So kannst du deine Solaranlage steuerlich absetzen · Marion Helmes

Photovoltaik lohnt sich – ökologisch und wirtschaftlich. Doch wie sieht es steuerlich aus? Kannst du deine Solaranlage von der Steuer absetzen? Und gelten für Balkonkraftwerke dieselben Regeln wie für größere PV-Anlagen?
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat Photovoltaik in den vergangenen Jahren deutlich entlastet. Die noch bessere Nachricht: Viele steuerliche Hürden sind heute einfacher als früher. Gleichzeitig gilt aber auch: Nicht alles lässt sich noch „klassisch“ absetzen.
In den letzten Jahren haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen stark verändert – und das gilt auch für Balkonkraftwerke. Wer heute eine Mini-PV-Anlage installiert, profitiert von deutlichen Erleichterungen, muss aber auch wissen, wo steuerlich keine Vorteile mehr liegen.
Solaranlagen gelten als umweltfreundliche Investitionen
Solaranlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern (und anderen Wohngebäuden) sind seit 2022 rückwirkend von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 12 EStG i. V. m. EEG). Das umfasst Einnahmen aus Einspeisung, Eigenverbrauch und Direktvermarktung – keine Abgabe auf Erträge nötig.
Zusätzlich entfällt die Gewerbesteuer für Anlagen bis 30 kWp (§ 3 Nr. 32 GewStG), sodass keine Gewerbeanmeldung oder IHK-Mitgliedschaft erforderlich ist. Dies gilt auch für Balkonkraftwerke wie die von Kleines Kraftwerk.
Seit dem 1. Januar 2023 können Betreiber von Photovoltaikanlagen den gesamten erzeugten Strom ohne steuerliche Nachteile ins öffentliche Netz einspeisen.
Solaranlage steuerlich absetzen: Diese 5 Punkte solltet ihr kennen
- Seit 2023 gilt für PV-Anlagen (und somit auch Balkonkraftwerken) ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.
- Dies gilt auch für Komponenten wie Wechselrichter, Halterungen und Montagematerial.
- Handwerkerleistungen, die du bei der Installation in Anspruch nehmen musstest, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden (das regelt der § 35a).
- Auch die laufenden Betriebskosten wie Zählermiete, Reinigung der Module, Finanzierungskosten (z. B. Zinsen für Kredit) können abgesetzt werden.
- Es besteht bei größeren Anlagen die Möglichkeit zur linearen Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA). Die erfolgt über 20 Jahre mit jährlich 5 % der Anschaffungskosten und ist ab Inbetriebnahme der Anlage möglich.
Ein wichtiger Hinweis: Wer für seine Solaranlage öffentliche Fördermittel erhalten hat, darf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht abziehen!
Ein Experten-Tipp: Falls ihr euch unsicher seid, lohnt sich die Beratung durch einen Steuerexperten. So holt ihr garantiert das Maximum aus eurer PV-Anlage heraus – sei es durch optimale Nutzung von Abschreibungen, Umsatzsteuertricks oder Fördermöglichkeiten. Die einmalige Investition in kompetente Beratung kann sich langfristig deutlich bezahlt machen.
Das sollten Vermieter bei der steuerlichen Absetzung einer Solaranlage beachten
Damit Vermieter ihre Solaranlage problemlos von der Steuer absetzen können, sollten sie folgende Unterlagen sorgfältig aufbewahren:
- Kaufvertrag und Rechnung für die PV-Anlage (mit 0 % MwSt. ausgewiesen)
- Installationsrechnung (ebenfalls mit 0 % MwSt.)
- Zahlungsnachweise für alle Investitionskosten
- Inbetriebnahmeprotokoll mit exaktem Datum
- Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
- Technische Dokumentation mit Leistungsdaten der Anlage
Eigene Steuerlast senken
Die Abschreibung einer PV-Anlage bietet Hausbesitzern eine vielversprechende Möglichkeit, die eigene Steuerlast zu senken und somit die Wirtschaftlichkeit ihrer Investition zu verbessern.
Bei rein privater Nutzung entfällt die Möglichkeit, Anschaffungskosten über Abschreibungen (AfA) oder als Werbungskosten abzusetzen, da die Erträge einkommensteuerfrei sind (§ 3 Nr. 12 EStG i. V. m. EEG).
Förderprogramme 2026
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke. Auf Bundesebene bietet die KfW zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen an, die bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren. Regionale Förderungen variieren je nach Bundesland und Kommune.
KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über das Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen an. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Erhaltene Förderungen können die steuerliche Abzugsfähigkeit der Anschaffungs- und Installationskosten beeinflussen. Es ist wichtig, die Förderbeträge bei der steuerlichen Geltendmachung der Kosten zu berücksichtigen. Eine genaue Abstimmung mit einem Steuerberater ist empfehlenswert, um die individuellen Auswirkungen zu klären.
So steuerlich attraktiv ist ein Balkonkraftwerk 2026
- Umsatzsteuerfrei: Kauf und Montage sind beim Privatnutzer steuerfrei (0 % MwSt).
- Einkommensteuerfrei: Eigenverbrauch und geringe Einspeisevergütungen bleiben steuerfrei.
- Anschaffungskosten: Können privat in der Regel nicht steuerlich abgesetzt oder abgeschrieben werden.
- Handwerkerkosten: Bis zu einem gewissen Rahmen steuerlich absetzbar.
Du hast noch kein eigenes Balkonkraftwerk? Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand: Du erzeugst nicht nur deinen eigenen (und vor allem sauberen) Solarstrom, den du direkt verbrauchen kannst, sondern senkst zudem deine Stromrechnung. Ein Balkonkraftwerk ist somit ideal für Mieter und Eigenheimbesitzer!
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