Kannst du ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen? Die ehrliche Antwort lautet: Den Kaufpreis kannst du als Privatperson normalerweise nicht in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Steuerlich interessant ist das Stecker-Solargerät trotzdem. Für begünstigte Anlagen gilt beim Kauf in der Regel ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Lässt du das System fachgerecht montieren oder einen Elektroanschluss herstellen, können außerdem bestimmte Arbeitskosten als Handwerkerleistung deine Einkommensteuer direkt senken.
Entscheidend ist, die verschiedenen Steuerregeln nicht miteinander zu vermischen. Der Nullsteuersatz betrifft die Umsatzsteuer beim Kauf. Der Handwerkerbonus nach § 35a EStG betrifft dagegen ausschließlich bestimmte Arbeitskosten. Einnahmen aus einer kleinen Photovoltaikanlage fallen wiederum unter eine eigene Einkommensteuerbefreiung. Dieser Ratgeber erklärt, was im Jahr 2026 wirklich gilt.
Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen: Was ist möglich?
Im Alltag wird häufig pauschal davon gesprochen, ein Balkonkraftwerk „von der Steuer abzusetzen“. Tatsächlich greifen mehrere völlig unterschiedliche Regelungen. Der Kaufpreis der Anlage senkt bei rein privater Nutzung normalerweise nicht das zu versteuernde Einkommen. Materialkosten sind auch beim Handwerkerbonus nicht begünstigt.
Einen echten Einkommensteuervorteil kann es aber für Arbeitskosten geben, wenn ein Fachbetrieb das Balkonkraftwerk im bestehenden Haushalt montiert, eine geeignete Einspeisesteckdose installiert oder einen notwendigen Elektroanschluss herstellt. § 35a Absatz 3 EStG sieht für begünstigte Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent vor, höchstens 1.200 Euro im Jahr.
| Kosten oder Einnahmen | Steuerliche Behandlung bei privater Nutzung |
|---|---|
| Balkonkraftwerk mit Modulen und Wechselrichter | Privat grundsätzlich nicht über die Einkommensteuer absetzbar; bei erfüllten Voraussetzungen gilt regelmäßig 0 Prozent Umsatzsteuer. |
| Geeigneter Stromspeicher | Privat generell nicht über die Einkommensteuer absetzbar; kann als begünstigte Komponente dem Nullsteuersatz unterliegen. |
| Montage oder Elektroanschluss durch einen Fachbetrieb | Arbeitskosten können unter den Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 EStG mit 20 Prozent berücksichtigt werden. |
| Materialkosten | Nicht als Handwerkerleistung absetzbar. Sie müssen auf der Rechnung von den Arbeitskosten getrennt sein. |
| Eigenmontage | Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG, weil keine in Rechnung gestellten Arbeitskosten entstehen. |
| Einspeisevergütung und privat verbrauchter Solarstrom | Bei begünstigten Anlagen innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen einkommensteuerfrei. |
0 % Umsatzsteuer: Der wichtigste Vorteil beim Kauf
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass auch Balkonkraftwerke unter diese Regelung fallen können. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Anlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung beziehungsweise eines anderen begünstigten Gebäudes installiert und an den Betreiber der Photovoltaikanlage geliefert wird.
Der Nullsteuersatz umfasst nicht nur die Solarmodule. Begünstigt sein können auch die Installation, Wechselrichter, spezielle Halterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel, eine Einspeisesteckdose und geeignete Batteriespeicher. Für Anlagen mit höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister greift eine gesetzliche Vereinfachungsregel zur Gebäudeart. Ein typisches Balkonkraftwerk liegt weit unter dieser Grenze.
Der Nullsteuersatz ist kein nachträglicher Abzug in der Steuererklärung. Der Händler oder Installationsbetrieb stellt die begünstigte Lieferung unmittelbar mit 0 % Umsatzsteuer in Rechnung. Die Regelung gilt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums unbefristet.
Bei einzeln gekauftem allgemeinem Zubehör ist Vorsicht geboten: Schrauben, Nägel oder gewöhnliche Kabel sind nicht automatisch wesentliche Komponenten einer Photovoltaikanlage und können deshalb weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer berechnet werden. Anders kann es bei einer einheitlichen Paket- und Installationsleistung aussehen.
