut einer neuen EU-Richtlinie muss also ein Stromanbieterwechsel in 24 Stunden klappen – zumindest technisch. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die 24 Stunden nur für die Umsetzung, nicht für Kündigungsfristen gelten.


Wer umzieht, muss sich ebenfalls auf Änderungen einstellen, denn mit der neuen Verordnung können keine rückwirkenden Wechsel mehr vollzogen werden. Wer also auszieht, muss rechtzeitig sein Vertragsverhältnis kündigen. Wer neu einzieht, muss zum Mietbeginn einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Ansonsten droht übergangsweise die Strombuchung über die meist teurere Grundversorgung.

Änderung 2: Die Ökodesign-Verordnung wird alle Smartphone-Nutzer erfreuen

Eine weitere EU-Richtlinie wird ab dem 20. Juni gelten. Und diese wird alle Smartphone-Nutzer freuen, denn u. a. sollen die Geräte auch noch nach 800 Ladevorgängen mindestens 80 Prozent Kapazität halten.


Zudem sind die Hersteller in der Pflicht – sie müssen sieben Jahre lang Ersatzteile liefern und fünf Jahre lang Software-Updates bereitstellen. Wer jetzt ein neues Handy kauft, kann es also deutlich länger nutzen – ohne Akku-Frust und Update-Aus.

Für Camper und Wohnwagen werden Gas-Checks verpflichtend

Ab dem 19. Juni müssen Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer mit Flüssiggasanlage regelmäßige Sicherheitsprüfungen nachweisen. Dies soll Unfälle beim Heizen, Kochen oder Kühlen verhindern, wie der ADAC betont.


Die neue Regelung ergänzt die StVZO und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (TÜV). Die Prüfung kann von anerkannten Sachverständigen oder unabhängigen Experten durchgeführt werden. Ein separates Zertifikat ist erforderlich.

Mehr Geld für Rentner

Es gibt mehr Geld für Rentner und viele werden dies bereits am 30. Juni auf ihrem Konto sehen. Alle, die vor März 2004 in Rente gegangen sind, erhalten den um 3,74 Prozent erhöhten Auszahlungsbetrag bereits Ende Juni. Bei Renteneintritt ab April 2004 wird das Plus erst Ende Juli ausgezahlt.

Neues Gesetz zu Barrierefreiheit

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) umsetzt. Es soll helfen, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – etwa bei Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie smarten Fernsehgeräten.

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Bei Kleines Kraftwerk gibt es nicht Balkonkraftwerke für Gitterbalkone oder Ziegeldächer, sondern auch flexible Solarmodule. Zudem ebenso Zubehör wie Wechselrichter, statisch geprüfte Halterungen und Solarkabel.

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