Handwerkerkosten absetzen: Diese Voraussetzungen gelten
Die Montagekosten eines Balkonkraftwerks gehören steuerlich nicht in die Kategorie „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, handelt es sich um Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 EStG. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der begünstigten Arbeitskosten und ist auf 1.200 Euro pro Haushalt und Kalenderjahr begrenzt.
Damit das Finanzamt die Kosten berücksichtigen kann, sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Arbeiten werden in oder in unmittelbarem räumlich-funktionalem Zusammenhang mit deinem bestehenden Haushalt ausgeführt.
- Du erhältst eine Rechnung, aus der Leistungserbringer, Empfänger, Art, Zeitpunkt, Inhalt und Entgelt der Leistung hervorgehen.
- Arbeits- und Materialkosten werden getrennt ausgewiesen.
- Du überweist den Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers. Eine Barzahlung ist nicht begünstigt.
- Die Kosten wurden nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.
- Für dieselbe Maßnahme wird keine ausgeschlossene öffentliche Förderung in Form eines steuerfreien Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens genutzt.
Wichtig: Die Steuer sinkt direkt
Der Handwerkerbonus wird nicht lediglich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Er mindert die tarifliche Einkommensteuer direkt. Voraussetzung ist allerdings, dass überhaupt ausreichend Einkommensteuer anfällt. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden nicht ausgezahlt und können grundsätzlich nicht in das nächste Jahr übertragen werden.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Ein Elektrofachbetrieb installiert eine Einspeisesteckdose und nimmt den Anschluss vor. Die Rechnung weist 900 Euro Arbeitskosten und 150 Euro Materialkosten aus. Begünstigt sind ausschließlich die 900 Euro Arbeitskosten.
Um den Höchstbetrag von 1.200 Euro vollständig zu erreichen, wären innerhalb eines Jahres insgesamt 6.000 Euro begünstigte Arbeitskosten nötig. Der Höchstbetrag gilt gemeinsam für alle Handwerkerleistungen des Haushalts – also nicht nur für Arbeiten am Balkonkraftwerk.
Können auch Mieter ein Balkonkraftwerk steuerlich geltend machen?
Ja. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht auf Hauseigentümer beschränkt. Auch Mieter können begünstigte Arbeitskosten geltend machen, wenn sie in der Wohnung ihren Haushalt führen, den Auftrag beziehungsweise die Kosten tragen, eine passende Rechnung erhalten und unbar bezahlen. Benötigst du einen Vordruck, um deinen Vermieter über den Kauf eines Balkonkraftwerks zu informieren? Hier erhältst du diesen Vordruck als PDF - kostenlos.
Das kann etwa relevant sein, wenn ein Elektrofachbetrieb eine Einspeisesteckdose installiert oder ein Handwerksbetrieb eine anspruchsvolle Befestigung am Balkon ausführt. Ob für die konkrete Montage zusätzlich die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich ist, ist eine separate miet- beziehungsweise wohnungseigentumsrechtliche Frage.
Eigentümer können die Steuerermäßigung ebenfalls nutzen, sofern die Anlage ihrem eigenen Haushalt zugeordnet ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei vermieteten Immobilien, betrieblicher Nutzung oder gemischter Verwendung gelten andere Zuordnungs- und Abzugsregeln. Solche Fälle sollten individuell steuerlich geprüft werden.
Wo wird das Balkonkraftwerk in der Steuererklärung eingetragen?
Begünstigte Montage- oder Elektroarbeiten trägst du in der Einkommensteuererklärung im Bereich „Haushaltsnahe Aufwendungen“ als Handwerkerleistungen ein. Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr, in dem du die Rechnung unbar bezahlt hast.
Eingetragen wird nur der begünstigte Arbeitskostenanteil, nicht der komplette Rechnungsbetrag. Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen der Steuererklärung meist nicht ungefragt beigefügt werden. Du solltest sie aber aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.
Diese Unterlagen solltest du aufbewahren
- Kaufrechnung für das Balkonkraftwerk
- Installations- oder Handwerkerrechnung mit getrennten Arbeits- und Materialkosten
- Kontoauszug oder Überweisungsbeleg
- gegebenenfalls Bewilligungsbescheid einer Förderung
- technische Daten und Inbetriebnahmedatum
- Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister
Die Registrierung im Marktstammdatenregister (hier erhältst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung) bleibt unabhängig von der steuerlichen Behandlung erforderlich. Sie wird nicht durch den Nullsteuersatz oder die Einkommensteuerbefreiung ersetzt.
Ist ein Balkonkraftwerk eine energetische Maßnahme nach § 35c EStG?
Ein Balkonkraftwerk lässt sich bei privater Nutzung grundsätzlich nicht als energetische Gebäudesanierung nach § 35c EStG geltend machen. Die zugehörige Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung nennt unter anderem Wärmedämmung, neue Fenster, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung und bestimmte Heizsysteme. Die Installation einer Photovoltaikanlage oder eines Balkonkraftwerks gehört nicht zu diesem Maßnahmenkatalog.
Für begünstigte Arbeitskosten kommt deshalb nicht § 35c, sondern gegebenenfalls die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 EStG infrage. Eine doppelte steuerliche Berücksichtigung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Müssen Einnahmen aus dem Balkonkraftwerk versteuert werden?
Einnahmen und Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen sind seit dem Veranlagungszeitraum 2022 einkommensteuerfrei. Dazu zählen insbesondere eine Einspeisevergütung, andere Stromlieferungen und der privat verbrauchte Solarstrom.
Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden, gilt einheitlich eine Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Zusätzlich gilt eine personenbezogene Gesamtgrenze von 100 kWp. Ein gewöhnliches Balkonkraftwerk bleibt deutlich unter diesen Werten.
Bei einer begünstigten Anlage muss für die steuerfreien PV-Einnahmen grundsätzlich keine Einnahmenüberschussrechnung abgegeben werden. Gleichzeitig sind Betriebsausgaben, die unmittelbar mit diesen steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, prinzipiell nicht abzugsfähig. Der private Kaufpreis lässt sich deshalb nicht über den Umweg einer Abschreibung steuerlich nutzen.
Die Einkommensteuerbefreiung und der Handwerkerbonus schließen sich nicht automatisch aus. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass § 35a EStG bei begünstigten Photovoltaikanlagen angewendet werden kann, wenn dessen allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind.
Häufige Fragen zur Steuer bei Balkonkraftwerken
Kann ich den gesamten Kaufpreis des Balkonkraftwerks absetzen?
Bei rein privater Nutzung grundsätzlich nein. Der wesentliche steuerliche Vorteil beim Kauf ist der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Als Handwerkerleistung kommen nur begünstigte und separat ausgewiesene Arbeitskosten infrage.
Muss ich mir die Umsatzsteuer über die Steuererklärung zurückholen?
Nein. Bei einer begünstigten Lieferung stellt der Händler oder Installationsbetrieb die Rechnung direkt mit 0 Prozent Umsatzsteuer aus. Es handelt sich nicht um eine spätere Erstattung über die Einkommensteuererklärung.
Gilt der Nullsteuersatz auch für einen Speicher?
Ja, wenn der Speicher im konkreten Fall dazu bestimmt ist, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern. Auch ein nachträglich eingebauter Speicher kann nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums begünstigt sein.
Kann ich Kosten nach einer Barzahlung angeben?
Nein. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG muss die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Eine Quittung über eine Barzahlung reicht nicht aus.
Kann ich Eigenleistungen steuerlich ansetzen?
Nein. Eigene Arbeitszeit ist keine in Rechnung gestellte Handwerkerleistung. Auch selbst gekauftes Material ist über § 35a EStG nicht begünstigt.
Kann ich Förderung und Handwerkerbonus kombinieren?
Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss genutzt wird, schließt § 35a Absatz 3 EStG die Steuerermäßigung aus. Da Förderbedingungen unterschiedlich ausgestaltet sind, solltest du den Bewilligungsbescheid und die Zuordnung der geförderten Kosten genau prüfen.
Weitere interessante Themen rund um Balkonkraftwerke
Steuerliche Vorteile sind nur ein Baustein. Prüfe außerdem, ob es an deinem Wohnort einen Zuschuss gibt, und denke nach der Inbetriebnahme an die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Ein wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei vermieteten Immobilien, betrieblicher Nutzung, gemischter Verwendung, größeren Anlagen oder besonderen Förderkonstellationen sollte der Einzelfall fachlich geprüft werden.

